Hallo zusammen,
ich habe leider keine Informationen zu unserem speziellen Fall gefunden und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
In unserer GmbH gibt es mehrere Standorte mit jeweils eigenem Betriebsratsgremium.
Nun ist es so, dass evtl. ein Standort keine Kandidaten für einen neuen Betriebsrat finden wird.
Nach §4 (1) BetrVG ist es ja so, dass – wenn die MA des Standortes das so wünschen – dieser Betrieb an der Wahl des Hauptbetriebsrates teilnehmen kann.
Wir, der Hauptbetriebsrat, haben aber schon im letzten Jahr, aufgrund nicht mehr ausreichender Anzahl Betriebsräte, neu gewählt und wir wählen somit erst 2026 wieder ein neues Gremium.
Kann mir jemand sagen, wie das dann gehandhabt wird? Bleibt den Kollegen dann bis 2026 nur die Unterstützung des GBR bei entsprechenden Themen?
Wir hoffen, dass sich doch noch ‚Vor-Ort-Kollegen‘ finden werden, die sich aufstellen lassen. Die Entfernung zwischen unseren Betrieben ist doch recht groß (ca. 3 Std. Fahrzeit) und wir wären auch wirklich nur die zweitbeste Lösung.
Danke schon mal vorab für Euren Input!
Beste Grüße, Otherland