Vorzeitig das Amt niederlegen, was ist zu beachten?

  • Hallo allerseits,


    mich würde interessieren, wenn man seinen Vorsitzenden oder SBV vorzeitig beenden möchte, was zu beachten ist?

    Auch würde mich interessieren, kann man in der Sitzung sagen: "ich lege mein Amt ab dem .... nieder", geht so etwas oder ist es mit sofortiger Wirkung?


    Wenn man in sein alten Bereich zurückkehrt und Stunden anpassen möchte oder die Stunden anders verteilt haben möchte, muss man dieses schon frühzeitig bekannt geben (Antrag stellen) oder erst kurz bevor man in den ehemaligen Bereich zurückkehrt?

    Und wohin sende ich den Antrag, sodass er dann beim Betriebsausschuss mitbestimmt werden kann.

    An die GF, da man noch im Betriebsrat sitzt oder schon an die Abteilung, da man ja dorthin zurückkehrt?


    Ich hoffe ich habe das verständlich ausgedrückt. Sonst bitte fragen.

  • Hallo Stempelkissen,


    vorzeitig das Amt niederlegen geht jederzeit, dabei ist es auch möglich dies zu einem bestimmten Zeitpunkt zu machen.

    Du solltest dich dann gegenüber dem Gremium klar erklären ob es nur der BR Vorsitz ist den du niederlegst oder aber das gesamte BR Mandat.

    Wenn du nur den Vorsitz niederlegst bist du weiterhin BR Mitglied, wenn du gleich das ganze BR Amt niederlegst bist du gleich aus allem raus und es beginnt der nachwirkende Kündigungsschutz.


    Dein Rücktritt in welcher Form auch immer sollte vom Protokollant auch entsprechend protokolliert werden.

    Und ja es reicht wenn man sagt ich trete zurück es bedarf nicht einer Textform.


    Viele Grüße

    Bernd

  • na ja, wenn Du mit sofortiger Wirkung zurücktrittst, dann bist Du "in der nächsten Minute" kein Vorsitzender mehr oder SBV mehr.

    Somit bist Du dann direkt wieder normaler AN und müsstest sofort an den Arbeitsplatz zurückkehren, der für dich vorgesehen ist.

    Wenn Du alleridngs 100% freigestellt warst und somit gar keinen Arbeitsplatz mehr hast, dann solltest Du nicht mit sofortiger Wirkung zurücktreten, sondern erst mal mit dem AG klären, was danach kommt (welcher AP, welche AZ etc)


    den Rücktritt zu erklären kann man auch mündlich machen und im Protokoll festhalten lassen, aber besser wäre schriftlich und den AG und andere Ansprechpartner informieren, damit die Bescheid wissen.

    Der AG muss informiert werden und zwar unverzüglich, weil sich dadurch ja auch rechtliche Konsequenzen ergeben, deswegen würde ich das auf jeden Fall persönlich und schriftlich machen.


    Mein Tipp: kläre erstmal deine Fragen und trete dann geordnet zurück, dann können sich alle darauf vorbereiten.


    ich lege das Amt ab dem 01.02.2022 nieder

    das geht auch, allerdings kannst Du das nicht zurücknehmen, also besser erstmal alles klären und dann den Rücktritt verkünden

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Du müsstest aber auch von der Freistellung zurücktreten und zwar unabhängig vom Rücktritt vom Amt des SBV. Das eine hat ja mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun.

    kann man die Freistellung als SBV behalten, wenn man vom Amt zurücktritt?


    das halte ich für "unwahrscheinlich", weil die Freistellung an das Amt geknüpft ist, dürfte die Folge des Rücktrittes als SBV automatisch auch die Freistellung aufheben.


    Das eine hat ja mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun.

    wieso nicht? kann man die Freistellung als SBV auch bekommen ohne SBV zu sein?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


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  • kann man die Freistellung als SBV behalten, wenn man vom Amt zurücktritt?


    das halte ich für "unwahrscheinlich", weil die Freistellung an das Amt geknüpft ist, dürfte die Folge des Rücktrittes als SBV automatisch auch die Freistellung aufheben.


    wieso nicht? kann man die Freistellung als SBV auch bekommen ohne SBV zu sein?

    Ich glaub du sitzt hier einem Gedankenfehler auf. Die Freistellung bezieht sich auf das Amt als BRV und nicht für die SBV.

    Von daher ist die Freistellung getrennt vom Amt des BRV zu sehen, da diese nicht an das Amt geknüpft ist im Bereich des BRs. Anders als bei der SBV.

  • ah, ok, dann habe ich da die Zusammenhänge falsch verstanden gehabt.


    Danke für die Erklärung.


    Also Rücktritt vom SBV und weiterhin BRV?

    Und dann Rücktritt von der Freistellung um wieder arbeiten zu können und weiterhin als BRV tätig zu sein?


    Da würde ich vermuten fehlt dann noch der Rücktritt als BRV, dann kann man als nicht freigestelltes BRM weitermachen?


    jetzt richtig ?


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  • Also so wie ich es verstanden habe ist Stempelkissen als BRV und SBV tätig. Ich bitte um deine Korrektur, falls ich falschliege. ;)

    Im Rahmen der Tätigkeit als BRV freigestellt und möchte nun von dem Amt als BRV zurücktreten und auch die Freistellung abgeben. Dieses sind aber zwei Prozesse, da man nicht als Person BRV freigestellt wird, sondern als Person Stempelkissen. Es kann ja auch ein normales BRM freigestellt sein, muss ja nicht zwingend der/die BRV in die Freistellung.

    Von daher stimme ich damit xyz22 zu:

    Du müsstest aber auch von der Freistellung zurücktreten und zwar unabhängig vom Rücktritt vom Amt des SBV. Das eine hat ja mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun.

  • Also so wie ich es verstanden habe ist Stempelkissen als BRV und SBV tätig. Ich bitte um deine Korrektur, falls ich falschliege. ;)

    Im Rahmen der Tätigkeit als BRV freigestellt und möchte nun von dem Amt als BRV zurücktreten und auch die Freistellung abgeben. Dieses sind aber zwei Prozesse, da man nicht als Person BRV freigestellt wird, sondern als Person Stempelkissen. Es kann ja auch ein normales BRM freigestellt sein, muss ja nicht zwingend der/die BRV in die Freistellung.

    Von daher stimme ich damit xyz22 zu:

    Ich bin Stellvertreter und komplett freigestellt.

    Ich hatte gestern schon ein erstes Gespräch mit der Geschäftsleitung.


    also ich habe schon verstanden das es 2 Meldungen sind um komplett abzutreten, also die freistellung aufgeben und den SBV.


    Ich habe aber auch, und das hatte mich seit gestern beschäftigt, nur meine Freistellung abgeben und weiterhin SBV sein.

    Dann würde ich an meinen Arbeitsplatz zurückkehren und sobald der BV krank oder im Urlaub ist, wieder einspringen ?! Ist das richtig?

  • Mir ist das manches nich nicht ganz klar...


    Stempelkissen , verstehe ich recht, Du bist zzt gleichzeitig freigestellte:r sBRV und SBV?


    (Das ist, btw, keine wirklich empfehlenswerte Konstellation: Wie verfahrt Ihr denn dann in Sitzungen, in denen eine Interessenskollision auftritt oder möglich ist? Denn dann wärst Du als SBV tätig, aber als BRM rechtlich verhindert. Siehe z.B.: Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die zugleich Betriebsratsmitglied ist, ist, wenn sie als Vertrauensperson an der Betriebsratssitzung teilnehmen will, nicht generell als Betriebsratsmitglied verhindert. Ergibt sich ein Interessenkonflikt im Einzelfall, muss die Vertrauensperson diesen gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigen. (...) Für den Fall der Verhinderung ist ein Ersatzmitglied zu der Betriebsratssitzung zu laden - Hessisches LAG, Beschluss vom 01.11.2012 - 9 TaBV 156/12)


    Von was wolltest Du zurücktreten, vom Posten als SBV und von der Freistellung, aber sBRV willst Du bleiben? Und nun willst Du doch auch SBV bleiben, sBRV sowieso, und nur die Freistellung abgeben?


    Was ist die Motivation dahinter?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Sorry, eure abkürzungen verwirren mich etwas.


    nochmal ich bin freigestellt und nur stellvertretender Betriebsratsvorsitzender. Nichts anderes...habe gerade selber gemerkt das ich die Schwerbehinderungsvertreterin meint. Sorry mein fehler.


    eine Motivation? ich habe einfach Lust arbeiten zu gehen, allerdings habe ich privat einige Baustellen die mit meinen Dienstzeiten kollidieren und das wollte ich erstmal abklären.

  • Aaaaah, Du bist gar keine Schwerbehindertenvertretung?


    SBV = Schwerbehindertenbertretung

    sBRV = stellv. BR-Vorsitzende:r


    Du willst also sBRV bleiben, aber ohne Freistellung nach §38? Im Falle der Verhinderung des/der BRV hättest Du dann keine automatische Freistellung mehr, sondern müsstest Dich jedes Mal nach §37 BetrVG beim AG abmelden. Der BR könnte für die Freistellung des/der BRV aber eine Nachrück-Regelung beschließen, die besagten, dass Du bei Verhinderung die Freistellung übernimmst.


    Hast Du über eine Teilfreistellung nachgedacht, z.B. 50/50?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Stempelkissen,

    wenn du "nur" vollfreigestellter stellvertretender Betriebsratsvorsitzender bist dann gibt es mehrere Möglichkeiten damit du wieder mehr normale Arbeit leisten kannst.

    1. nur Neuverteilung der Freistellung d.h. ein anderes Betriebsratsmitglied übernimmt die Freistellung, somit wärst du weiterhin stellvertretender Betriebsratsvorsitzender (sBRV)

    2. Rücktritt vom Amt sBRV, aber Verbleib im BR und Neuverteilung der Freistellung.

    3. Rücktritt vom Amt des Betriebsratsmitglieds (BRM), damit einhergehend Verlust des Amtes sBRV und Freistellung, da die Freistellung am Status BRM hängt.


    Was du schon korrekterweise gemacht hast ist mit der GF/Vorgesetztem reden wie deine zukünftigen Arbeitszeiten aussehen könnten, gerade wenn du private Einschränkungen bei der Lage der Arbeitszeit hast.

    zu 3. noch eine Anmerkung wenn du das Amt als BRM aufgibst bist du nicht Ersatzmitglied sondern bist komplett raus und kannst auch erst wieder bei einer Neuwahl in das Gremium kommen bzw. Ersatzmitgolied werden.


    Viele Grüße

    Bernd


    PS.: zu den Abkürzungen

  • rtjum , wenn ich es recht verstehe, geht es um die Verteilung der ArbZ nach Rückkehr an den Arbeitsplatz.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • kann ich denn auch nur einen teil meiner freistellung abgeben?