Abgabe der Vorschlagsliste

  • Hallöchen @ll,


    ich habe heute folgendes gelesen:

    "8. Können die Kandidatenvorschläge per Mail oder sonst digital eingereicht werden?

    In Pandemiezeiten kann es für die Beschäftigten schwierig sein, die Wahlvorschläge mit den Kandidatenunterschriften und den Stützunterschriften zusammen zu bekommen. Dennoch gilt: Das Einreichen auf elektronischem Weg (per eingescannter Unterschrift o.ä.) ist nach aktueller Rechtslage nicht zulässig. Die Unterschriften sowohl der Kandidaten und Kandidatinnen und die Stützunterschriften müssen im Original vorliegen. Ob ein Arbeitsgericht während einer Pandemie die allein digitale Übermittlung der Unterschriften zulassen würde, ist sehr fraglich. Es ist daher dringend zu empfehlen, die Wahlvorschläge mit Originalunterschriften abzugeben."


    (Quelle: https://www.bund-verlag.de/bet…ter=br-wahl-nl/2022-01-13)


    Dazu meine Fragen:


    1. Da wir innerhalb der Frist nicht alle Kollegen für die Stützunterschriften erreichen (Schichtsystem), könnte man theoretisch schon vorher anfangen, die Liste fertig zu machen und die Unterschriften zu sammeln?


    2. Ein weiteres Problem bei uns ist, dass wir ca. 90 km von der Hauptstelle entfernt sitzen und keinen regelmäßigen internen Postverkehr haben. Das heißt, unsere Post bleibt so lange liegen, bis mal jemand von der Hauptstelle dienstlich da ist und sie dann mitnimmt. Das kann u. U. auch mal 2-3 Wochen dauern. Könnten wir da unsere Liste vorab per Mail einreichen mit dem Vermerk, dass die Originale so schnell wie möglich nachgereicht werden? Oder könnten wir alternativ die Originale mit der "normalen" Deutschen Post per Einschreiben schicken? Könnte man diese Kosten vom AG erstattet bekommen? Wir müssten das ja privat bezahlen.


    Vielen Dank schon mal.


    LG Lilex


    PS offtopic: Wie bzw. wo kann ich denn die Schriftgröße ändern? :/

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Nach dem Bestellen des Wahlvorstand kann man anfangen seine / eine Liste zu erstellen. Ab dieser Nennung als Kandidat läuft auch schon der Kündigungsschutz. Ich habe auch geglaubt das dies erst nach Aushang des Wahlausschreibens gilt habe mich aber hier eines anderen belehren lassen. Das Porto wäre es mir als BR Kandidat wert. Ansonsten den Wahlvorstand kontaktieren und der kann ja frankierte Umschläge zu euch verschicken . Der sollte ja die Kosten erstattet bekommen.

  • Ansonsten den Wahlvorstand kontaktieren und der kann ja frankierte Umschläge zu euch verschicken . Der sollte ja die Kosten erstattet bekommen.

    Gute Idee, soweit hab ich gar nicht gedacht. Danke!


    Wir haben ja schon Bescheid bekommen, dass ab 26.01. das Ausschreiben ausgehängt werden soll. Die Außenstellen werden da vorher immer angeschrieben, damit ein zuverlässiger Aushang gewährleistet ist.


    Dann werde ich am Montag in die Spur gehen und mit der Liste loslegen.

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  • 2. Ein weiteres Problem bei uns ist, dass wir ca. 90 km von der Hauptstelle entfernt sitzen und keinen regelmäßigen internen Postverkehr haben.

    aufgrund Deiner bisherigen Posts denke ich, dass Dir der BR und vor allem, dass jemand aus eurer Nebenstelle dabei ist, wichtig ist.

    Daher solltest Du evtl überlegen die 90km in Kauf zu nehmen, auch wenn der Vorschlag von Homer auch gut ist.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • aufgrund Deiner bisherigen Posts denke ich, dass Dir der BR und vor allem, dass jemand aus eurer Nebenstelle dabei ist, wichtig ist.

    Daher solltest Du evtl überlegen die 90km in Kauf zu nehmen, auch wenn der Vorschlag von Homer auch gut ist.

    Ja, ist mir sehr wichtig! Was meinst Du denn mit "in Kauf nehmen"? Dass ich die Liste selber persönlich hinbringe? Damit hätte ich kein Problem. Ist das denn dann eine Dienstreise?

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  • Ist das denn dann eine Dienstreise?

    oha, das kann ich Dir nicht sagen, behaupten kann man das dem AG gegenüber ja einfach mal bzw mal bei eurem Chef vor Ort ansprechen, keine Ahnung wie Dein Verhältnis zu dem ist.

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  • Ab dieser Nennung als Kandidat läuft auch schon der Kündigungsschutz.

    Das ist so nicht ganz korrekt: (Hervorhebung von mir)

    Der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber (Kandidaten)

    Wenn Sie als Kandidat für ein Betriebsratsamt (als sog. Wahlbewerber) aufgestellt sind, können Sie nicht ordentlich gekündigt werden (§ 15 Abs. 3 KSchG). Als Wahlbewerber zählt dabei, wer in eine Vorschlagsliste aufgenommen wurde und die erforderliche Mindestanzahl von Stützunterschriften bzw. die Stützung von einer Gewerkschaft vorweisen kann.

  • In Ergänzung zu den richtigen Aussagen von Tobias Clausing meine Fettung: Ein:e Ar­beit­neh­mer:in ist als Wahl­be­wer­ber:in "auf­ge­stellt", so­bald die Be­wer­bung mit­samt den er­for­der­li­chen Stütz­un­ter­schrif­ten aus­ge­fer­tigt ist. Auf den (späte­ren) Zeit­punkt des Ein­gangs der Be­wer­bung beim Wahl­vor­stand kommt es nicht an.




    Juddel : Der Beginn des Erstellens von Wahlvorschlägen ist m.W. schon ab Einleitung der Wahl möglich, also ab dem Zeitpunkt, zu dem der BR einen WV bestellt hat. Dann gilt nach o.g. Kriterien auch der Kündigungsschutz der Bewerber:innen. Einreichen kann man natürlich erst nach Aushang des Wahlausschreibens.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Winfried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ok, danke Ihr Lieben. Der Kündigungsschutz ist bei uns jetzt nicht so das höchstpriorisierte Thema. Aber trotzdem Danke für die Information! Hauptsächlich ging es mir darum, wie wir die Originale ins Wahlbüro bekommen. Da kamen ja schon gute Ideen - frankierter Umschlag vom Wahlvorstand bzw. selbst hinbringen.


    LG Lilex

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  • Hallo,


    für die Erstellung von Wahlvorschlägen gibt es keine zeitliche Grenze. Ein Wahlvorschlag kann auch schon vor der Bestellung des WV fertig erstellt werden - genauso wie die Unterschriftensammlung.


    Man muß sich aber des Risikos bewußt sein, daß je früher der Vorschlag erstellt wird, desto größer das Risiko wird, daß Kandidat*innen und/oder Unterstützer*innen "abhanden" kommen.


    Unser Wahlvorschlag einschließlich Stützunterschriften ist schon seit Mitte Dezember fertig, das Wahlausschreiben kommt vermutlich Ende Januar.

  • "weil sie nur die Außenstellen betrifft. Und da ist niemand im BR von uns."


    Habe ich jetzt aus einer Antwort von Dir in einem anderen Thread hierher kopiert. Auch wenn es nicht direkt um die Abgabe der Vorschlagsliste geht.

    Wie viele Außenstellen habt ihr dann und habt ihr mit denen mal Kontakt aufgenommen um evtl. eine gemeinsam Liste zu machen oder zumindest von denen Unterstützung bei der Wahl zu bekommen?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Lilex , zumindest Deine erste Frage wurde ja beantwortet: Ihr könnt schon sehr früh beginnen, die Listen zu erstellen und Unterschriften dafür zu sammeln und seid dabei nicht an ein enges Fristenkorsett gebunden.


    Was die Abgabe der Listen beim WV betrifft, würde ich aus Gründen der (Rechts)Sicherheit absolut für das persönliche Überbringen und Abgeben plädieren. M.E ist das zu vergütende Arbeitszeit, und auch die Fahrtkosten vom Arbeits- zum Abgabeort zählen m.E. zu jenen Kosten der Wahl, die der AG zu erstatten hat.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Um auch noch die letzte Frage zu beantworten:

    PS offtopic: Wie bzw. wo kann ich denn die Schriftgröße ändern? :/

    Den Beitrag öffen und bearbeiten. Links neben dem Pinsel befindet sich der Button "Schriftgröße" mit dem T und dem Pfeil mit doppelter Spitze. Größe 10 oder 12 passt.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Wie viele Außenstellen habt ihr dann und habt ihr mit denen mal Kontakt aufgenommen um evtl. eine gemeinsam Liste zu machen oder zumindest von denen Unterstützung bei der Wahl zu bekommen?

    Wir haben zwei Werke außerhalb des eigentlichen Hauptsitzes (ca. 90 km und ca. 150 km entfernt). Das zweite Werk (Thüringen) besteht fast nur aus dort ansässigen Mitarbeitern, die keine großartige Bindung an das Unternehmen in Sachsen haben. Fragen werden sie auf jeden Fall. Das gebietet schon der gute Ton. ABer auf Unterstützung werden wir nicht großartig hoffen können.


    Was die Abgabe der Listen beim WV betrifft, würde ich aus Gründen der (Rechts)Sicherheit absolut für das persönliche Überbringen und Abgeben plädieren. M.E ist das zu vergütende Arbeitszeit, und auch die Fahrtkosten vom Arbeits- zum Abgabeort zählen m.E. zu jenen Kosten der Wahl, die der AG zu erstatten hat.

    Ja, das wäre der sicherste Weg. Jetzt ist mir natürlich auch noch in den Sinn gekommen, wie wir an unsre Stützunterschriften kommen. Hier vor Ort kämen maximal 20 Unterschriften zustande. Bei über 1000 Wahlberechtigten bräuchten wir ja mind. 50. Ich kenne es von früheren Wahlen, da haben wir die Listen von der Zentrale per Mail bekommen, haben unterschrieben und sie zurückgemailt. Die Originale haben wir dann mal mit der Hauspost mitgegeben. Wobei ich mich da gerade frage, wie man da die laufende Nummerierung einhalten konnte. Wir haben bspw. Stützliste mit lfd. Nr. 25-50 bekommen und haben von 25-45 unterschrieben. Die nächste Liste ging ja aber dann mit 51 los. Sind solche Lücken irrelevant?

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  • Was die Abgabe der Listen beim WV betrifft, würde ich aus Gründen der (Rechts)Sicherheit absolut für das persönliche Überbringen und Abgeben plädieren.

    Dem Plädoyer kann ich folgen.



    M.E ist das zu vergütende Arbeitszeit, und auch die Fahrtkosten vom Arbeits- zum Abgabeort zählen m.E. zu jenen Kosten der Wahl, die der AG zu erstatten hat.

    Dem hier nicht wirklich.


    Ich denke, auch für die Wahl gilt es die Verhältnismäßigkeit der Kosten zu beachten. Und solange es noch einen Dienstleister gibt, der die Wahlunterlagen kostengünstiger und rechtssicher an den Wahlvorstand übermitteln kann, solange wird es verdammt schwer, diese Kosten geltend zu machen.


    Im Rahmen des Wahlausschreibens MUSS der Wahlvorstand auch eine rechtsfähige Briefadresse bekanntgeben. Und da ihr, wie schon erklärt, lange vorher Euren Wahlvorschlag erstellen könnt, müsst ihr nur noch das Schreiben per Einschreiben auf den Weg bringen. Diese Kosten muss der AG, gegen Beleg versteht sich, sicher bezahlen. (Zumindest, wenn er seine interne Post derart nachlässig organisiert hat, wie bei euch.) Die Kosten für die Fahrzeit und die Kilometer (immerhin 180 in Summe, plus ca. 2 - 3 Stunden Arbeits-/Fahrzeit) dürften deutlich höher liegen. Und vor der Übernahme der Kosten könnte es hier auch noch eine Reisekostenrichtlinie o.ä. geben, die zu beachten wäre.


    Fazit: Auch ich hätte wohl ein deutlich besseres Gefühl, wenn ich persönlich den Wahlvorschlag beim WV abgebe. Aber vor dem Hintergrund, der aus meiner Sicht sehr schwachen Rechtsgrundlage einer Kostenerstattung, würde ich das nur machen, wenn ich auch bereit bin, die Kosten selber zu tragen. Alternativ: du bastelst dir einen Grund für einen Besuch in der Hauptverwaltung und nimmst dann natürlich gleich die gesamte Hauspost mit auf den Weg. ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Moritz, auch Dir danke für Deine Ausführungen. Einen Dienstleister für die Post haben wir nicht. Hatten wir auch noch nie. Wir waren von vornherein darauf angewiesen, dass ein MA aus der Zentrale mal herkommt oder unser Chef mal Termine dort hat (selten bis gar nicht).


    Alternativ: du bastelst dir einen Grund für einen Besuch in der Hauptverwaltung und nimmst dann natürlich gleich die gesamte Hauspost mit auf den Weg. ;)

    Das ist natürlich auch clever ;) Also werde ich es entweder so organisieren oder schicke die Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein. Das mit der Verhältnismäßigkeit der Kosten ist nachvollziehbar.

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  • Achsooooo..... man, jetzt haste ne alte Frau veräppelt :D Aber ich habs noch gemerkt - es besteht also noch Hoffnung :thumbup:

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