Urlaub in einer Springer Woche

  • Moin zusammen,


    da wir einen 12 Wöchigen Rhythmus im Dienstplan haben und der immer so weiter läuft , bis er mal gekündigt wird, habe ich da zwei Fragen ?


    Wenn in der Woche XY von Mo-Fr Springer steht (Ist für Ausfälle durch Krankheit, Urlaub und Fortbildungen da) und z. Bsp. der Mitarbeiter am Freitag Urlaub haben möchte.


    Er wurde aber schon am Mittwoch in die Nachtschicht gesetzt und kam am Donnerstag um 6 morgens raus . Er konnte demnach nur noch wegen der Ruhezeit eigentlich nur eine Nachtschicht am Donnerstag bekommen.


    Hoffe bis jetzt verständlich. :D


    1. Ist es dann rechtens, dass der AG gesagt hat, ok da ich dich eigentlich in die Nacht setzen wollte aber ein anderer Kollege die Nacht am Donnerstag für dich macht, bekommst du für den Donnerstag auch keine 8 Stunden gutgeschrieben.


    2. Ist er erlaubt, dass wenn jemand am Freitag Urlaub nimmt und er am Donnerstag Nachtschicht hat , also bis 06 Uhr in den Urlaub rein arbeitet und dafür einen Urlaubstag abgezogen bekommt.


    Gruß

    Die Eule

  • Bin mir nicht zu 100% sicher, ob ich Dich richtig verstanden habe, aber ich versuche es mal...


    1. Für was sollen denn 8 Stunden gutgeschrieben werden? Ich meine Ihr habt ja zu den Springerdiensten sicher eine BV und ich weiß natürlich nicht, was diese regelt, aber normalerweise kriegt man keine Stunden dafür gutgeschrieben wenn man nicht arbeitet und ein Kollege die Schicht übernimmt.


    2. Dazu kann ich Dir jetzt keine allgemeingültige Antwort geben, aber unser Tarifvertrag regelt: "Wenn ein Dienst an einem anderen Tag endet, als er beginnt, so gilt der Tag als Arbeitstag an dem der Dienst begonnen hat".

    Entsprechend ist es möglich Donnerstag eine Nachtschicht zu arbeiten, wenn man Freitags Urlaub hat, da lt. TV nur der Donnerstag als Arbeitstag gilt, auch wenn bis Freitag Morgen gearbeitet wird.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ist er erlaubt, dass wenn jemand am Freitag Urlaub nimmt und er am Donnerstag Nachtschicht hat , also bis 06 Uhr in den Urlaub rein arbeitet und dafür einen Urlaubstag abgezogen bekommt.

    normal nicht, weil er ja am Freitag bereits 6 Stunden gearbeitet hat und Urlaub ja für den ganzen Tag gilt, also von 00:00 Uhr bis 24 Uhr

    Aber das sollte doch auch grundsätzlich geregelt sein, wie Urlaub nach der Nachtschicht berechnet wird.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • normal nicht

    Wo nimmst Du das her?


    Wenn es so wäre, wie Du sagst, hieße das ja, dass ich als Schichtarbeiter für jede "freie Nachtschicht" 2 Tage Urlaub nehmen muss, da Nachtschichten üblicherweise über 2 Kalendertage verteilt sind.


    Ich kenne es auch nur so, dass die Arbeitstage durch den Arbeitsbeginn definiert werden.


    Und, wenn wir den Fall mal weiterspinnen, der Kollege hätte ursprünglich am Freitagabend ebenfalls zur Nachtschicht antreten müssen. Da will er aber schon unterwegs zu seinem Urlaubsort sein. Also nimmt er für den Freitag einen Tag Urlaub, braucht die Nachtschicht nicht zu arbeiten und bekommt statt dessen die 8 Stunden vergütet. (Oder was auch immer ihm an Vergütung zusteht.)


    Deswegen: Wenn Du nicht irgendeinen § o.ä. aus dem Hut zauberst, wo das so klar geregelt ist, denke ich, macht es keinen Sinn zu sagen, er dürfe für Freitag keinen Urlaub nehmen. (Ich gehe, wie schon o.g. davon aus, dass der Tag eben nicht nur abgezogen, sondern auch entsprechend vergütet wird. Alles andere würde überhaupt keinen Sinn ergeben!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Berechnung gleichwertiger Urlaubstage bei Schichtarbeit/Nachtschicht
    Soweit § 14 Abs. 3 Satz 2 TV-V anordnet, dass sich bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Kalenderwoche der 30 Arbeitstage…
    www.arbeit-und-arbeitsrecht.de


    BAG, Urteil vom 21. Juli 2015 – 9 AZR 145/14


    ich spinne ja immer etwas weiter:

    wenn ich also in der Nachtschicht an beiden Tagen gearbeitet habe und deshalb einen höheren Urlaubsanspruch habe, weil ich in der 5-Tage-Woche 6-Tage gearbeitet habe, dann ist der angebrochene Tag ein AT und kann nicht gleichzeitig ein Urlaubstag sein.


    Nachtdienst vor Urlaubstag – Ist das erlaubt? - Arbeitsrecht.org
    Sie wollen mehr zum Thema Arbeitsrecht erfahren? Dann sind Sie hier richtig. Arbeitsrecht.org bietet Ihnen exklusives Expertenwissen, Top-Downloads, einen…
    www.arbeitsrecht.org


    Wenn Du nicht irgendeinen § o.ä. aus dem Hut zauberst, wo das so klar geregelt ist, denke ich, macht es keinen Sinn zu sagen, er dürfe für Freitag keinen Urlaub nehmen.

    BAG-Urteil geht auch?


    oh ja, gem BUrlG §3 ist Urlaub in Werktagen zu gewähren und nicht Stundenweise, also wäre der Tag nach der Nachtschicht nur stundenweise Urlaub, nähmlich 18 Stunden.


    Wenn es so wäre, wie Du sagst, hieße das ja, dass ich als Schichtarbeiter für jede "freie Nachtschicht" 2 Tage Urlaub nehmen muss, da Nachtschichten üblicherweise über 2 Kalendertage verteilt sind.

    so ist es, deshalb auch der erhöhte Urlaubsanspruch

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    6 Mal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Randolf Danke für die Links. (Das letzte Mal hatte ich mit Schichtarbeit zu tun, da war ich noch Student (und ja, das war im vorigen Jahrtausend!))


    Dem entnehme ich zwei Dinge:

    1. Wenn ich für den Freitag Urlaub eingereicht habe, darf der AG mich nicht für Donnerstag zur Nachtschicht einplanen, da er dann (unzulässigerweise) über 1/4 meines Urlaubstage verfügen würde.
      Ob damit automatisch einhergeht, dass ich auch für den Freitag keinen Urlaub nehmen darf, wenn ich die Freitagabendnachtschicht nicht arbeiten will, ist damit nicht gesagt, bzw. war nicht Thema des Urteils
    2. Werden keine Schichten, sondern Kalendertage berechnet, dann erhöht sich zwar auch der Urlaubsanspruch entsprechend, allerdings müsste ich dann tatsächlich zwei Tage Urlaub nehmen, um mich "vor einer Nachtschicht zu drücken" (Was ich nicht für möglich gehalten habe, ist so vom BAG entschieden...)

    Jetzt gälte es, nach meinem Verständnis nur noch zwei Dinge zu klären:

    Die Eule Arbeitet ihr in der chemischen Industrie (deren TV wohl tatsächlich auf Schichten und nicht auf Arbeitstage abzielt)? Und wird der Urlaubsanspruch bei euch auch entsprechend gelebt? (D.h. mehr Urlaub für Schichtarbeit?)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Randolf Danke für die Links. (Das letzte Mal hatte ich mit Schichtarbeit zu tun, da war ich noch Student (und ja, das war im vorigen Jahrtausend!))


    Dem entnehme ich zwei Dinge:

    1. Wenn ich für den Freitag Urlaub eingereicht habe, darf der AG mich nicht für Donnerstag zur Nachtschicht einplanen, da er dann (unzulässigerweise) über 1/4 meines Urlaubstage verfügen würde.
      Ob damit automatisch einhergeht, dass ich auch für den Freitag keinen Urlaub nehmen darf, wenn ich die Freitagabendnachtschicht nicht arbeiten will, ist damit nicht gesagt, bzw. war nicht Thema des Urteils
    2. Werden keine Schichten, sondern Kalendertage berechnet, dann erhöht sich zwar auch der Urlaubsanspruch entsprechend, allerdings müsste ich dann tatsächlich zwei Tage Urlaub nehmen, um mich "vor einer Nachtschicht zu drücken" (Was ich nicht für möglich gehalten habe, ist so vom BAG entschieden...)

    Jetzt gälte es, nach meinem Verständnis nur noch zwei Dinge zu klären:

    Die Eule Arbeitet ihr in der chemischen Industrie (deren TV wohl tatsächlich auf Schichten und nicht auf Arbeitstage abzielt)? Und wird der Urlaubsanspruch bei euch auch entsprechend gelebt? (D.h. mehr Urlaub für Schichtarbeit?)

    Moin ,

    erst mal vielen vielen Dank für das Bemühen.


    Ja tatsächlich sagt der DRK TV und der TVÖD bei Wechselschicht , das es mehr Urlaubstage gibt. Max 36 da ist ende


    Gruß

    Die Eule

  • Ob damit automatisch einhergeht, dass ich auch für den Freitag keinen Urlaub nehmen darf, wenn ich die Freitagabendnachtschicht nicht arbeiten will, ist damit nicht gesagt, bzw. war nicht Thema des Urteils

    ist doch dasselbe wie der 1/4 Tag Arbeiten "vor dem Urlaubstag", ein Teil des Tages wird gearbeitet, somit ist es kein voller Urlaubstag.

    Der Urlaubstag geht gem Urteil von 00.00 Uhr bis 24:00

    --> ich denke das darf man so interpretieren

    dass ich auch für den Freitag keinen Urlaub nehmen darf, wenn ich die Freitagabendnachtschicht nicht arbeiten will,

    :/ :/ :/ doppelte Verneinung ;) ;)

    Das letzte Mal hatte ich mit Schichtarbeit zu tun

    hatte ich auch noch nie, nur irgendwie schwirrte da was im Kopf rum, das ich da mal was gelesen hatte.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • doppelte Verneinung

    Äh... nein? (Wenn ich sage: "Ich will das nicht bezahlen, wenn ich das nicht haben will." dann ist das auch keine doppelte Verneinung, obwohl da zweimal "nicht" steht, oder?)


    Es geht um folgendes:

    Mi 2200 Beginn Nachtschicht

    Do 0600 Ende Nachtschicht


    Do 2200 Beginn Nachtschicht

    Fr 0600 Ende Nachtschicht


    Fr 2200 Beginn Nachtschicht

    Sa 0600 Ende Nachtschicht


    Ein AN arbeitet die ersten beiden Nachtschichten und ist für die dritte Nachtschicht ebenfalls geplant. Wenn er für den Freitag keinen Urlaub nehmen darf (weil er an dem Tag ja bereits von 0000 - 0600 gearbeitet hat), wie wird er jetzt die Arbeitsverpflichtung für die Zeit von 2200 - 2400 los? Für Samstag kann er ja Urlaub nehmen, kein Problem. Aber er will ja nicht die 2 Stunden abends noch arbeiten. Und jetzt?


    Deswegen, so habe ich das BAG-Urteil verstanden, muss er sowohl für Freitag als auch Samstag Urlaub einreichen (obwohl er an dem Freitag schon gearbeitet hat), erhält aber deswegen auch mehr Urlaub.


    Das Problem an der Stelle ist doch klar die Nachtschicht vorher. Würde er einfach nur alle drei Schichten nicht arbeiten wollen, er würde von Mi - Sa 4 Tage Urlaub einreichen - Thema durch. Aber was macht er, wenn eben nicht alle Schichten frei haben will, sondern nur die letzte? Würde ich mich sklavisch daran halten, dass ein Tag, an dem gearbeitet wurde kein Urlaubstag sein kann, gäbe es nur die Möglichkeit alle Tage oder keinen frei zu nehmen. (Und du kannst das noch auf die Spitze treiben, wenn er nur die mittlere Schicht frei haben will.)


    Und das wäre doch auch wieder nicht im Sinne des Erfinders, oder?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Das Problem an der Stelle ist doch klar die Nachtschicht vorher.

    ok, jetzt ist der Groschen gefallen, worauf Du hinaus wolltest.


    Die Nachtschicht von Do auf Fr verhindert das ich Fr Urlaub nehme, um die Nachtschicht von Fr auf Sa nicht zu arbeiten.


    Da nehme ich dann nur Sa Urlaub


    nach der 3. Tasse Kaffee klapps mit dem um-die-Ecke-denken besser :whistling:


    Und das wäre doch auch wieder nicht im Sinne des Erfinders, oder?

    wer diese Gesetze gemacht hat, war sich der Entwicklung der AZ-Modelle doch gar nicht bewußt, da müsste man halt die Gesetze mal anpassen.


    evt kann man da auch über eine TV eine gesetzeskonforme einfachere Regelung hinbekommen, aber von TVs habe ich nu wirklich keinen Plan.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ja tatsächlich sagt der DRK TV und der TVÖD bei Wechselschicht , das es mehr Urlaubstage gibt. Max 36 da ist ende

    Wir haben in unserem TV eine ähnliche Regelung: Zusatzurlaubstage für Nachtstunden und Schichtarbeit. Diese Tage sind aber ein Ausgleich für die erschwerte Arbeit, ganz unabhängig von der Anzahl der Wochenarbeitstage.

    Erhöhen sich die Wochenarbeitstage aufgrund von Nachtschichten, müsste das den Urlaubsanspruch noch einmal erhöhen, oder?

  • Moin BMG ,


    Die Wochenarbeitszeit ist ja bei uns auch schon durch TV geregelt. der eine hat eine 38,5 Stunden Woche und der andere eine 39 Stundenwoche. Durch den Rahmendienstplan der durchläuft, ist dieses so hinterlegt und die Wochenarbeitszeit bleibt konstant. Nut die Zusatzurlaube richten sich je nach TV , wie man es geschrieben hat. DER TVÖD sagt bei Wechselschicht und Nachtarbeiten gibt es für je 2 Monate einen Tag und bei Schichtarbeiten anders. Aber die Max Urlaubstage sind 36 Tage mehr geht nicht. So ungefähr ist es auch beim TV DRK nur da geht es um die geleisteten Nachtarbeitsstunden.


    Gruß

    Die Eule

  • Erhöhen sich die Wochenarbeitstage aufgrund von Nachtschichten, müsste das den Urlaubsanspruch noch einmal erhöhen, oder?

    da würde ich als erstes einmal in den TV schauen, evt. ist da ja die Urlaubsregelung bez. wie ein Urlaubstag angestzt wird anders geregelt als i.o. Urteilen?

    Ganz zu Anfang schrieb ich mal:

    Aber das sollte doch auch grundsätzlich geregelt sein, wie Urlaub nach der Nachtschicht berechnet wird.

    ich will nicht ausschließen, das eine Regelung im TV besteht, die die ganze Sache "einfacher regelt" und somit keine Urlaubstageumrechung notwendig ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.