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der AG verlangt jeden Tag einen Schnelltest, soweit nichts einzuwenden,
Dieser Test soll mit dem privaten Handy abfotografiert und an das Betriebsbüro geschickt werden.
Ist das verpflichtend, das ich mit meinem Handy eine dienstliche Anweisung erledige?
Und was ist mit dem Thema Datenschutz?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
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Nein das darf er nicht. Das Private Handy ist nicht für eine Dienstliche Aufgabe einzusetzen. Dann müsste er ein Diensthandy zur Verfügung stellen. Vor allem wenn der Versand eines Testes unverschlüsselt über Email oder einen Messager Dienst erfolgt ist das aus meiner Sicht ein Problem mit dem Datenschutz. Schließlich sind das ja Gesundheitsdaten bzw. Merkmale. Auch der negative Test ist ein Hinweis das der Arbeitnehmer ja nicht geimpft sein könnte bzw. ist.