Schnelltest

  • Hallo zusammen,


    der AG verlangt jeden Tag einen Schnelltest, soweit nichts einzuwenden,

    Dieser Test soll mit dem privaten Handy abfotografiert und an das Betriebsbüro geschickt werden.


    Ist das verpflichtend, das ich mit meinem Handy eine dienstliche Anweisung erledige?

    Und was ist mit dem Thema Datenschutz?


    Würde mich über Antworten sehr freuen. :)

  • Selbstverständlich nicht!

    Auch wenn heute so gut wie jeder ein Handy hat, kann der Betrieb das nicht als gegeben voraus setzen.

    Und schon gar nicht kann er dir vorschreiben, wie du deine privaten Geräte betreibst.


    Fazit: Kann er sich wünschen. Aber nicht anweisen.

  • Nein, das geht natürlich gar nicht! Der AG hat dir gefälligst einen Firmenwagen mit Chauffeur zu schicken, der dich ins Testzentrum fährt und ihm das Ergebnis zustellt!

    Er kann natürlich auch nicht verlangen, dass die Geimpften ihm den Impfstatus auf ihren Privathandys zeigen. Dann wüsste er ja, was jeder für ein Handy hat und könnte daraus Rückschlüsse auf die finanzielle Situation ziehen!


    Na, freust du dich über diese Antwort? :evil:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo GerdBerger,


    da sollte euer BR mal in die Gänge kommen, den das Wie bei der Testdurchführung ist mitbestimmungspflichtig, beim ob kommt es darauf an ob es für euren Betrieb entsprechende Vorschriften gibt.

    Auch euer Datenschutzbeauftragter sollte sich das mal intensiv anschauen, da es hier um die digitale Speicherung und Verarbeitung besonders schützenswerter Daten geht.


    Die Nutzung privater Geräte kann der AG nicht verlangen, wenn er die testergebnisse vorab will muss er halt die entsprechende Infrastruktur aufbauen (jeder bekommt ein entsprechendes Gerät)


    Viele Grüße

    Bernd

  • Dieser Test soll mit dem privaten Handy abfotografiert und an das Betriebsbüro geschickt werden.

    Vermutlich ist Ersteres nur eine von mehreren Optionen, oder? Persönlich vorzeigen oder Kopie an Personalabteilung senden geht sicher auch.


    Virel spannender ist doch der Versand: Habt ihr eine etablierte Möglichkeit, das Bild verschlüsselt zu übermitteln? Normale Mail ist unverschlüsselt und bietet nicht unbedingt das Schutzniveau zum Versand sensibler Gesundheitsdaten.


    Am besten fragst du euren Betriebsrat!

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Vermutlich ist Ersteres nur eine von mehreren Optionen, oder? Persönlich vorzeigen oder Kopie an Personalabteilung senden geht sicher auch.

    Sowas hatte ich jetzt auch vermutet :D

    Bei uns gibt es ein ähnliches Modell (8 Standorte über den Landkreis verteilt). Allerdings soll nur eine Kopie oder Foto der Dokumentation des Tests verschickt werden und in jedem Standort steht den MA ein Scanner zur Verfügung mit dem sie das Dokument scannen und per Mail (Firmenintern via VPN) verschicken können.

    ...allerdings machen so ca. grob geschätzt ungefähr ( :D ) 100% der MA einfach ein Foto mit ihrem Handy und verschicken das über ihre private Mailadresse.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • "Chef, ich kann heute nicht zur Arbeit kommen."

    "Das habe ich schon gemerkt. Sie hätten schon vor 3 Stunden da sein sollen! Warum rufen Sie jetzt erst an?"

    "Wissen Sie, wie wenige Telefonzellen es noch gibt? Und von meinem Privathandy wollte ich Sie natürlich nicht anrufen, aus Datenschutzgründen. Ach übrigens, der Firmenwagen ist kaputt..."

    "Wie ist das denn passiert?"

    "Mir ist einer reingefahren. Der behauptet aber, er hätte mich gar nicht berührt und das Auto sei schon kaputt gewesen."

    "Sie haben doch hoffentlich ein Beweisfoto gemacht?"

    "Womit denn? Sie wollten mir doch kein Diensthandy geben, damit ich meine Schnelltests abfotografieren kann..."


    Sorry, aber für manche Fragen fehlt mir einfach das Verständnis. Für mich klingt die Frage nach einem Impfgegner, der sich überlegt wie er dem AG Knüppel zwischen die Beine schmeißen kann. Und wenn gar nichts mehr geht, gibt es immer noch den Datenschutz... :(

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Sind die Rechte an dem Film noch zu haben? :) :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Sorry, aber für manche Fragen fehlt mir einfach das Verständnis. Für mich klingt die Frage nach einem Impfgegner, der sich überlegt wie er dem AG Knüppel zwischen die Beine schmeißen kann. Und wenn gar nichts mehr geht, gibt es immer noch den Datenschutz... :(

    Och nö, das würde ich nicht so sehen. Ich selber gehöre zur Kategorie "Geboosterte", sehe es aber genau wie GerdBerger. Auch ich bin da bissel stur, was mein Privathandy betrifft. Wenn man bei einem Jahresgewinn von ca. 60 Mio. EUR kein Diensthandy bekommt, ist man eben auch nicht wichtig für die Firma. Wenn was sein sollte, schicke ich eine Mail. (Bei einem Unfall oder so würde ich vielleicht doch mal das Privathandy nutzen.)


    Allerdings hat unser neuer Chef bezüglich der Test usw. eine klar Ansicht: Er empfiehlt tägliche Test, sagt aber im gleichen Zug, dass er es nicht fordern darf. Dann haben wir eine elektronische innerbetriebliche Erfassungsstelle, wo wir unseren Impfstatus bekannt geben können - nicht müssen. Also wurden die Zertifikate auf dem Dienstkopierer gescannt und über den Dienst-PC hochgeladen. Da sind wir eigentlich alle ganz zufrieden mit der Handhabung.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • der AG verlangt jeden Tag einen Schnelltest, soweit nichts einzuwenden

    kann er verlangen, muss er dann aber auch mind. 3x die Woche bezahlen.

    Ist das verpflichtend, das ich mit meinem Handy eine dienstliche Anweisung erledige?

    ganz klar Nein, ich habe z.B. auch noch Kollegen die gar kein bzw ein sehr einfaches Handy nutzen mit dem man das gar nicht kann


    Und was ist mit dem Thema Datenschutz?

    da fragt mal euren Datenschutzbeauftragten was der dazu zu sagen hat!


    Sorry, aber für manche Fragen fehlt mir einfach das Verständnis.

    kann ich so ein bisschen nachvollziehen, aber lieber Der Mann mit der Ledertasche ich schätze deine teils sarkastisch, ironischen Beiträge im Allgemeinen sehr, aber hier schießt du m.M.n. doch über das Ziel hinaus.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • der AG verlangt jeden Tag einen Schnelltest, soweit nichts einzuwenden,

    Dieser Test soll mit dem privaten Handy abfotografiert und an das Betriebsbüro geschickt werden.

    wenn ihr mit den täglichen Tests einverstanden seit, müsst ihr das Ergebnis auch irgendwie übermitteln, da ist Handyfoto auch für alle die einfachste Methode. Auch für den AG, dann braucht er das nur abzuspeichern.


    Wobei der Beweiswert des Fotos natürlich gleich "Null" ist, der Test kann ja keiner Person zugeordnet werden, das Foto schon aber nicht der darauf abgebildete Test.

    Da beweist der AG schon viel Vertrauen in seine MA, wenn er das so handhaben möchte.


    und beim Thema Datenschutz den AG einfach mal fragen wie er das speichert und dann ggf. auch den Datenschutzbeauftragten nochmal involvieren.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Guten Morgen,


    auch wir haben vor einiger Zeit das Thema diskutiert.

    Wir verfahren streng nach der in Bayern gültigen Vorschrift:

    Ungeimpfte werden täglich im Betrieb vor Arbeitsbeginn (aber schon in der Arbeitszeit) getestet, das Ergebnis wird dokumentiert.

    Geimpfte testen sich zweimal pro Woche selbst (ohne Aufsicht; ja, das steht tatsächlich so in der Verordnung, in Bayern!!!) und versichern auf einem Dokumentationsblatt jeweils das negative Testergebnis; am Ende der Woche wird das Blatt abgegeben und archiviert.

    Das hat zwar auch keinen wirklichen Beweiswert, fanden wir aber besser als Fotos von den Testkasetten.

    Alle Tests stellt der AG zur Verfügung.


    Grüße

  • Für mich klingt die Frage nach einem Impfgegner, der sich überlegt wie er dem AG Knüppel zwischen die Beine schmeißen kann.

    Könnte auch ein überzeugter Maßnahmen-Befürworter sein, der sich massiv über die unprofessionelle Vorgehensweise des AG ärgert. Oder ein MA der sich darüber ärgert, dass der AG (mal wieder) versucht etwas auf die MA abzuwälzen, anstatt eine vernünftige und sachdienliche Infrastruktur zu schaffen. Oder vielleicht hast Du auch Recht, man weiß es nicht. ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Manchmal verstehe ich euch nicht!

    Die Frage doch sehr einfach und relativ klar gestellt. Darf er das?

    Nein, darf er nicht.

    Da muss die Spaltung der Gesellschaft mit Impfgegner/Impfbefürworter nicht weiter voran getrieben werden.


    Es ging bei der Frage nicht darum, ob es sinnvoll ist, und ob man als Mitarbeiter nicht mitwirken sollte (was wohl angemessen wäre), sondern ob es angeordnet werden darf. Nein, darf er nicht!


    Der Arbeitgeber darf nicht über meine private Hardware verfügen. Nur bei vertraglicher Regelung, und die denke ich liegt hier nicht vor.

  • Da muss die Spaltung der Gesellschaft mit Impfgegner/Impfbefürworter nicht weiter voran getrieben werden.

    Die Frage, ob jemand Covidiot:in ist oder nicht, ist hier tatsächlich unpassend, weil das nichts zur Sache tut.


    Es stellen sich mehrere Fragen: Darf der AG den arbeitstäglichen Schnelltest vor Betreten des Betriebsgeländes verlangen? Ja, darf er, die entsprechende Rechtsgrundlage vorausgesetzt.


    Kann er die AN im Rahmen des Weisungsrechtes dazu verpflichten, ihm "Beweis"photos von deren privaten Mobiltelefonen zu senden? Nein, das kann er definitiv nicht, denn weder können die AN verpflichtet werden, private Geräte und Software zu benutzen, noch können sie gezwungen werden, private Telefonnummern oder Mailadressen preiszugeben, noch müssen sie sensible Daten von daheim ungesichert an den AG übertragen.


    Wäre abgesehen davon ein Photo geeignet, den geforderten Beweis zu erbringen? Eben nicht. Wessen Test wurde abgelichtet (ich könnte täglich auch den meiner Lebensgefährtin photographieren)? Wann wurde der Test abgelichtet (ich könnte am 1. eines jeden Monats schon mal Vorratsbilder für den Rest des Monats machen)? Etc.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Okay, Kritik verstanden und angenommen. Bei GerdBerger möchte ich mich für meinen Schnellschuss entschuldigen. Aus der Frage ging tatsächlich nicht hervor, was mich zu meiner Schlußfolgerung berechtigt hätte.


    Aber als praktisch veranlagter Mensch denke ich mir manchmal, warum soll ich etwas komplizierter machen als unbedingt nötig? Natürlich kann der AG nicht über meinen Besitz verfügen. Aber warum sollte ich ihm nicht ein Foto mit meinem privaten Handy zur Verfügung stellen? Er wäre sicher auch froh, wenn er das ganze Nachgeweisgedöns nicht an der Backe hätte und sich aufs Geld verdienen und BR ärgern konzentrieren könnte... ;) Und er hat mir sogar mal seinen Schirm ausgeliehen, ohne auf sein Eigentumsrecht zu pochen und meine Verfügungsgewalt über seinen Privatschirm in Zweifel zu ziehen. Also einfach mal die Kirche im Dorf lassen und leben und leben lassen... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Der Mann mit der Ledertasche

    Ich bin da 100% bei dir. Praktisch ist es natürlich sinnvoll, wenn man dieses leidige Thema so unbürokratisch abfrühstücken kann.

    Und ich persönlich vertrete da auch den Standpunkt, man sollte nicht päpstlicher sein als der Papst.


    Wenn ein Arbeitgeber sich diese Lösung wünscht, dann bin ich entgegen kommend, und entspreche dem Wunsch.


    Wenn er es anordnet, dann bekommt er halt die Grenzen aufgezeigt, dass er über meine private Hardware und dessen Verwendung nicht verfügen darf.

  • Moin zusammen.

    Danke für die vielen sinnvollen und auch sinnlosen Antworten.

    Ich bin kein Impfgegner, geboostert und nicht auf Krawall aus.

    Man ist auf mich zugekommen, mit den Fragen die ich hier im Forum gestellt habe.

    Ob ich hinter diesen Fragen stehe oder nicht, ist erstmal zweitrangig.

    Mir ging es nur darum abzuklopfen, was darf der AG und was nicht.


    Also, entspannt zurücklehen, niemandem wurde etwas getan.

  • Unserer möchte von allen MA inkl. Geimpften und Geboosterten tägliche Tests. Und die werden auch anstandslos bezahlt von ihm.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~