Betriebsrat auch für "Fremdfirma" zuständig?

  • Guten Morgen,

    das Thema wurde so ähnlich in Kürze schon gepostet ( ManuelBra und hellebarde ), aber bei uns stellt sich das etwas anders dar:

    • Wir sind ein Unternehmen (Name: A) mit ca. 350 Mitarbeitern (Gremium mit 9 Betriebsräten)
    • Wir haben die Büros von einem anderen Unternehmen (Name: B) gemietet
    • Unternehmen A und Unternehmen B haben den gleichen Geschäftsführer, sind aber eigenständig Firmen
    • Unternehmen B hat ca. 30 Mitarbeiter, die als Hausmeister, Hausservice, Reinigung, Buchhaltung, Krippe, Kantine eingestellt sind und direkt im Unternehmen A tätig sind.

    --> Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass der Betriebsrat die 30 Mitarbeiter aus Unternehmen B vertreten kann und dass sie bei der Wahl im März mitwählen können?


    Ich freue mich auf eure Antworten! Und hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.


    Viele Grüße!

  • Gibt es eine Möglichkeit, dass der Betriebsrat die 30 Mitarbeiter aus Unternehmen B vertreten kann und dass sie bei der Wahl im März mitwählen können?

    Ja, vermutlich.

    Nach Deiner Beschreibung würde ich vermuten, dass ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegt.

    D.h. die MA beider Unternehmen wählen einen gemeinsamen BR der alle MA vertritt.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • aber schaut genau hin, da gibt es schon einige Voraussetzungen für.

    Das stimmt natürlich, aber was soll passieren? Es gibt doch genug Anhaltspunkte dafür hier erstmal einen Gemeinschaftsbetrieb zu vermuten und dann ist es am AG dieses zu widerlegen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Das stimmt natürlich, aber was soll passieren?

    ich bin ja bei Dir, bin aber auch ein Freund davon sich solche Dinge durchaus vorher zu überlegen und evtl auch mal zu versuchen im Rollentausch rauszufinden was denn die Gegenseite von welcher Vorgehensweise hätte.

    Und evtl. hat der AG ja auch gar nichts dagegen sondern ist "froh" wenn er nur einen BR hat und nicht gleich zwei "Stinkstiefelvereine".


    Wenn angefechtet werden solle und das durchgeht, dann wählt man halt neu zahlen muss es eh aller der AG.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo,


    im Gegensatz zu meinen Vorschreibern sehe ich den "Gemeinschaftsbetrieb" äußerst kritisch.

    Der ErfK, Koch, § 1 BetrVG Rn 14 nennt 5 (!) Kriterien, die alle erfüllt sein Müssen:


    a. mindestens 2 Unternehmen

    b. eine gemeinsame Betriebsstätte

    c. gemeinsame Nutzung der Betriebsmittel

    d. ein oder mehrere gemeinsame arbeitstechnische Zwecke

    e. einheitlicher Lenkungsapparat


    Nach der Beschreibung von Sonnengruss sehe ich zumindest c. und d. als wahrscheinlich nicht gegeben an, wenn die Tätigkeiten so sorgfältig getrennt sind.

    "Fehlt es an einer gem. Nutzung der sächl. Betriebsmittel, liegt kein Gemeinschaftsbetrieb vor (BAG 13.8.2005 ...)." ErfK,a.a.O.


    Auch e. ist durch den gleichen Geschäftsführer nicht automatisch gegeben, denn es "müssen die betriebsverfassungsrechtl. relevanten Funktionen des AG institutionell einheitl. für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 25.5.2005 ...)." ErfK, a.a.O.

    Da reicht kein identischer Geschäftsführer, sondern es müssen nahezu alle AG-Funktionen wie zB HR identisch sein.

  • Guten Morgen,


    danke albarracin
    Die 20 Mitarbeiter des Unternehmens B nutzen die gleichen Pausenräume, haben die gleiche Personalabteilung und erledigen u. a. auch die Aufgaben, die von den Kollegen aus Unternehmen A angewiesen werden.

    Bei der letzten BR-Wahl hatten sie alle mitgewählt und wir haben sie auch in den letzten 4 Jahren vertreten, aber nun sollen sie nicht mehr mitwählen dürfen laut AG.

  • Ich gehe mal davon aus, dass ihr einen Anwalt habt, mit dem ihr schon mal zusammengearbeitet habe und der eure Unternehmensstruktur kennt.

    Wenn ja, dann sollte der Wahlvorstand da joch mal kostenneutral nachfragen, wie er das einschätzen würde.

    Mit dem Ergebnis kann man dann entsprechend weiterarbeiten.


    So machen wir das jedenfalls, wenn wir uns nicht sicher sind.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Bei der letzten BR-Wahl hatten sie alle mitgewählt und wir haben sie auch in den letzten 4 Jahren vertreten, aber nun sollen sie nicht mehr mitwählen dürfen laut AG.

    Das ist natürlich eine interessante und wichtige Information. Denn wenn das so ist, dann lag ja bei den letzten BR-Wahlen offenbar ein Gemeinschaftsbetrieb vor. Wenn das lt. AG nun nicht mehr der Fall ist, dann hat er vermutlich in den letzten 4 Jahren etwas an der Organisationsstruktur verändert, womit nun seiner Meinung nach kein Gemeinschaftsbetrieb mehr vorliegt. In diesem Fall sollte man dann schon genau prüfen, was dahinter steckt.

    Am besten mal genau vom AG erklären lassen, denn er muss nachweisen, dass nun kein Gemeinschaftsbetrieb mehr vorliegt.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser