Guten Morgen!
Folgender Fall:
Ein MA der vor ca. 3 Jahre bereits schon einmal bei uns gearbeitet hat, wird nun wieder eingestellt. Man legt uns einen AV vor mit einer Befristung von einem Jahr
Im Gesetzt ist einmal die Rede von 3 Jahre zurückliegende Arbeit oder 10 Jahre.
Welche Zeit ist denn nun korrekt? Ich würde es so sehen, dass diese Neueinstellung eine Unbefristung sein muss, da der MA bereits schon einmal bei uns gearbeitet hat
Oder liege ich falsch?
Vielen dank für Eure Rückmeldungen im voraus