Hallo Zusammen,
nach 178 (4) SGB IX hat die SBV ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse. In den Kommentierungen habe ich noch den Hinweis auf ein Teilnahmerecht bei paritätischer Kommsion gefunden, wenn es um Akkord geht.
Wie verhält sich das aber bei einer Einigungsstelle, wenn es um eine BV zu entgeltrelevanten Zielvereinbarungen geht. Besteht hier ebenfalls ein "beratendes Teilnahmerecht" der SBV?
viele Grüße
Marc