Seminarbuchungen, Erfahrungsaustausch

  • Hallo liebe Forumnutzer,


    wie laufen bei Euch/Ihnen die Buchungen von Seminaren für die SBV bzw. BR/JAV ab?

    Bisher haben in unserem Betrieb die Personalvertretungen die Buchungen selbst vorgenommen.

    Wir haben seit geraumer Zeit eine neue Leitung der Personalabteilung und diese möchte, dass die Seminare für die Personalvertretungen aus organisatorischen Gründen von der Personalabteilung gebucht werden. Ausgewählte, für die Personalvertretungen als erforderlich angesehene, Seminare wurden bereits in Frage gestellt bzw. darauf gedrungen, diese als Online- oder Präsenzseminar in der näheren Umgebung zu wählen.


    Vielen Dank vorab für Eure/Ihre Rückmeldungen.


    Namibia

  • Wir sind vor ca. 11 Jahren als BR gestartet. 9er Gremium.

    Anfänglich hatten wir auch die von dir beschriebenen Schwierigkeiten.

    Da wir uns nicht unterkriegen ließen haben wir die Seminare Eingeklagt.

    In der Spitze waren wir mit 6 Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht.

    Selbst Grundlagenschulungen waren dabei.

    Das wir so gut wie alle Seminar durchbekommen haben war unser Erfolg. Allerdings nicht immer die Anzahl an BRM die wir wollten. meistens nur ein BRM.

    Ein weiterer Nachteil war das wir, bis zur Klärung, die Planungen verschieben mussten.

    Das hat uns letztendlich dazu bewogen ein Budget mit dem AG zu vereinbaren. Ich weis das dies von einigen hier Abgelehnt wird.

    Aber seit dieser Zeit läuft es super bei uns. Wir beschließen und buchen die Seminare. Die HR wird vor der Buchung unterrichtet.

    Für euch ist es, meiner Meinung nach von Vorteil wenn eure PV die Buchung vornimmt, wenn Sie es denn ohne Kritik macht.

    Da Ihr dann nicht auf irgendwelche Kosten sitzen bleiben könnt.

    Sollten eure Seminarbeschlüsse in Frage gestellt werden bleibt euch das Beschlussverfahren.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • bei uns läuft es so:

    der BR meldet die gewünschten Seminare zur Buchung in der Personalabteilung an, wenn es dazu Rückfragen gibt beantworten wir die.

    Den Hinweis auf Onlineseminare gibt es üblicherweise immer, das ist ja auch in Ordnung.

    Manchmal gibt es Rückfragen, ob Termine anders gelegt werden können, das bespricht man vernünftig, auch ok.


    Am Ende hat man sich geeinigt oder es wird gebucht was der BR gewünscht hatte.

    Bisher brauchten wir da noch nie was einklagen und wenn die PA bucht gibt es auch keine Diskussionen wer was bezahlt ;)


    Wir geben üblicherweise eine Liste zu Anfang des Jahres mit den Seminaren in die PA, damit die das Budget einplanen können. Unabhängig davon kann man natürlich auch nochmal ein Seminar nachbuchen, wenn das notwendig ist.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Grundsätzlich würde ich es durchaus begrüßen, wenn mir die Personalabteilung die Arbeit abnimmt und die Buchung der Seminare übernimmt. Zumindest solange sie das bucht, was ihr vom BR (oder SBV) gesagt wird (also was beschlossen wurde).

    So würde ich das dem Leiter der PA auch vermitteln. "Selbstverständlich dürfen sie den Buchungsvorgang gerne übernehmen, aber die Entscheidung was gebucht wird liegt alleine beim Betriebsrat (bzw. SBV). Sollte es Zweifel an der Notwendigkeit eines Seminars geben, so diskutieren wir dieses gerne mit dem Geschäftsführer, weil der nunmal Ansprechpartner des BR/SBV ist. Sie erhalten von uns dann die nötigen Informationen (Seminarnr. usw.) und können die Buchung vornehmen. Aber bitte nichts vergessen, verzögern oder verwechseln das wäre ja eine Behinderung der BR/SBV-Arbeit und das wollen wir doch alle vermeiden."

    Bei uns läuft das einfach so, dass ich dem Geschäftsführer die Entsendebeschlüsse schicke, mit dem Hinweis dass er 2 Wochen Zeit hat Bedenken zu äußern und nach Ablauf der Frist gebucht wird. Gelegentlich will er mal über die Notwendigkeit diskutieren, lässt sich aber mit einer stringenten und sachlichen Argumentation durchaus überzeugen. Die Diskussionen sind inzwischen auch selten geworden, weil er einfach gemerkt hat, dass wir da durchaus vernünftig mit umgehen.

    Wir suchen uns die Seminare nicht nach den schönsten Hotels oder Städten aus, sondern nach Inhalten. Wir achten bei den Seminarterminen darauf die betrieblichen Abläufe nicht mehr zu stören als unbedingt notwendig und beim Seminarort achten wir darauf, dass dieser nicht zu weit entfernt ist (aber auch nicht zu nah!). Ideal ist eine Entfernung zwischen 80 und 100 km (wenn möglich). Weil: Ab 74km ist das Pendeln nicht mehr zumutbar ("Es ist dem Betriebsratsmitglied in diesem Fall nicht zuzumuten, das Seminar mit täglicher An- und Abreise zu besuchen. Schon die tatsächlichen Gegebenheiten bei einer Entfernung des Seminarortes von 74 Kilometern und einer einfachen Fahrtzeit von mindestens einer Stunde Dauer (im Berufsverkehr eher mehr) sprechen hiergegen."

    Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03. September 2004 - 12 BV 56/04).

    D.h. es gibt keine Diskussion wegen der Übernachtung im Hotel und man kann am allabendlichen Austausch der BR-Kollegen teilnehmen (was wirklich ein wichtiger Bestandteil von jedem Seminar ist) und bei unter 100km wird das "Argument" des AG (viel zu weit weg!) niemanden überzeugen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Bei uns läuft es in der Sache ähnlich wie beim Paragraphenreiter, auch wenn die Form anders ist:
    Es gibt ein Formular für Dienstreiseanträge bzw. Anträge auf Kostenübernahme (Fahrtkosten, ggf. Übernachtungskosten, Freistellung etc.) für Dienstreisen.


    Das BRM wählt ein benötigtes Seminar aus, einerseits natürlich unter Beachtung der Anwesenheitssituation in der eigenen Abteilung (nicht gerade das Maximum in Urlaub zu der Zeit und keine bekannten (größeren) Projekte in der Woche usw.) und andererseits bei BRM mit ordnungsgemäßem Beschluss des Gremiums. Das BRM füllt dann den Dienstreiseantrag aus und fügt natürlich die Unterlagen hinzu, woraus sich Seminarinhalt, Ort, Datum, Dauer und Kosten ablesen lassen. Sofern möglich, wird auch der Termin beim jeweiligen Veranstalter unverbindlich reserviert.

    Statt des Vorgesetzten der Abteilung, wie es bei fachlichen Weiterbildungen vorgesehen ist, unterzeichnet für BR-Seminare der BRV.

    Ich persönlich lasse mir von meinem fachlichen Vorgesetzten zusätzlich abzeichnen, dass es keinen personellen Engpass in der Woche gibt durch meinen Seminarbesuch.

    Der BRV reicht den Antrag oder die Anträge (wir waren auch schon zu zweit, zu dritt und einmal zu viert auf einem Seminar) an GF oder Personalleitung weiter. I.d.R. kommen solche Anträge binnen weniger Tage unterzeichnet zurück, das BRM kann dann verbindlich buchen, dem fachlich Vorgesetzten Bescheid geben, sich ggf. um Bahntickets kümmern usw.


    Bei der Einpersonenvertretung SBV entfällt der Gremiumsbeschluss und für Seminare der stellvertretenden SBV unterzeichnet die SBV, ansonsten ist es dasselbe Vorgehen.


    Grundlagenseminare, die bundesweit in fast jeder größeren Stadt angeboten werden, werden normalerweise in der Nähe gewählt, sofern es keine Terminkonflikte gibt, bei Spezialseminaren muss man schauen, wann und wo es sie denn überhaupt gibt. So sind wir fast alle irgendwann schon "gleich um die Ecke" gewesen (in Einzelfällen war der Weg für Kollegen zum Seminarhotel sogar kürzer als zum Arbeitsort), aber mehrere von uns auch schon einige Hundert Kilometer entfernt mit Anreise am Vorabend und Übernachtungen.

    Eher selten wählt man Seminare auch nach Dozent(in), so wollte ich vor einen SBV2-Seminartermin vor vier Wochen mit unserem Forums-Guru in SBV-Themen als Dozent buchen und besuchen, was aber wegen mangelnder Beteiligung abgesagt und ich umgebucht wurde ;) :D 8)

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Vielen Dank für Ihre/Eure Rückmeldungen. ;)

    In der Vergangenheit war es bei uns mit der Buchung von Seminaren ganz einfach. Die SBV beschloss, dass das Seminar XY in der Zeit von-bis in der Stadt ABC besucht wird. Mittels Formblatt informierte die SBV den AG und buchte das Seminar. Um eventuelle Personalengpässe zu vermeiden wurden (und werden) die Seminartermine immer mit den Abteilungsterminen (Urlaube usw.) abgestimmt. Zu den Veranstaltungsorten gab es auch nie Einwände. Die Anzahl der jährlich besuchten Seminare für die Vertrauensperson und deren Stellvertretung belief sich auf 2-3 Seminare, also alles in Grenzen. Es gab auch schon Jahre ohne Seminarbesuche (weil nicht erforderlich oder mangels Teilnehmer ausgefallen).

    Namibia

  • Hallo,


    als relativ "große" SBV mit einer gesetzlichen und zwei faktischen Freistellungen wegen Heranziehung sowie zwei weiteren Stellvertretern machen wir im Dezember eine Klausur und planen den Urlaub, sonstige Abwesenheiten sowie die Seminarteilnahmen. Die Seminare werden reserviert, der AG bekommt die detaillierte Seminarplanung mit den Zeiten und den Seminarbeschreibungen und hat 14 Tage Zeit, Einwände geltend zu machen. Bisher hat er das immer akzeptiert.