Plötzlich schwerbehindert und am alten Arbeitsplatz nicht mehr einsatzfähig

  • Hallo! Ich bin Schwerbehindertenbeauftragte und habe folgendes Problem: Ein junger Kollege hat sich nach einem Sportunfall zu Hause massiv verletzt, wurde mehrfach operiert, war in Reha und nimmt immer noch Reha-Maßnahmen in Anspruch. Seine alte Tätigkeit in der Fertigung kann er auf keinen Fall wieder aufnehmen. Nach einem BEM-Gespräch wurde versucht, ihn auf einem "Schon-Arbeitsplatz" in der Fertigung unterzubringen, aber auch das erwies sich als unmöglich. Heben, Tragen etc. kommt nicht infrage. Die Wiedereingliederung ist gescheitert. Eine evtl. Lösung wäre eine Umschulung, ein PC-Arbeitsplatz, eine "sitzende" Bürotätigkeit. Es haben sich hier verschiedene Themenfelder in einem Berufsförderungswerk aufgetan, die auch in unserem Unternehmen evtl. Sinn machen würden.

    1.) Wie wird der Kollege, wenn er die Umschulung startet, bezahlt? Wer übernimmt die Kosten? Momentan werfen alle Träger den Ball hin und her.

    2.) Der Kollege hätte natürlich gerne eine Zusicherung, dass die Firma ihn nach der Umschulung übernimmt, die hat er jedoch nicht erhalten. Es hängt davon ab, wie gut er die Umschulung macht, wie er gesundheitlich klar kommt und ob letztendlich tatsächlich eine Stelle in diesem Bereich frei wird oder geschaffen werden kann. Die Firma bietet jedoch an, Praktika zu ermöglichen. Hat der Arbeitgeber in diesem Fall überhaupt irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Kollegen?

    3.) Sollte der junge Mann die Umschulung nicht schaffen, wie wird es dann für ihn weitergehen? Wird er "verrentet"? Er hat noch schulpflichtige Kinder und braucht das Geld.


    Kennt jemand einen solchen Fall?

  • Hallo Emma,


    so traurig das ist, aber der Unfall war im Privatbereich. Und somit trägt die Folgen der Kollege auch alleine.

    BEM und Wiedereingliederung muss der Betrieb anbieten, darüber hinaus bestehen aber keine Pflichten.

    Ist der Kollege nicht auf einem anderen Arbeitsplatz einsetzbar, wird dieser die Kündigung erhalten. Und es gibt wenig, was dagegen getan werden kann.

    War der Kollege privat Unfallversichert?

    Was spricht das Inklusionsamt? Denn bei Behinderung können die sehr viel tragen wegen Umschulung etc. Und wenn er seine Arbeit bei der Firma behalten kann, dann wird das Amt da auch nicht kleinlich sein.


    Und Thema Rente: Wenn er so schwer beschädigt ist, dass eine Rente in Betracht kommt, sollten die finanziellen Belange erst mal hinten an stehen. Finanziell geht es immer irgendwie weiter. Wenn man tot ist, nicht.

  • zu 1.) Ist das Integrationsamt, Rentenversicherung und Agentur für Arbeit schon mit im Boot wo geworfen wird?
    Sprich die können. sich nicht einigen wer den jetzt den Geldbeutel aufmacht? Vielleicht muss man den Damen und Herren mal erklären das am Ende das Gericht wohl einen von Ihnen zum Zahlen verdonnert und diesem in die Tasche greift.

    Hat das Berufsförderungswerk sich zur Kostenübernahme mal geäußert? Sprich wer das Zahlen könnte/müsste aus deren Sicht.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Emma,


    um Schnellschüsse wie bei meinen Vorschreibern zu vermeiden, solltest Du noch einige Angaben zu dem fall machen:


    1.

    War es eine versicherte sportliche Aktivität - zB im Verein bzw. bei Wettbewerben oder aber Betriebssport?


    2.

    Hat der Kollege bereits den Status der Schwerbehinderung/Gleichstellung?


    3.

    Falls nein, hat der Kollege einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?


    4.

    Falls ein Antrag gestellt wurde, wann wurde dieser gestellt? Gibt es einen Nachweis über den Zugang des Antrages an das Versorgungsamt?


    BjoernPe: Was soll das?


    so traurig das ist, aber der Unfall war im Privatbereich. Und somit trägt die Folgen der Kollege auch alleine.

    Das spricht nicht unbedingt für Empathie und noch weniger von Ahnung über SBV-Arbeit.


    suppenkasper :

    Hat das Berufsförderungswerk sich zur Kostenübernahme mal geäußert? Sprich wer das Zahlen könnte/müsste aus deren Sicht.

    Ein BFW wird sich da tunlichst heraushalten, denn die arbeiten nur nach Beauftragung durch einen Rehaträger.

  • Hallo Albarracin!

    1.

    War es eine versicherte sportliche Aktivität - zB im Verein bzw. bei Wettbewerben oder aber Betriebssport?

    Nein! Eine Radtour mit dem Sohn

    2.

    Hat der Kollege bereits den Status der Schwerbehinderung/Gleichstellung?

    Ja! 80%

    3.

    Falls nein, hat der Kollege einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt?

    erl.

    4.

    Falls ein Antrag gestellt wurde, wann wurde dieser gestellt? Gibt es einen Nachweis über den Zugang des Antrages an das Versorgungsamt?

    Ich weiß mittlerweile (ich hab ihn angerufen), dass die Rentenversicherung (DRV) den Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) abgelehnt hat, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllen würde.

    Begründung: Weil seine Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.


    Der Antrag ist jetzt weitergeleitet worden an die Arbeitsagentur, weil evtl. dieser Träger dann die Kosten übernimmt.

    Mein Kollege wird mit Hilfe des VdK Einspruch erheben.


    Ich danke Euch für die Informationen, bin jedoch tatsächlich etwas gefrustet, dass wir ihm keine Garantie geben können, künftig in unserem Unternehmen eine Chance zu haben. Immerhin ist es schon einmal gut, dass wir eine Richtung vorgeben konnten, wo evtl. ein Platz frei werden könnte und dass er Praktika machen kann.

    Hintergrundinfo: Wie läuft es normalerweise (bei Nicht-Ablehnung durch die DRV) ab?

    - Normalerweise trägt der zuständiger Rentenversicherungsträger die Kosten für die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

    - Zuzahlungen muss der Kollege dann nicht leisten.

    - Für die Dauer der beruflichen Rehabilitation zahlt der Rentenversicherungsträger normalerweise grundsätzlich Übergangsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch für Zeiten nach dieser Leistung, zwischen zwei zusammenhängenden berufsfördernden Leistungen sowie für die Zeit zwischen einer medizinischen und einer sich daran anschließenden berufsfördernden Rehabilitation gezahlt werden.

    - Erforderliche Reisekosten, die wegen einer berufsfördernden Rehabilitation entstehen, übernimmt der Rentenversicherungsträger normalerweise ebenso wie die Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung, wenn er ansonsten an der beruflichen Rehabilitation nicht teilnehmen kann. Diese Leistungen muss er jedoch vor Beginn der Berufsförderung beantragen.

    - Der Mitarbeiter bekommt während der Umschulung nicht 80% seines letzten Lohnes, sondern 68%, bei Kindern 75%.

    - Während der beruflichen Rehabilitation ist er grundsätzlich in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. - - Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung zahlt normalerweise der Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb. Das gilt nicht für den Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung.

    - In der Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht, es sei denn, es handelt sich um eine betriebliche Aus- und Weiterbildung.

    - Während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht für Sie Unfallversicherungsschutz für den Fall, dass sich im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung ein Unfall ereignen sollte. Versicherungsschutz besteht auch auf dem Weg zur Bildungseinrichtung und zurück.


    Weitere Hintergrundinfos, die unser Personalbüro durch die DRV mittlerweile erhalten hat:

    - Wenn es zur Umschulung kommt, dann bekommt man Übergangsgeld von der RV (analog Zahlungen Krankengeld). Dies für 2-3 Jahre. 2 Jahre als Zeitraum hat der Gesetzgeber genannt-

    - Nach der Umschulung werden keine Kosten übernommen von der RV

    - Es besteht keine Verpflichtung den MA nach der Umschulung zu übernehmen oder z.B. für 2 Jahre zu nehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Emma21 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Emma21 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo,


    wenn die DRV derart beschieden hat,

    dass die Rentenversicherung (DRV) den Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) abgelehnt hat, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllen würde.

    dann hat sie damit ihre grundsätzliche Zuständigkeit bejaht. Sonst hätte sie nämlich gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX

    § 14 SGB IX - Einzelnorm

    den Antrag innerhalb von 14 Tagen weiterleiten müssen und dem Antragsteller die Weiterleitung mitteilen müssen.


    Eine erneute Antragstellung bei der AA ist deswegen völlig sinnlos.


    Die von Dir erwähnte Ablehnungsbegründung könnte evtl. darauf hindeuten, daß die DRV den Kollegen für erwerbsgemindert hält. Dazu wäre es wichtig zu wissen, daß eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit das Arbeitsverhältnis nicht beendet.


    Auch kann grundsätzlich bei fortbestehender AU für die geschuldete Tätigkeit eine LTA-Maßnahme - auch länger - durchgeführt werden, ohne daß das Arbeitsverhältnis hierfür beendet werden muß. Der AN bleibt trotzdem Beschäftigter des Betriebs.


    Deswegen ist auch in dieser Hinsicht die Bemerkung von

    Ist der Kollege nicht auf einem anderen Arbeitsplatz einsetzbar, wird dieser die Kündigung erhalten. Und es gibt wenig, was dagegen getan werden kann.

    so pauschal erst mal zumindest irreführend.


    Es ist Deine Aufgabe als SBV, auf Grundlage der bestehenden Personalplanung herauszufinden, wann und in welchem Bereich zB durch planmäßige Nachbesetzungen Arbeitskräftebedarf bestehen könnte und wie dieser Arbeitskräftebedarf durch den AN gedeckt werden könnte.


    Aber eine Frage ist berechtigt

    Was spricht das Inklusionsamt?


    Ist das Integrationsamt ... schon mit im Boot?

    Wenn noch nicht geschehen, sollte das schnellstens erfolgen, schon aufgrund der gesetzlichen Pflicht des § 164 Abs. 1 SGB IX.

    Das IA könnte evtl. sowohl der DRV wegen LTA, aber auch dem AG wegen (voreiliger) Kündigung ins Gewissen reden.


    Zu den weiteren Aussagen von Dir:

    - Wenn es zur Umschulung kommt, dann bekommt man Übergangsgeld von der RV (analog Zahlungen Krankengeld).

    bei allen beruflichen Reha-Maßnahmen wird Übergangsgeld gem. § 65 Abs. 2 iVm § 66 SGB IX gezahlt.

    § 65 SGB IX - Einzelnorm

    § 66 SGB IX - Einzelnorm


    Quatsch ist allerdings diese Aussage:

    Dies für 2-3 Jahre. 2 Jahre als Zeitraum hat der Gesetzgeber genannt-

    § 20 Abs. 1 SGB VI

    § 20 SGB 6 - Einzelnorm

    ist so zu interpretieren, daß ein Rehabilitand grundsätzlich für die gesamte Dauer der bewilligten Maßnahme (einschl. Prüfung) einen Anspruch auf Übergangsgeld hat.


    Auch das hier

    - Nach der Umschulung werden keine Kosten übernommen von der RV

    ist pauschal nicht richtig, denn nach dem Leistungskatalog des § 49 SGB IX

    § 49 SGB IX - Einzelnorm

    kann ein Reha-Träger sehr wohl weitere Leistungen erbringen.


    Und zum Schluß

    - Es besteht keine Verpflichtung den MA nach der Umschulung zu übernehmen oder z.B. für 2 Jahre zu nehmen.

    das stimmt natürlich, wenn es zur Kündigung kommt. Dies ist aber - wie geschrieben - kein zwingender Automatismus. Wir haben schon mehrfach derartige LTA-Fälle gehabt, die im laufenden Arbeitsverhältnis erfolgten.

    Und auch wenn der AG stur bleibt, gibt es durchaus die Möglichkeit, im Rahmen eines Auflösungsvertrages eine "bevorzugte" Wiedereinstellung nach Abschluß der LTA zu vereinbaren.

    Dann liegt es an SBV und BR, diese Floskel mit Leben zu erfüllen.

  • BjoernPe: Was soll das?


    Das spricht nicht unbedingt für Empathie und noch weniger von Ahnung über SBV-Arbeit.

    Es ehrt sich sehr, dass du so umfassend alle Möglichkeiten aufzeigst.

    Aber im Arbeitsgesetz steht nichts von Empathie.

    Und wie das in der Praxis endet, wissen wir alle.

    Ich kann dem Mitarbeiter Empathie entgegen bringen. Das ändert aber nichts an der Bewertung der Situation. Und die wird auf eine Kündigung hinaus laufen.

    Da braucht es schon einen sehr guten Arbeitgeber mit sozialer Verantwortung, dass man die Wege die du aufzeigst mit dem Mitarbeiter geht.

    In der Praxis sind die äußerst dünn gestreut.

    Und nach Emmas Beschreibung sieht es nicht danach aus, als würde der Arbeitgeber sich besonders ins Zeug legen, den Mitarbeiter zu behalten und entsprechend zu fördern.


    Aber ich gebe dir Recht. Ich habe von der SBV Arbeit tatsächlich nicht sehr viel Ahnung. Als Vater eines behinderten Kindes bin ich aber auch nicht völlig ahnungslos. Das SGB IX wird von mir auch des öfteren benötigt.

  • Kannst du auch persönlich einschätzen das der Kollege durch keine Massnahme wieder in einen "Arbeitsmarktfähigen Zustand" gebracht werden kann durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

    Also das diese negative Prognose der DRV wirklich fundiert und gegeben ist?

    Gibt es die Möglichkeit ihn im Rahmen des BEM Prozesses direkt ohne Umschulung oder ähnliches direkt in einem Verwaltungsjob im Betrieb zu beschäftigen? Wenn das wie im ersten Posting so gesehen wird dann muss der Arbeitgeber da vielleicht auch mal kreativ werden bzw. man den Arbeitgeber kreativ überzeugen was zu tun ist.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo!

    Grundsätzlich bin ich tatsächlich sehr froh darüber, dieses "Forum" entdeckt zu haben, da viele Themen für mich Neuland bedeuten. Vielen Dank Euch allen für das Feedback. Ich kann Tipps tatsächlich gut gebrauchen und komme bestimmt öfter wieder auf Euch zu. Ich kann mich übrigens bei keinem von Euch über mangelnde Empathie beklagen. Es ist grundsätzlich lobenswert, dass sich überhaupt Kollegen/Kolleginnen finden, die sich ehrenamtlich dieser Themen annehmen.


    Lieber Albaraccin! Dein Wissen ist tatsächlich unglaublich. Dahinter stecken bestimmt sehr viele Jahre Erfahrung. Einige Aussagen, die ich notiert hatte, wurden mir seitens unseres Personalreferenten mitgeteilt, der die Auskunft telefonisch (nach stundenlangen Wartezeiten) von der DRV erhielt. Vielleicht hatte die dort sitzende Person auch nicht genügend Infos.

    Das Integrationsamt haben wir eingeschaltet, allerdings ist unser dortiger Ansprechpartner keine große Hilfe und man muss ihn ständig immer wieder "nerven".

    Ich bleibe auf jeden Fall dran. Ich bin keine freigestellte Mitarbeiterin, mache dieses Ehrenamt zusätzlich zum normalen Job.

    Aber man wächst ja bekanntlich mit seinen Herausforderungen und Aufgaben.


    Lieber Suppenkaspar,

    1. die Prognose ist tatsächlich nicht sehr gut, aber nicht ganz hoffnungslos. Ich bin schon ganz glücklich, dass die Fa nicht grundsätzlich ausschließt, ihn weiter zu beschäftigen. Wenn er sitzen kann und dabei nichts heben muss (PC-Tätigkeit), sehe ich durchaus die Möglichkeit, ihn noch irgendwo einzusetzen. Aber das ist komplettes Neuland für ihn. Er zeigt sich jedoch willig.

    Dennoch ist die Prognose der DRV schon fundiert.

    2. Gibt es die Möglichkeit ihn im Rahmen des BEM Prozesses direkt ohne Umschulung oder ähnliches direkt in einem Verwaltungsjob im Betrieb zu beschäftigen?

    Nein. Die haben wir nicht. Er muss sich da tatsächlich noch einarbeiten/ bzw. umschulen lassen.


    3. Wenn das wie im ersten Posting so gesehen wird dann muss der Arbeitgeber da vielleicht auch mal kreativ werden bzw. man den Arbeitgeber kreativ überzeugen was zu tun ist.

    Bis jetzt ist der Arbeitgeber noch erstaunlich positiv. Mal sehen, wie es aussieht, wenn die Umschulung funktionieren sollte (sofern der Einspruch durch den VdK funktioniert) und er bei uns Praktika machen darf.

    Einmal editiert, zuletzt von Emma21 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Emma21 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Vielen Dank Euch allen für das Feedback. Ich kann Tipps tatsächlich gut gebrauchen und komme bestimmt öfter wieder auf Euch zu

    Dann halte Dich an Wolfgang (albarracin), was ihm an Charme evtl. fehlt macht er durch sein schier unermessliches Fachwissen locker wieder wett. 8o

    Bei einem Anschiss von ihm lernt man mehr, als bei den netten Worten von 3 - 5 Anderen (zumindest geht mir das immer so) :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser