Guten Morgen,
wann muss die erste Betriebsversammlung stattfinden nach der Betriebsratswahl 2022?
Das jetzt noch amtierende Gremium wird im ersten Quartal 2022 keine Betriebsversammlung mehr einberufen und will das dem neu gewählten Betriebsrat überlassen.
Unsere Wahl wird am 8. März stattfinden. Nach der konstituierenden Sitzung hätten wir für die Einberufung der Betriebsversammlung und für die Erstellung der Tagesordnung nur sehr wenig Zeit.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man das alles geschickt hinbekommt und ob man zwangsläufig im Wahljahr auch 4 Betriebsversammlungen einberufen muss?
Vielen Dank und viele Grüße!
Erste Betriebsversammlung nach der Wahl 2022
- GaR_Vis
- Erledigt
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Es wird Euch keiner den Kopf abreißen wenn im Wahljahr nur drei Versammlungen statt finden. Würde mir da keinen Stress machen und auf Teufel komm raus eine Versammlung machen.
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wann muss die erste Betriebsversammlung stattfinden nach der Betriebsratswahl 2022?
ich wage mal zu behaupten, das während Corona etliche Betriebsversammlungen ausgefallen sind, da wird Dir aktuell sicher keiner Ärger machen, wenn deine Betriebsversammlung nur später stattfindet.
Es ist eben nicht jederzeit und überall möglich eine Onlineversammlung oder eine coronakomforme Versammlung durchzuführen.
Manchmal funktioniert die coronabedingte Quadratur des Kreises eben nicht (auch wenn ich jetzt wieder Mecker bekomme für diese Aussage)
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Außer von außen durch den Arbeitgeber wird gleich mal der neue BR getestet weil man ein Thema wie Umstrukturierung, Personalabbau, Standortverlagerung,... auf den Tisch gelegt wird.
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Außer von außen durch den Arbeitgeber
Jetzt war @GaR_Vis gerade beruhigt, und dann kommst Du um die Ecke und schürst hier wieder die Angst
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Oder ein dritter Weltkrieg kommt und der neue Betriebsrat muss dem Mitarbeitern sagen wo die Schutzbunker sind
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Außer von außen durch den Arbeitgeber wird gleich mal der neue BR getestet weil man ein Thema wie Umstrukturierung, Personalabbau, Standortverlagerung,... auf den Tisch gelegt wird.
Das haben wir zum Glück schon alles hinter uns und sind bei Wiederholungen gewappnet
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Ich geh hier sogar noch einen Schritt weiter.
Ich behaupte jetzt einfach mal, in vielen Betrieben werden keine 4 Betriebsversammlungen abgehalten. Und das unabhängig von Corona.
Ich halte nicht wirklich viel davon eine Betriebsversammlung zu machen, weil eben der Termin gerade ansteht, sondern weil man wirklich was zu berichten hat.
Ansonsten wird sowas schnell zu einer faden Veranstaltung und das bekommen die Kolleginnen und Kollegen mit.
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Ich geh hier sogar noch einen Schritt weiter.
Ich behaupte jetzt einfach mal, in vielen Betrieben werden keine 4 Betriebsversammlungen abgehalten. Und das unabhängig von Corona.
Ich halte nicht wirklich viel davon eine Betriebsversammlung zu machen, weil eben der Termin gerade ansteht, sondern weil man wirklich was zu berichten hat.
Ansonsten wird sowas schnell zu einer faden Veranstaltung und das bekommen die Kolleginnen und Kollegen mit.
Und damit lieferst du der GL die schärfste Munition, einen BR hops zu nehmen.
Ein Nichteinberufen einer Betriebsversammlung ist eine grobe Pflichtverletzung des BR.
Klagt ein Mitarbeiter dagegen (und einen solchen willfährigen MA wird die GL finden), dann ist das Gremium als Ganzes weg vom Fenster.
Betriebsversammlung und Tätigkeitsbericht ablegen ist essenziell, da verstehen die Gerichte auch wenig bis keinen Spaß.
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Und damit lieferst du der GL die schärfste Munition, einen BR hops zu nehmen.
Ein Nichteinberufen einer Betriebsversammlung ist eine grobe Pflichtverletzung des BR.
Klagt ein Mitarbeiter dagegen (und einen solchen willfährigen MA wird die GL finden), dann ist das Gremium als Ganzes weg vom Fenster.
Betriebsversammlung und Tätigkeitsbericht ablegen ist essenziell, da verstehen die Gerichte auch wenig bis keinen Spaß.glaube nicht das der GL daran wirklich ein Interesse hat, der BR wird ja dann neu gewählt und am Ende hat er denselben BR wie vorher oder einen der ihn mit 4 Betriebsversammlungen im Jahr nervt?
AN haben daran wesentlich mehr Interesse, aber auch die müssen ja anschließend einen neuen BR finden, der sich das antut.
Wichtig sind Betriebsversammlungen, aber das jetzt Reihenweise BR aufgelöst werden, wenn weniger oder keine Betriebsversammlungen stattfinden ist mir nicht bekannt.
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Und damit lieferst du der GL die schärfste Munition, einen BR hops zu nehmen.
Ein Nichteinberufen einer Betriebsversammlung ist eine grobe Pflichtverletzung des BR.
Klagt ein Mitarbeiter dagegen (und einen solchen willfährigen MA wird die GL finden), dann ist das Gremium als Ganzes weg vom Fenster.
Betriebsversammlung und Tätigkeitsbericht ablegen ist essenziell, da verstehen die Gerichte auch wenig bis keinen Spaß.
Nichts für ungut, aber darauf lasse ich es ankommen.
Wir verfahren bereits seit Jahrzehnten so (auch meine Vorgänger), dies übrigens in Abstimmung mit der Geschäftsleitung.
Unsere GL ist uns sogar dankbar, immerhin sind Betriebsversammlungen ziemlich teuer, Raum muss angemietet werden, es entstehen Arbeitsausfälle, Fahrtkosten.....
Ich denke es hängt immer viel davon ab, wie das Verhältnis zw. BR und GL ist, und unseres ist gut.
Die Tätigkeiten des BRs kann man in der heutigen Zeit auch anders kommunizieren. Es gibt Newsletter, Videoschaltungen..... All das wird von unseren Mitarbeitern gerne angenommen.
Habe auch gerade mal kurz gegoogelt. So richtig viele Urteile die zur Auflösung des BRs geführt haben konnte ich nicht finden. Und wenn wurden sie lustigerweise von Gewerkschaften angestrengt. Über deren Motivation kann man jetzt sicherlich spekulieren.
Gewerkschaften lassen sich bei uns aber eh nie blicken.
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Wenn ein AG die Mitbestimmung aushebeln wird, um etwas umzusetzen, was mit BR nicht geht, dann werden sie es genau so machen.
Denn der BR ist des Amtes dann enthoben, also auch nicht bis zur Neuwahl geschäftsführend im Amt.
Ich kennen einen Betrieb mit 1500+ MA, wo das genau so gemacht wurde. Und die Zeit ohne Mitbestimmung wurde genutzt um 300 Leute zu entlassen, Arbeitszeit anzuheben ohne finanziellen Ausgleich und Teile der Fertigung nach Asien zu verlagern.
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Ich würde die Nichterfüllung der geforderten vier Versammlungen ebenfalls für viele Unternehmen vermuten. Wenn es relativ rund läuft, gibt es einfach auch nicht genug zu erzählen, um den Aufwand gerade bei Präsenzveranstaltungen in verteilteren Unternehmen zu rechtfertigen.
Ich kennen einen Betrieb mit 1500+ MA, wo das genau so gemacht wurde. Und die Zeit ohne Mitbestimmung wurde genutzt um 300 Leute zu entlassen, Arbeitszeit anzuheben ohne finanziellen Ausgleich und Teile der Fertigung nach Asien zu verlagern.
In so einem Unternehmen läuft es offenbar nicht rund und gerade da kann man mit maximaler Transparenz die MA vereinen und mit jeder Versammlung dem AG ein wenig ans Bein pullern. Da ginge meine Tendenz eher zu mehr Versammlungen als den geforderten vier.