Hallo zusammen,
ich hab mal wieder einen Spezialfall.
Unser Unternehmen besteht aus zwei Betriebsteilen, Rohwarenfertigung und Verarbeitung. Bisher hatten wir noch zwei separate 7er-Gremien je Betriebsteil. Geplant war, ca. Mitte März einen gemeinsamen 9er BR für beide Betriebsteile zu wählen. Wahlvorstand wurde bereits bestellt und hat sich konstituiert.
Bereits seit September befindet sich das Unternehmen in vorläufigem, seit Januar in eröffnetem Insolvenzverfahren. Aufgrund der Gaspreise musste nun per 01.01.2022 leider der Betrieb eingestellt werden und aktuell ca. 200 von 280 MA wurden unwiderruflich freigestellt aber noch nicht gekündigt. Es sind bereits mehrere Interessenten im Spiel, von denen einige das Unternehmen insgesamt, andere jeweils einen Werksteil übernehmen und fortführen wollen. Sollte es zu einer teilweisen oder gesamten Übernahme kommen, wären die wichtigen Verhandlungen voraussichtlich im März/April. Also genau zu der Zeit, ab der wir ohne Neuwahl betriebsratslos wären. Das wäre damit der Supergau, da die Arbeitnehmerbedürfnisse nicht vertreten werden.
Aus dieser Konstellation ergeben sich nun mehrere Fragen:
1. Sind die freigestellten aber nicht gekündigten Mitarbeiter wahlberechtigt, oder nur noch die, welche zum Zeitpunkt der Wahl noch weiterbeschäftigt werden?
2. Sind die freigestellten aber nicht gekündigten Mitarbeiter wählbar, oder nur noch die, welche zum Zeitpunkt der Wahl noch weiterbeschäftigt werden?
3. Wonach richtet sich die Größe des Gremiums? Nach der Zahl der noch weiterbeschäftigten MA oder nach der Gesamtzahl ungekündigter, also inklusive der Freigestellten?
4. Da unklar ist, ob das Unternehmen insgesamt oder in zwei Teilen verkauft wird, müssen wir von der IST-Situation ausgehen und einen gemeinsamen BR wählen. Richtig?
5. Was passiert, wenn sich z. B. im Februar abzeichnet, dass das Unternehmen aufgespalten wird? Sollten wir dann für jeden Betriebsteil separat wählen? Darf der konstituierte Wahlvorstand dann die Wahl für beide Betriebsteile durchführen, oder muss je Betriebsteil ein neuer Wahlvorstand einberufen werden?
Das ganze ist ein riesen Schlammassel und wir können so oder so nur hoffen, dass es weitergeht. Darum müssen wir die Wahl auch weiterhin vollumfänglich vorbereiten, um für den Fall der Fälle nicht ohne BR dazustehen.
Kann mir hier irgendjemand verlässliche Infos geben, oder ist die Angelegenheit zu speziell? Vorab schon mal ein dickes Dankeschön für eure Hilfe!