Elternzeit nutzen bei anstehender Kündigung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir haben leider unseren Online-Shop schließen müssen. Damit ist eine Grundlage und die meiste Arbeit unserer Bilanzbuchhalterin weggefallen.

    Man hat ihr mündlich bereits mitgeteilt, dass keine Arbeit mehr vorhanden wäre und sie sich umschauen solle, nach etwas Neuem.


    Eine schriftliche Kündigung hat sie noch nicht erhalten.


    Dazu sei auch gesagt, dass wir keine andere adäquate Stelle im Unternehmen (ca. 40 MA) haben, welche geeignet für sie wäre.

    Aber das ist noch ein anderes Thema.


    Sie fragte mich nun, ob es sinnvoll wäre ihre Elternzeit, welche sie noch hat (2 Jahr pro Kind, 2 Kinder) jetzt zu nehmen?


    Ich kenne leider mich hier nicht aus?


    Wie bewertet ihr den Fall?


    Gruß Sven

  • ob es sinnvoll wäre ihre Elternzeit, welche sie noch hat ... jetzt zu nehmen?

    Sorry, aber die Frage kann doch nur die Kollegin selber beantworten.


    Wird sie gekündigt, steht zu erwarten, dass sie Arbeitslosengeld erhält. Ob sie mehr Elterngeld oder mehr Arbeitslosengeld erhält, keine Ahnung.


    Fakt ist: durch die Elternzeit wäre sie zwar vorerst unkündbar, aber das heißt ja nicht, dass sie unbedingt ihren Job wiederbekommt, wenn sie wieder da ist. D.h. sie verschiebt das Problem hier erst einmal nur nach hinten. (Was natürlich helfen kann, klar.)


    Und während der Elternzeit kann sie mehr oder weniger tun und lassen, was sie will, während die Agentur bei Arbeitslosigkeit natürlich von ihr erwartet, dass sie auf Jobsuche geht. Was ihr gerade besser in den Kram passt? Keine Ahnung.


    Ich glaube, es gibt hier kein pauschales Richtig oder Falsch, da es zu sehr auf die Umstände des Einzelfalles ankommt.


    (Fakt ist: dem AG wäre es vermutlich egal, da sie so oder so erst einmal keine Kosten mehr produziert. Aber vielleicht wäre das ja auch der goldene Mittelweg. Sie geht in Elternzeit und verdient sich wenigstens noch ein paar Euro durch Teilzeit hinzu. Aber das können wir hier alle nicht beurteilen.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,


    richtig. Das kann nur sie selbst am Ende entscheiden.


    Hier stellt sich nur die Frage ob sie somit die Kündigung durch den Schutz um mind. 2 Jahre verschieben kann. Während der Elternzeit darf sie in Teilzeit arbeiten. Richtig.


    Die Elternzeit hat sie sich wohl von den letzten Kindern aufgehoben. Eventuell war es eine ungewollt gute Entscheidung.

  • Natürlich muss man mal Elterngeld und Arbeitslosengeld gegenüberstellen.


    Ansonsten würde ich intuitiv erstmal beim Elterngeld bleiben. Vielleicht ergibt sich ja in den nächsten Monaten bei dem Arbeitgeber wieder die Chance eine Arbeitsstelle zu finden.

    Auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber kann sie ja parallel auch während der Elternzeit gehen, so gesehen verliert sie hier nichts.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Natürlich muss man mal Elterngeld und Arbeitslosengeld gegenüberstellen.


    Ansonsten würde ich intuitiv erstmal beim Elterngeld bleiben. Vielleicht ergibt sich ja in den nächsten Monaten bei dem Arbeitgeber wieder die Chance eine Arbeitsstelle zu finden.

    Auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber kann sie ja parallel auch während der Elternzeit gehen, so gesehen verliert sie hier nichts.

    Ja, das Elterngeld hätte sie dann für die Elternzeit sicher und auch mehr Zeit sich extern etwas zu suchen.


    Ob der Wechsel innerhalb des Konzerns klappt ist nicht gewiss und bei uns wird es sicherlich keine adäquate Stelle mehr geben. :thumbdown:


    Meine Kollegin wird es für sich selbst entscheiden müssen aber ich tendiere dazu ob es innerhalb des Konzerns klappt und wenn nicht, dann auch Elternzeit zu gehen.


    Denn wenn sie auch innerhalb des Konzerns wechselt hätte sie wieder eine neue Probezeit und Betriebszugehörigkeit wäre auch in Frage zu stellen.


    Fragen über Fragen welche sie für sich selbst abwägen muss.


    Dennoch danke für Eure Einschätzung.