1. Sitzung gleich im Anschluss an Kostitution

  • Hallo Alle,

    wir sind in der Amtsübergabe alter/ neuer BR recht knapp. Die Amtszeit des alten BR endet am Vortag der konstituierenden Sitzung. Darf der neue BR gleich im Anschluss an die Konstitution die erste BR Sitzung durchführen um ggf. fristgebundene Personalrechtliche Maßnahmen zu behandeln? Wer würde dann die Einladung gestalten? Noch der alte Vorsitz? Gibt ja noch keinen neuen....Oder nach Wahl kurze Unterbrechung, Tagesordnung verteilen und weiter? Vorbereitung auf die Sitzung wäre dann ja auch nicht möglich. Auf eine Kooperation des Arbeitgebers in dieser Woche keine Maßnahmen einzureichen, würde ich nicht bauen wollen. X( Hat jemand kreative Vorschläge :?:

  • Hallo,


    nach der Wahl von BRV und stellv. BRV gilt § 29 Abs. 2 BetrVG unmittelbar und zwingend. Evtl. GO-Regelungen oder sonstige Organisationsentscheidungen des Vorgängergremiums wie zB Ladungsfrist sind mit Ablauf der Amtszeit "untergegangen" und binden das neugewählte Gremium nicht.

    Und natürlich ist eine fristgebundene Anhörung des AG zu einer personalrechtlichen Maßnahme ein Grund, so für eine Folgesitzung zu laden, daß keine Frist versäumt wird.

  • Darf der neue BR gleich im Anschluss an die Konstitution die erste BR Sitzung durchführen

    Ja, wenn sich alle BRM einig sind.

    um ggf. fristgebundene Personalrechtliche Maßnahmen zu behandeln?

    Ja, wenn sich alle BRM einig sind und die kurzfristig Sitzung akzeptieren und dann die tagesordnung quasi vor Ort beschließen, ginge das.

    Wobei die BRM dann aufgrund fehlender Informationen und Vorbereitung eigentlich nicht sachlich korrekt beschließen können.

    Wer würde dann die Einladung gestalten

    einladen muss der amtierende BRV, also der "Neue".

    ginge wie o.b. als "Dringlichkeitssitzung" wenn sich alle BRM einig sind und zustimmen (fehlende Vorbereitung/Einladung etc)


    kreative Vorschläge:


    wenn der AG das so frühzeitig einreicht, das der "neue BR" das sofort beschließen müsste, dann bedeutet das, dass der "alte BR" Zeit genug hatte das Thema zu behandeln --> warum macht das nicht der amtierende BR?


    Sitzung als "Dringlichkeitssitzung einberufen" und dann fehlende Unterlagen nachfordern :)

    --> irgendwas fehlt immer

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ja, wenn sich alle BRM einig sind.

    Um unsere "Foren-Legende" zu zitieren: Jawollja!



    --> warum macht das nicht der amtierende BR?

    Den Ansatz finde ich grundsätzlich gar nicht schlecht...



    --> irgendwas fehlt immer

    Das mag hochwahrscheinlich sein, aber wirklich drauf verlassen würde ich mich nicht.



    Hat jemand kreative Vorschläge

    Wenn ich mal alles soviel hätte, wie kreative Vorschläge (vorzugsweise Millionen auf dem Konto... )


    Wie Randolf schon richtig schrieb, sind sich alle einig, können die Einladungsfristen auch verkürzt, bzw. die Tagesordnung jederzeit angepasst werden. D.h. im Vorfeld mit allen Beteiligten absprechen, dass und welche Themen anstehen und dass im Anschluss an die Konstituierung gleich die erste Sitzung stattfindet. Davon ausgehend, dass es wohl doch den einen oder anderen Kollegen gibt, der wiedergewählt wurde/wird, sollte auch der Informationentransfer funktionieren.


    Und im Protokoll würde ich so etwas schreiben wie: "Bereits im Vorfeld wurden alle Teilnehmer der Sitzung auf die Notwendigkeit eines Beschlusses in Sachen "..." hingewiesen. Deswegen wurde im Anschluss an die konstituierende Sitzung zu dieser Sitzung eingeladen. Alle Teilnehmer erklären rechtzeitig geladen und ausreichend informiert worden zu sein. Sie haben sich für diese Sitzung einstimmig die folgende Tagesordnung gegeben:

    1. ...

    2. ...

    3. ...


    "


    (Nur ein Punkt Verschiedenes sollte sich nicht darunter finden. Heißt ja nicht, dass ihr nicht über alles mögliche reden könnt ;) (Aber a) gibt es unter Verschiedenes keine Beschlüsse und b) ist nichts darunter so wichtig, dass es so dringend abgehandelt werden müsste) )


    Ihr macht das schon. Und nur weil ihr nicht glaubt, dass der AG die Füße für die Übergabe stillhält, heißt da ja nicht, dass er auch gleich jeden Beschluss von euch angeht.


    Und ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit, alles mögliche irgendwie zu beschließen und es auf die TO der nächsten regulären Sitzung zu setzen, sprich, bis der AG das angegangen ist und ihr euch dafür rechtfertigen müsst, könnt ihr immer belegen, dass ihr aus Zeitnot so gehandelt habt, aber im Anschluss durch rechtzeitige Ladung mit allem Drum und Dran alles geheilt habt (weil ihr alle Beschlüsse ordentlich wiederholt oder neu gefasst habt).

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ich sähe im Gegensatz zu den meisten meiner Vorredner:innen kein Problem, direkt im Anschluss an die Konstitution eilbedürftige bzw akut verfristungsgefährdete (und zwar nur solche!) TOPs in einer eigenen Sitzung zu behandeln.


    Der/die neue BRV lüde dann eben kurzfristig zu einer a.o. Sitzung, unter o.g. Bedingungen wäre das gangbar.


    Wobei ich nicht ganz verstehe, warum nicht der alte BR solche TOPs in einer Sitzung am letzten oder vorletzten Tag seiner Amtszeit behandeln könnte und sollte.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)