Impfpflicht ab März

  • wäre man gesetzeskonform immunisiert

    Man achte auf die Formulierung! Nicht ob wirksam ist entscheidend, sondern gesetzeskonform... (kein Vorwurf an Dich Winfried, Du machst die Gesetze ja nicht (oder habe ich was nicht mitbekommen? ;) ))


    Aber ich finde, dieser Satzschnipsel zeigt sehr schön plakativ das ganze Dilemma auf... es wird nicht gemacht, was sinnvoll ist, sondern was sich politisch verkaufen lässt (sonst hätten wir eine Impfpflicht doch schon längst, oder?)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wenn ich es richtig im Kopf habe, kann die Zweitimpfung mit mRNA nach 4-6 Wochen erfolgen, nach 2 weiteren Wochen wäre man gesetzeskonform immunisiert.

    wie geht man mit denen um, die nicht geimpft werden können, weil sie nach einer Infektion noch nicht die 3 Monate Frist bis zur Impfung durch haben?


    da stellen sich noch einige Fragen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Bei der Impfpflicht gegen Masern ist es - soweit ich das verstanden habe - so geregelt, dass es eine Frist bis zum Nachweis der Erstimmunisierung gibt und dann eine weitere Frist bis zur Vervollständigung des Impfschutzes. Die Entscheidung eines Betretungs- oder Berufsverbotes trifft ja nicht der AG sondern das Gesundheitsamt. Inklusive dem Spielraum, dass zum Beispiel einfach geimpfte wieder vorübergehend, vielleicht unter Auflagen, arbeiten dürfen und diese Erlaubnis mit einer nicht wahrgenommenen Zweitimpfung erlischt.

    Die unbezahlte Freistellung nach Rückmeldung vom GA dürfte für die AG machbar sein, sofern eine konkrete Frist abgebildet wird. Und dann muss sich irgendjemand trauen, mal jemandem die Kündigung auszusprechen und eine anständige Klage zur Klärung bis zum BAG durchgehen.

  • Unser Betrieb fällt auch unter die neue Verordnung. Das GA beginnt aber jetzt schon mit der Statusabfrage.

    Hier im Betrieb gilt die Order nicht oder nicht vollständig geimpfte MA nicht ab 16.03.2022 seitens des AG freizustellen sondern dies erst zu tun wenn das GA ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausspricht.

    Klar, so kann der AG immer dem GA den schwarzen Peter zuschieben wenn es keine Lohnfortzahlung mehr gibt.

  • Klar, so kann der AG immer dem GA den schwarzen Peter zuschieben wenn es keine Lohnfortzahlung mehr gibt.

    oder er darf das gar nicht ohne Betretungsverbot durch das GA?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hier im Betrieb gilt die Order nicht oder nicht vollständig geimpfte MA nicht ab 16.03.2022 seitens des AG freizustellen sondern dies erst zu tun wenn das GA ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausspricht.

    Gefährliches Spiel


    Ungeimpfte einfach weiterzubeschäftigen, ist selbst für einen Übergangszeitraum höchst riskant. Zwar wird zurzeit vielfach darauf hingewiesen, nur das Gesundheitsamt könne das Betretungsverbot (und damit letztlich das Beschäftigungsverbot) aussprechen, nicht der Arbeitgeber. Daraus wird abgeleitet, dass auch Ungeimpfte so lange beschäftigt werden dürften, bis das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot verfügt. Diese Auffassung ist angesichts der gesetzlichen Regelung aber zumindest zweifelhaft. Dem Arbeitgeber ist deshalb jedenfalls aus Gründen der Vorsicht dringend dazu zu raten, Ungeimpfte ab dem 16.3.2022 nicht mehr im Hause tätig werden zu lassen und entsprechende Arbeitnehmer von ihrer Arbeitsverpflichtung freizustellen. Dem Risiko, die Freistellungszeit bezahlen zu müssen, steht gegenüber, Bußgeld- oder gar Schadenersatzforderungen zu vermeiden – ganz zu schweigen von negativen Schlagzeilen, falls infolge ungeimpfter Mitarbeiter eine Infektionswelle durch die Einrichtung läuft. Quelle


    Ich verstehe aber den Unmut der Einrichtungsbetreiber, dass die Politik ihnen Regeln auferlegt, aber mit der Umsetzung im Regen stehen lässt. Ich denke, beim Bußgeld verhängen sind sie wesentlich konkreter...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Man achte auf die Formulierung! Nicht ob wirksam ist entscheidend, sondern gesetzeskonform...

    War mit Absicht so formuliert...

    Gefährliches Spiel

    Interessante Quelle, aber eine ziemliche Minderheitenmeinung - was nicht heißen muss, dass sie falsch ist. Mich überzeugt sie angesichts des Gesetzestextes eher nicht.


    Diese (Minderheiten)Rechtsmeinung ...

    Ungeimpfte einfach weiterzubeschäftigen, ist selbst für einen Übergangszeitraum höchst riskant. Zwar wird zurzeit vielfach darauf hingewiesen, nur das Gesundheitsamt könne das Betretungsverbot (und damit letztlich das Beschäftigungsverbot) aussprechen, nicht der Arbeitgeber. Daraus wird abgeleitet, dass auch Ungeimpfte so lange beschäftigt werden dürften, bis das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot verfügt. Diese Auffassung ist angesichts der gesetzlichen Regelung aber zumindest zweifelhaft. Dem Arbeitgeber ist deshalb jedenfalls aus Gründen der Vorsicht dringend dazu zu raten, Ungeimpfte ab dem 16.3.2022 nicht mehr im Hause tätig werden zu lassen und entsprechende Arbeitnehmer von ihrer Arbeitsverpflichtung freizustellen. Dem Risiko, die Freistellungszeit bezahlen zu müssen, steht gegenüber, Bußgeld- oder gar Schadenersatzforderungen zu vermeiden – ganz zu schweigen von negativen Schlagzeilen, falls infolge ungeimpfter Mitarbeiter eine Infektionswelle durch die Einrichtung läuft. Quelle

    ... hat sich vmtl erledigt.


    Nun gab das Gesundheitsministerium mehr oder weniger freies Geleit. Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht »über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens«, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage von »Business Insider«. Dabei würden alle »Umstände des Einzelfalles« berücksichtigt werden. »Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden«, so der Sprecher weiter.


    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-impfpflicht-gesundheitsministerium-laesst-ungeimpfte-pfleger-zunaechst-weiterarbeiten-a-7444d7b1-cb7e-4159-8b47-0bfbdcf6c8f5


    Ver.di B+B mit einer eindeutigen Rechtsmeinung:

    Bilder

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Fried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Unser AG sagt klar, dass er die Ungeimpften ab 17.3. nicht mehr reinlassen kann, das Ganze unbezahlt, und dann das Gesundheitsamt informiert, die die weiteren Schritte, wie z.B. Ordnungsgeld einleiten.

    Der Betriebsrat gibt genau diese Auskunft und prinzipiell muss dass dann jeder für sich entscheiden.

    Ich halte dieses Vorgehen, insbesondere nach den neusten Entwicklungen für nicht rechtmäßig. Sämtliche arbeitsrechtlichen Maßnahmen, die auf einer Impflicht, welche es noch nicht gib beruhent, können unwirksam sein.

  • Ja, meine Aussage ist schon etwas überholt. Inzwischen wartet unser Unternehmen auch ganz einfach ab, was das Gesundheitsamt tut oder nicht, heißt, alle können (erstmal) arbeiten. Und wer weiß, was überhaupt wird, nachdem Hr. Söder eine komplette Kehrtwende hingelegt hat.


    Hab grad gehört, dass unser "Oberhaupt" (CDU) auch wackelt und die Impfpflicht mglw. verschieben will....

    Leute, ich versteh die Politik nicht, man kann ja zu dem ganzen Thema stehen, wie man will, aber wenn alle ein Gesetz beschlossen haben, wieso gilt das dann plötzlich nicht? Der reinste Affenzirkus.

    Einmal editiert, zuletzt von Akingretel () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Akingretel mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn die unten nicht mehr wollen und die oben nicht mehr können dann nennt man das Revolution. Unsere Gesetze sind zu Schönwetter normen verblasst. Teile der Gesellschaft picken sich immer irgendwas heraus was gerade ungerecht ist oder gerade nicht geht. Die Sanktionen des Staates sind oft mild die Verfahren dauern zu lang, Resignation in der Polizei auch deswegen. Man kann gespannt sein wohin das führt. Der deutsche Michel entdeckt gerade den Wiederstand aber wogegen?

    Ich bin für Regeln verabreden und dann umsetzen und die Einhaltung dessen kontrollieren mit den entsprechenden Strafen - leider geht es nicht anders in der heutigen Egoistischen Ellenbogenwelt. Jeder denkt doch bald. Warum soll ich mich an dieses oder jenes halten? Es wird spannend.

  • eute, ich versteh die Politik nicht,

    ich auch nicht und ich war 10 jahre aktiver Kommunalpolitiker ^^ ^^

    Impfpflicht

    Masernimpflicht gibt es schon länger (2019??), soweit ich weiß bis heute noch keine Strafe dazu rechtskräftig, weil aktuell noch beim BVG zur Entscheidung offen ist, ob die Masernimpfpflicht verfassungsgemäß ist.


    Sollte Ende 2021 entschieden wären, ist anscheinend nicht passiert, deshalb wundert mich das mit der Verschiebung der Impfpflicht für Covid jetzt nicht wirklich.


    dann der Zirkus mit dem Genesenenstatus, erst 6 Mon, dann 3 Mon und jetzt wieder 6 Mon gem Gerichtsurteil


    Thema Karl L. und Impfpflicht ein passender Spruch:

    Wenn ein Arzt hinter dem Sarg seines Patienten geht, so folgt manchmal tatsächlich die Ursache der Wirkung.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Leute, ich versteh die Politik nicht, man kann ja zu dem ganzen Thema stehen, wie man will, aber wenn alle ein Gesetz beschlossen haben, wieso gilt das dann plötzlich nicht? Der reinste Affenzirkus.

    Ach so schwer ist das doch gar nicht ;)

    Schon auf betrieblicher Ebene dauern viele Prozesse sehr lange (das kennen wir als BR ja) und in der Politik, wo noch viel mehr Leute mitreden wollen, dauert es noch viel länger. Da kann es durchaus vorkommen, dass man quasi von der Realität überholt wird. Gerade bei so dynamischen Situationen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen in enger Taktung kann das schnell passieren. Natürlich kann es dann vorkommen, dass die wissenschaftliche Erkenntnis von heute einen Beschluss (Gesetz) von gestern in einem neuen Licht erscheinen lässt.

    Wäre es Dir wirklich lieber wenn die Politik nach dem Motto agieren würde: "Was interessieren uns neue Erkenntnisse? Wir haben das gestern so beschlossen und so wird es gemacht! Das wir heute mehr wissen und die geplante Maßnahme nach aktuellem Kenntnisstand sehr viel weniger sinnvoll ist interessiert uns nicht, wir haben das gestern so beschlossen und Ende."

    Kann mir irgendwie kaum vorstellen wie man das besser finden könnte.

    Gerade in Bezug auf Corona scheint es immer wahrscheinlicher, dass man Omikron tatsächlich als echten "Gamechanger" betrachten kann. Die Inzidenzen explodieren, aber die Hospitalisierung bleibt relativ stabil. D.h. das derzeit mehr Antikörper aufgrund harmlos verlaufender Omikron-Infektionen gebildet werden, als durch die Impfkampagne. Wenn das so weiter geht, kann man sich tatsächlich die Frage stellen, ob eine Impfpflicht noch notwendig sein wird. Dabei darf man aber die Gefahr neuer Mutationen oder rekombinierter Varianten nicht außer acht lassen. Daher ist das kein "Affenzirkus", sondern es ist gut und wichtig, dass man auch schon beschlossene Dinge nochmal offen diskutiert, wenn es neue Erkenntnisse gibt.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Paragraphenreiter,

    ich danke Dir. Wenn man das aus der Warte sieht, macht es wohl doch Sinn. Allerdings sollte die Diskussion tatsächlich offen erfolgen, derzeit erscheint mir das so nicht. aber es ist wahrscheinlich der jetzigen Zeit und Situation geschuldet.

  • In der Sache bin ich voll beim Paragraphenreiter, in der Kommunikation der Sache aber bei Akingretel. Wenn der bisherige Teamleiter Vorsicht zum Teamleiter Freiheit mutiert und ohne Absprache seine eigenen Gesetze macht, sehe ich das nicht unbedingt der Einsicht geschuldet, sondern der eigenen Egomanie. Einen BRV, der sich ähnlich verhält, hätte man wegen Alleingängen abgewatscht.


    Es ist nichts verwerfliches dabei, wenn man auch einfach mal zugeben kann, eine Entwicklung nicht vorausgesehen und sich geirrt zu haben.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Allerdings sollte die Diskussion tatsächlich offen erfolgen, derzeit erscheint mir das so nicht.

    Wenn der bisherige Teamleiter Vorsicht zum Teamleiter Freiheit mutiert und ohne Absprache seine eigenen Gesetze macht, sehe ich das nicht unbedingt der Einsicht geschuldet, sondern der eigenen Egomanie.

    Ich denke genau das ist das Problem. Die Diskussion wird zwar durchaus offen und sachlich geführt, aber sie wird ständig von der lautstarken Selbstbeweihräucherung gewisser Politiker übertönt. Die Presse hat daran auch durchaus ihren Anteil, weil der Aufhänger immer die Selbstbeweihräucherung und nie die sachliche Diskussion ist.

    Die Schlagzeile ist dann sowas wie "Söder - das Fähnlein im Wind" und die sachliche Diskussion wird bestenfalls in einem Nebensatz erwähnt und dann auch noch für die absurden Gehirnfürze von Herrn Söder verantwortlich gemacht.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Es geht meiner Meinung nach bei Politikern um den kurzfristigen Gewinn z.B. bei Wahlen als um Überzeugungen und langfristiges denken. Die frage ist doch um bei der Impfpflicht zu bleiben, warum macht man bei der Berufsbezogenen Impfpflicht einen Rückzieher? Sind es neue Erkenntnisse? Schadet jetzt die Impfung mehr als sie nützt? Ich glaube nicht. Die Wahrnehmung der Politiker bestimmter Meinungen ( Impfverweigerer in der Pflege ) bestimmt ihr handeln und nicht der Verstand. Die Verabschiedung dieses Gesetztes war insofern unüberlegt das man es sich hat nicht vorstellen können was zu tun ist wenn die Freiwilligkeit ausbleibt und die Pflicht durchzusetzen ist. Wenn es so kommt wie es sich andeutet ermutigt es alle Schwurbler dieser Republik. Ehrlich bleiben. Ja die Impfpflicht wird ausgesetzt aber nur weil die Versorgung nicht gewährleistet ist und nicht aller anderen Erklärungsversuchskrücken wegen. Das würde ich sagen

  • Ich selbst bin geimpft, aber ich muss als BR eine moralische Debatte oder aus meiner Sicht nicht nachvollziehbare Bedenken der AN außen vorlassen.


    Wir als Betriebsräte sollten auch in Sachen Corona nicht nur formal, sondern tatsächlich auf die Anhörungsrechte und Beratungsrechte bestehen.


    Nach § 99 Absatz 2 Nr. 3 können wir die Zustimmung verweigern, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist.



    § 99 BetrVG - Einzelnorm


    Welche arbeitsrechtlichen Folgen kann die Impfpflicht mit sich bringen?
    Wenn die Impfpflicht für medizinisches Personal in Kraft tritt, haben Arbeitgeber das Recht, ungeimpften Mitarbeitern zu kündigen.
    www.rueden.de

  • Ich persönlich bin vehementer Gegner der gruppenbezogenen Impfpflicht im Krankenhaus, dabei aber starker Verfechter einer allgemeinen Impfpfplicht.


    Trotzdem es meiner Meinunng also zupass käme, was mein MP, der Södamaggus, da verzapft, ärgert es mich maßlos: Für mich ist es nicht nur ehr- und charakterlos, sondern auch ein gefährliches politisches Va-Banque-Spiel, das auf diffusen Stimmungen und nicht auf der Beurteilung von Fakten beruht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)