Moin,
Folgender Fall zu der Mich eure Meinung interessiert: Der BR hat im vergangenen Sommer einen Wahlvorstand samt Vorsitzenden bestellt. Auch mehrere Wochen danach wurden durch den WV Vorsitzenden die anderen Mitglieder nicht zu einer konstituierenden Sitzung geladen. Das passierte erst nach dem Vorwurf der groben Pflichtverletzung. Diese Konstituierung fand im Oktober statt. Zu der Sitzung wurden auch nicht alle ordentlichen Mitglieder des WV oder die entsprechenden Vertreter geladen. Auch würden gem 16 (1) benannte Vertreter der Gewerkschaften nicht geladen.
Der WV fasste trotzdem diverse Beschlüsse. Eine Bekanntmachung zur Bildung des Wahlvorstandes und Erreichbarkeit gehörte nicht dazu.
Können solche Fehler auch zur Anfechtung der BR Wahl herangezogen werden?