Betriebsratswahl in der Kurzarbeit

  • Wir führen jetzt im Ende Februar / Anfang März die Betriebsratswahlen im einfachen Wahlverfahren durch. Mehr als die Hälfte aller Kollegen / innen ist in Kurzarbeit. Was darf ich als Wahlwerbung für die Wahl (für meine Person) machen, darf ich Ihnen evtl. einen Flyer an Ihre Privatadresse schicken oder was würdet ihr machen?

    Ein Teil ist sogar in Kurzarbeit 100 an die komme ich gar nicht ran.

  • darf ich Ihnen evtl. einen Flyer an Ihre Privatadresse schicken

    Wer soll dir das verbieten? Ich weiß nur nicht, woher du die Adressen nehmen willst und ob du bereit bist, das Geld dafür in die Hand zu nehmen. Denn der AG darf dir weder die Adressen geben, noch müsste er eine solche Aktion bezahlen.



    was würdet ihr machen?

    Ich würde mit dem AG einen Deal machen. Ich organisiere als Kandidat eine Vorstellung aller Kandidaten und der AG verschickt diese gemeinsame Vorstellung aller Kandidaten an alle AN. (Das darf der AG dir von sich aus nicht anbieten, aber du als Kandidat (nicht als Wahlvorstand!!!) könntest so einen Vorschlag machen.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!