Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von
-> Microsoft informieren.
Was kann man machen das der "Rest" des BR`s da tätig wird?
Wie wär es mit etwas ganz ungewöhnlichem: mit den Kollegen reden!
Es ist ja nicht mehr lange hin, dann sind ohnehin Neuwahlen angesagt. Und ich glaube, was auch immer du an rechtlichen Schritten jetzt versuchst einzuleiten (guckst du § 23 BetrVG), bis die greifen, sind die Neuwahlen längst Geschichte.
Die Neuwahlen sind nicht nur für mich wichtig, sondern für alle MA hier vor Ort.
Mir ist bewusst das sich meine Aussagen so "Anhören" können als wenn ich das als persönlichen Kreuzzug sehen würde.
Dem ist allerdings nicht so!
Vielmehr ist das Problem das der BR seine Funktion nicht verstanden hat und es dadurch immer wieder zu Problemen gekommen ist.
Da AG nun versucht sein könnte eben auf die schnelle noch etwas durchzudrücken ist aus meiner Sicht eile geboten um wieder einen vollständigen BR auf die Beine zu stellen.
Es ist ja nicht mehr lange hin, dann sind ohnehin Neuwahlen angesagt. Und ich glaube, was auch immer du an rechtlichen Schritten jetzt versuchst einzuleiten (guckst du § 23 BetrVG), bis die greifen, sind die Neuwahlen längst Geschichte.
Es ist nicht so, das mein Gedanke war sofort zum Anwalt zu rennen.
Ich habe selbstverständlich mit den Kollegen gesprochen.
Allerdings gab es da keine Antwort.
Das bald sowieso Wahlen sind ist mir natürlich auch klar aber ich bin der Meinung wenn das jetzt nicht funktioniert, warum sollte da auf einmal alles Reibungslos ablaufen?
Da AG nun versucht sein könnte eben auf die schnelle noch etwas durchzudrücken ist aus meiner Sicht eile geboten um wieder einen vollständigen BR auf die Beine zu stellen.
Auch wenn die Mitgliederzahl des BR unter die vorgeschriebene Anzahl gesunken ist, ist er dennoch so lange mit vollen Rechten im Amt, bis ein ein neuer BR gewählt wurde oder der unvollständige BR per Gerichtsbeschluss aufgelöst wurde. Der AG kann nur einen entsprechenden Antrag nach §23.1 BetrVG stellen, aber nicht den BR als quasi irregulär ansehen und einfach etwas durchdrücken. So kurz vor der Wahl noch ein Verfahren einzuleiten, wäre für ihn rausgeschmissenes Geld.
Das bald sowieso Wahlen sind ist mir natürlich auch klar aber ich bin der Meinung wenn das jetzt nicht funktioniert, warum sollte da auf einmal alles Reibungslos ablaufen?
Weil der BR dann die Neuwahlen verpflichtend einleiten muss und sich nicht mehr über die Zeit retten kann. Unterlässt er dies, ist er auch ohne Urteil nicht mehr im Amt.
Weil der BR dann die Neuwahlen verpflichtend einleiten muss und sich nicht mehr über die Zeit retten kann. Unterlässt er dies, ist er auch ohne Urteil nicht mehr im Amt.
Aber das ist doch derzeit genau das gleiche Szenario, der BR müsste ja jetzt auch unverzüglich handeln.
Per Gesetz ist der BR ist für 4 Jahre gewählt, danach erlischt die Amtszeit automatisch. Wurde kein Wahlvorstand bestellt, existiert kein BR mehr. Vorher absetzen kann ihn aber nur ein Gericht. Der BR kann ja auch argumentieren: "Wir haben ja unsere Pflicht getan, indem wir gefragt haben, wer Wahlvorstand machen möchte, aber es hat sich niemand gemeldet. Also bleibt es mal wieder an uns hängen, aber wir warten damit bis zum letzten Drücker..."
Stell dich doch einfach zur Verfügung und frag die BR-Kollegen, ob noch 2 Leute mitmachen wollen...
Da AG nun versucht sein könnte eben auf die schnelle noch etwas durchzudrücken
das wird sich aber doch nicht dadurch verhindern lassen, das man eine Wahl einleitet.
Wenn der AG noch "schnell etwas durchdrücken" will, dann wird er spätestens dann aktiv, wenn er von der beabsichtigten vorgezogenen Wahl erfährt.
Und "schnell etwas durchdrücken" wird ja nicht länger dauern wie die Wahlvorbereitungen, weil er das ja nur kann wenn der aktuelle BR auch schnell entscheidet, was Du ja annimmst.
Es gab zwar einen Aushang das sich Kollegen als Wahlvorstand zur Verfügung stellen können, das blieb allerdings erfolgslos.
Hier einen BR kritisieren, der seiner Verpflichtung nachgekommen ist und nicht selber die Hand zu heben, wenn man gefordert ist, finde ich schwach.
Die AN bekommen den BR, den sie sich wählen und wenn man keinen Wahlvorstand findet, gibt es auch keinen BR.
Da nützt kein Zeter und Mordio, da hilft nur, sich hinstellen und sagen, ich mache das und ich habe auch schon weitere AN, die mich dabei unterstützen wollen.
Also los, tu was stell dich in die erste Reihe als Wahlvorstand und evtl. auch als Kandidat für einen neu zu wählenden BR.
Also los, tu was stell dich in die erste Reihe als Wahlvorstand und evtl. auch als Kandidat für einen neu zu wählenden BR.
Das ist ganz klar eine Option. Die Frage welche ich mir stelle ist warum stellt der noch amtierende Betriebsrat dann nicht den Wahlvorstand aus noch aktiven Betriebsratsmitgliedern. Vor allem wenn niemand anderes will.
Der BR hatte ja in der Belegschaft angefragt (Per Aushang) wer macht den Wahlvorstand.
Da kam dann keine Reaktion, also bleibt es am alten BR hängen, einen Wahlvorstand zu bestellen.
Wann er das tut, bleibt in seiner Entscheidung solange es kein schuldhaftes Verzögern gibt und die sehe ich noch nicht wenn die Wahl im vorgesehenen Zeitraum durchgeführt wird.
Den hast du in der Tat. Während der Amtszeit seine Pflicht nicht zu erfüllen und Neuwahlen einzuleiten, ist wie zu schnell durch die 30er Zone fahren. Jeder sieht, du bist zu schnell, aber so lange dich keiner anzeigt oder die Rennleitung dich erwischt, passiert erst einmal gar nichts, obwohl du dich falsch verhältst.
Am Ende der Amtszeit keine Neuwahlen einzuleiten ist wie mit abgelaufenem TÜV fahren. Das Fahrzeug verliert seine Zulassung. (Ja, ich weiß, Vergleiche hinken von Berufs wegen, aber ich hoffe, du verstehst, was gemeint ist.)
Ich verstehe deine Befürchtung, wenn die Kollegen es jetzt nicht auf die Reihe bekommen, wie soll es dann funktionieren, wenn die Neuwahlen regulär anstehen?
Ich kenne weder die Kollegen noch die Umstände bei euch, allerdings habe ich ähnliches, vor vielen, vielen Jahren, auch in unserem Konzern erlebt. Da gab es auch einen BR, der permanent auf dem "letzten Loch pfiff". Sie waren immer froh, wenn sie zwei Kandidaten mehr hatten, als sie brauchten (was bei einem 11er Gremium nicht viel ist!). Und klar hätten sie jedes Mal Neuwahlen einleiten können (müssen). Aber wenn der BR nicht sieht, dass das irgendein Problem löst, versucht er sich "durchzuhangeln", in der Hoffnung mit der Zeit findet sich eine Lösung. Und ähnliches vermute ich einfach mal auch bei euren Kollegen im BR. Sie hoffen vermutlich in der Zeit bis zu den regulären Wahlen noch genügend Mitstreiter zu finden, damit das dann ohne Probleme und mit genügend Reserven über die Bühne geht.
Und wie Der Mann mit der Ledertasche schon richtig erklärt hat: noch ist der BR, wenn auch unterbesetzt, in Amt und Würden, noch kann der AG ihn nicht einfach ignorieren. Damit es dazu aber auch nicht kommt, und wenn du dir doch ohnehin Gedanken machst, wäre auch mein Vorschlag: Nicht einfach schimpfen und meckern - fragen, wie du helfen kannst!
Jeder Betrieb braucht engagierte Kollegen, also trau dich!
Meine persönliche Erfahrung zum Thema "Wahlvorstandsmitglieder per Aushang suchen":
Davon halte ich nichts, denn bei uns war es auch immer so, dass sich auf den Aushang niemand gemeldet hat.
Besser ist es, sich zu überlegen, wer als Wahlvorstand in Frage käme und mit ein wenig Charm und Überzeugungskraft an die entsprechenden Personen ranzutreten und sie persönlich zu fragen, ob sie denn nicht die Wahl organisieren möchten. Viele Kolleginnen und Kollegen wissen garnicht, was ein Wahlvorstand zu tun hat und wie das dann abläuft. Da kann man dann Fragen beantworten und auch die Angst nehmen, irgendwas falsch zu machen. Ein gutes Argument ist meist, der elektronische Wahlhelfer, der bei den Listen und Aushängen hilft und einen auch an die Fristen erinnert.
Während der Amtszeit seine Pflicht nicht zu erfüllen und Neuwahlen einzuleiten, ist wie zu schnell durch die 30er Zone fahren. Jeder sieht, du bist zu schnell, aber so lange dich keiner anzeigt oder die Rennleitung dich erwischt, passiert erst einmal gar nichts, obwohl du dich falsch verhältst.
Am Ende der Amtszeit keine Neuwahlen einzuleiten ist wie mit abgelaufenem TÜV fahren. Das Fahrzeug verliert seine Zulassung. (Ja, ich weiß, Vergleiche hinken von Berufs wegen, aber ich hoffe, du verstehst, was gemeint ist.)
Manchmal kommt man hinkend schneller ans Ziel, als orientierungslos herumstehend oder in die falsche Richtung rennend. Der Vergleich ist klasse!
Einen Wahlvorstand zu finden dürfte i.e.L. über die persönliche Ansprache gehen. Auf ein Schreiben im Aushang würde zumindest bei uns niemand reagieren.
Bei uns im Haus ist es üblich, dass BR-Mitglieder, die sich nicht wieder zur Wahl stellen, dass Amt "Wahlvorstand" übernehmen.
Die weiteren Mitglieder muss man "gewinnen" und damit am besten frühzeitig anfangen.
Bei uns im Haus ist es üblich, dass BR-Mitglieder, die sich nicht wieder zur Wahl stellen, dass Amt "Wahlvorstand" übernehmen.
Die weiteren Mitglieder muss man "gewinnen" und damit am besten frühzeitig anfangen.
Der Wahlvorstand kann aber auch aus Leuten bestehen, die sich wieder zur Wahl stellen. Das eine schließt das andere nicht aus. Hab ich auch schon so getan. Wenn man das eine wie das andere Amt ordentlich ausführt, kann da auch gar nichts passieren....
Der Wahlvorstand kann aber auch aus Leuten bestehen, die sich wieder zur Wahl stellen. Das eine schließt das andere nicht aus. Hab ich auch schon so getan. Wenn man das eine wie das andere Amt ordentlich ausführt, kann da auch gar nichts passieren....
Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. Klar geht das.
Wollte auch nur beschreiben, wie das in unserem Haus gehandhabt wird.
Döntges am Rande: Vor mittlerweile über 20 Jahren wurden bei uns per Aushang (bzw. Ansprache in der Betriebsversammlung) Kollegen für den Wahlvorstand gesucht. Da ich meine ersten Sporen als BR schon während meiner Studienzeit erworben hatte, aber in dem Unternehmen neu war, habe ich mich gemeldet und gesagt: den Wahlvorstand mache ich euch, nein, kandidieren möchte ich lieber nicht.
Erst als der damalige Personalleiter der Meinung war, er müsse mir dumm kommen und ich gesehen habe, woran es im Unternehmen hapert habe ich am Ende doch kandidiert. Seit dem bin ich ununterbrochen im BR und habe noch jede Wahl als Wahlvorstand begleitet...
Will sagen: Aushang an sich ist nicht verkehrt, aber ich fürchte, wer sich nur darauf verlässt ist am Ende verlassen...
Weil der BR dann die Neuwahlen verpflichtend einleiten muss und sich nicht mehr über die Zeit retten kann. Unterlässt er dies, ist er auch ohne Urteil nicht mehr im Amt.
Aber das ist doch derzeit genau das gleiche Szenario, der BR müsste ja jetzt auch unverzüglich handeln.
Oder habe ich einen Denkfehler?
Gesetzt den Fall, der letzten BR-Wahlergebnisse wurden nicht nach dem 1. März 2021 bekannt gegeben. Denn "Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen."