Hallo zusammen.
Habe letztes Jahr im August die Firma gewechselt. Nun hat das Unternehmen wo ich nun beschäftigt bin noch keinen BR, dafür aber einen Konzern BR so wie Gesamt BR. Nun möchten die Mitarbeiter am hiesigen Standort einen eigenständigen BR. Da wir ja einen Gesamt BR haben, müsste dieser nun quasi den Wahlvorstand bestellen. Dieser hatte nun aber angeraten die Wahlen erst nach den Offiziellen Wahlen 2022 zu wählen da bis dahin noch viele Mitarbeiter neu eingestellt werden und sich somit die BR Größe natürlich erhöhen würde.
Frage wäre nun ob der GBR überhaupt erst nach den Offiziellen Wahlen den Wahlvorstand bestellen kann ?
Wenn ich §17 Abs. 1 Satz 2 BetrVG richtig deute und verstehe dann ist dieser an die Frist aus §16 Abs. 1 gebunden oder sehe ich das falsch ?
Lg.
Hafenkasper