BR-Büro - Anspruch, Umsetzung

  • Hallo Genossen.
    Habe da ein etwas breiteres Thema:
    Betriebsratsbüro!
    Hat der Betriebsrat einen Anspruch?
    Wie ist dieser Formuliert oder wie Umsetzbar?
    Gl-Aussagen: kein Platz u.s.w. wie geht man damit um?

    Wir haben im Betrieb ein BR-Mitglied Freigestellt und wünschen uns ein BR-Büro, wo wenigstens diese Person Arbeit und Aufgaben ungestört nachgehen kann und eventuell kleiner Sitzungen abgehalten werden können - (9 BR-Mitglieder).
    In wie weit hat der BR Anspruch und in welcher weise ist dieser Anspruch umschrieben? ... und wo?

    Schon Mal einen Dank und frohe Festtage von hier an Alle.

  • Hallo Williwillwissen,


    Anspruch besteht insbesondere bei einer Freistellung nach §38 BetrVG was bei euch ja der Fall ist.

    geregelt ist der Anspruch im §40 Abs.2 BetrVG


    Hat die freigestellte Person ggf. schon ein Einzelbüro? Dann könnte der Anspruch schon erfüllt sein wenn nicht, dann entsprechend nach §40 BetrVG einfordern.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Danke Bernd,

    es ist Alles etwas Kompliziert.
    Doch die ganze Geschichte aufrollen ...? Kurz:
    Die freigestellte BR hatte ein Büroarbeitsplatz, doch sie wurde gekündigt, der Fall li8egt bei Gericht. Klärung fehlt noch!
    Doch zu jeder Versammlung kommt die Person.
    Etwas Unglücklich, doch ein wenig Muskelspiele mit der GL.
    Zumindest gibt es zur Zeit kein BR-Büro und es ist dringend erforderlich.
    Werde mir den Paragphen mal ansehen.
    Nochmals Danke.

  • Ihr scheint auch so einen "originellen" AG zu haben, dem man jedes einzelne Recht des BR kostenpflichtig vom Gericht erklären lassen muß. In Umkehrung eines Spruches gilt daher: Wer die Musik bestimmt, bezahlt auch die Kapelle." :P


    Das Recht ist klar auf eurer Seite. Im verlinkten Fall ging es um den Anspruch eines 7-köpfigen BR, also kleiner als eurer.

    Anspruch des Betriebsrats auf eigenen Raum - HENSCHE Arbeitsrecht
    31.05.2013. Betriebsräte müssen regelmäßig Sitzungen abhalten und Sprechstunden für ihre Kolleginnen und Kollegen anbieten. Dazu brauchen sie Räume, im…
    www.hensche.de


    Wenn der AG keinen angemessenen Raum zur Verfügung stellen kann, muß er eben einen anmieten. Aber ich wette schonmal, dass ihm bei dieser Aussicht plötzlich eine interne Möglichkeit einfällt. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Stimme DMmdL zu.

    Unser AG hat sich auch erst quer gestellt. Kein Platz, blablabla.....

    Haben ihm dann aus dem Internet ein paar Büroflächen zur Anmietung vorgelegt und ihm die Auswahl überlassen, und schwups, auf einmal fand sich doch eine Bürofläche. So etwas nennt sich dann wundersame Flächenvermehrung :-))


    Wobei unser Büro dem BR als Gremium zur Verfügung steht, dass dürfen dann natürlich auch andere BR-Mitglieder nutzen. Das freigestellt Mitglied wandert dann kurzfristig an einen anderen Platz, ist technisch bei uns kein großes Problem.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Wobei unser Büro dem BR als Gremium zur Verfügung steht, dass dürfen dann natürlich auch andere BR-Mitglieder nutzen

    genutzt vom BR als Gremium, wer sind dann die anderen BR-Mitglieder? :/ :S

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Das selbe Problem mit dem Büro 5 Köpfiger Betriebsrat hatten wir auch mal vor neun Jahren, haben uns einen Rechtsanwalt genommen und geklagt vorm Arbeitsgericht. Haben uns hier auf den § 40 BetrVG bezogen auf die übliche Austattung Laptop mit UMTS Karte, Mobiltelefon, Drucker, Schreibtisch, Tisch und Stühle für die Sitzungen.

    Haben hier auch recht bekommen.

    Die Rechtsprechung sagt im Moment PC mit Internet oder Tablet mit Internet, Telefon, Drucker, bzw. alle sachlichen Mittel die der Betriebsrat benötigt.

    Dies ist im § 40 BetrVG (2) wunderbar beschrieben.

  • genutzt vom BR als Gremium, wer sind dann die anderen BR-Mitglieder? :/ :S

    Wollte damit ausdrücken, dass das Büro nicht nur mir als Vorsitzenden zur Verfügung steht, auch wenn ich es sicherlich am meisten nutze, sondern auch allen anderen BR-Mitgliedern, auch wenn sie nicht freigestellt sind, aber mal einen Ort benötigen um BR-Arbeit zu machen.

    Ergo nicht das Büro des Vorsitzenden, sondern von allen BRlern.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

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  • Hmmmm ... das bring schon viel weiter.
    Doch zu STEHIPP - hat der Vorsitzende ein eigenes Büro?
    Soweit habe ich den § 40 noch nicht gesehen - Abe ist wohl alles Auslegungssache.

    ... für die Betriebsratsarbeit notwendig ...

    Na, wir haben Montag nächste Sitzung, da wird es dann den nächsten Schritt geben - bin gespannt.

  • hat der Vorsitzende ein eigenes Büro?
    Soweit habe ich den § 40 noch nicht gesehen

    Das hat wenig damit zu tun, dass der Vorsitzende eine besondere Position hat, sondern ist lediglich die logische Konsequenz der Tätigkeit.


    Warum (grundsätzlich) steht dem BR ein Büro zu? Weil die Gespräche im und mit dem BR, ähnlich wie mit HR, einer besonderen Vertraulichkeit unterliegen und auch die Unterlagen des BR (da mindestens zur Hälfte (eher mehr) Personalunterlagen) gesichert sein müssen.


    In dem Moment, wo ein Gremium einen Freigestellten hat (üblicher- aber nicht zwangsweise, der BRV), ist ein permanenter Ansprechpartner im Haus. Und wo plaziert man den am dümmsten? Natürlich im BR-Büro. Damit ist der BRV faktisch der Hauptnutzer des BR-Büros, aber es ist eben nicht das Büro des BRV, sondern es bleibt das Büro des BR.

    In größeren Gremien sieht das möglicherweise anders aus. Sind mehrere Freigestellte und/oder eine Schreibkraft vorhanden, dann brauchen die natürlich einen Arbeitsplatz. Und einen Ausweichraum für vertrauliche Gespräche. Das kann ein zweites Büro oder ein Besprechungsraum sein.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ok, das ist der logische Schluss.
    Da käme dann wohl als Nächstes die Frage von Datensicherheit und so weiter, doch das Thema haben wir hier ja schon in anderen Beiträgen.
    Also, von meiner Seite ist das Thema "BR-Büro" damit erstmal gut abgearbeitet.
    Einen Dank an Alle Mitwirkenden.

  • Ein Recht auf ein eigenes Büro mit deinem Namenschild an der Tür und eigener Zimmerpflanze hast du sicher nicht. Aber das Recht, dich zurückzuziehen um unbeobachtet BR-Arbeit machen zu können, ungestört zu telefonieren etc. möglichst in einem freien Raum (der wechseln kann). Du hast zumindest Anspruch auf einen abschließbaren Schrank für deine Unterlagen, PC und Mobiltelefon. Falls du sowieso am PC arbeitest, ist dir zumutbar die BR-Arbeit an deinem Arbeits-PC zu machen, der von Kollegen nicht einsehbar sein sollte und möglichst ein geschütztes Laufwerk für BR-Arbeit haben sollte. (Auskunft nach bestem Wissen, aber ohne Fachliteratur)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Etwas Unglücklich, doch ein wenig Muskelspiele mit der GL.
    Zumindest gibt es zur Zeit kein BR-Büro und es ist dringend erforderlich.

    Deine Aussage lässt für mich den Schluss zu, dass sich der AG weigert, Euch ein BR'büro zur Verfügung zu stellen. Auf die Anspruchsgrundlage zu Eueren Gunsten hat bereits DMmdL hingewiesen. Sofern sich der AG weiterhin weigert, Euch ein BR'büro zur Verfügung zu stellen, erfüllt er meiner Auffassung nach den Tatbestand der Behinderung der BR'tätigkeit.


    Vergleich :


    Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 26. November 2013 – 7 TaBV 74/13:

    „Der Begriff der Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG ist sehr weitgehend: Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit, wobei ein Verschulden oder eine Absicht zur Behinderung nicht erforderlich ist. Hieraus folgt, dass Anweisungen der Arbeitgeberin, die sich nicht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Normen halten, in der Regel als Störung der Betriebsratsarbeit zu qualifizieren sind."

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

    Voltaire (1694 - 1778)


    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

    wenn der Zorn ihr dienstbar zur Hand geht "

    Papst Gregor der Große (540 - 604)


    " Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit "

    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Als eine Behinderung sehe ich das nicht an, wenn der Betriebsrat kein Büro bekommt.

    Den Betriebsratsbehinderung sind Behinderungen bei der Tätigkeit des Betriebsrates, das sehe ich im Büro nicht.

    Allerdings habt Ihr einen rechtlichen / einklagbaren Anspruch auf ein Büro mit der üblichen Betriebsratsausstattung, dies haben die verschiedenen Arbeitsgerichte auch schon entschieden.

    Hier würde ich mich an eurer Stelle mal rechtlich über einen Rechtsanwalt beraten lassen.

  • Also bei einer Vollfreistellung ist das schon Behinderung der Betriebsratsarbeit, wenn kein BR-Büro vorhanden ist.

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Als eine Behinderung sehe ich das nicht an, wenn der Betriebsrat kein Büro bekommt.

    Nein, aber dem BR keine Möglichkeit zu geben ein vertrauliches Gespräch mit einem MA zu führen wäre eine Behinderung.

    Dem BR keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz (mit PC und entsprechender Kommunikationstechnik), wo ungestört gearbeitet werden kann, zur Verfügung zu stellen wäre eine Behinderung. Dem BR keine Möglichkeit einzurichten seine Unterlagen sicher aufzubewahren, wäre eine Behinderung. Auch den MA die Möglichkeit vorzuenthalten, während ihrer Arbeitszeit den BR aufzusuchen, wäre eine Behinderung. (usw. usw.).

    Wenn das alles (und noch mehr) auch ohne BR-Büro, zu jeder Zeit möglich ist, dann ok. Wenn aber nicht, dann siehst Du das schlicht falsch.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Als eine Behinderung sehe ich das nicht an, wenn der Betriebsrat kein Büro bekommt.

    Paragraphenreiter hat nahezu ausreichend klargestellt, was unter Behinderung der Betriebsratsarbeit, zu verstehen ist. Darüber hinaus hat das LAG Hamm hervorgehoben, dass der Begriff der Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG ist sehr weitreichend auszulegen ist.

    " Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher "

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    Papst Gregor der Große (540 - 604)


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    Kofi Annan, von 1997 bis 2006 Generalsekretär der UN

  • Paragraphenreiter hat nahezu ausreichend klargestellt, was unter Behinderung der Betriebsratsarbeit, zu verstehen ist. Darüber hinaus hat das LAG Hamm hervorgehoben, dass der Begriff der Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG ist sehr weitreichend auszulegen ist.

    Es gibt Sicher Grenzen, so kann ich mir Vorstellen, das ein BR, der sowieso schon ein Büro oder einen separaten Arbeitsplatz hat sich manches schon so lösen lässt. Eventuell auch im kleineren Rahmen, manches zu lösen über Aufenthaltsräume oder Besprechungszimmer.
    Wir sind 9 BR-Mitglieder und selbst eine einfach Besprechung mit oft weniger Mitglieder ist schon problematisch - gerade, wo auch Corona-Abstände eingehalten werden sollen.
    So kann wohl jeder BR nur für sich sprechen, was für ihn eine Behinderung oder Einschränkung seiner BR-Tätigkeit ist.

    Da diese Thema offenbar doch viele anspricht und hier doch schon einige Klarheiten und auch Tricks besprochen wurden, kann ich mich hier nur an allen Beteiligten wenden und ein Dank aussprechen.

  • Die freigestellte BR hatte ein Büroarbeitsplatz, doch sie wurde gekündigt, der Fall li8egt bei Gericht. Klärung fehlt noch!

    Dies hat zwar nichts mit dem ürsprünglichen Thema nichts zu tun. Mich würde trotzdem interessieren, warum die freigestellte BR'tin gekündigt wurde ?

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    " Die Vernunft kann sich mit größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen,

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