Hallo,
ich arbeite in einem großen Renovierungsdiscounter (Einzelhandel) . Die Arbeitszeit beträgt 37,5 Std/ Woche einer 4 Tage Woche, in einem rolierendem System, also jede Woche 2 freie Tage, welche sich in der Folgewoche um 2 Tage verschieben.
Bisher war es so, dass wir an Feiertagen, welche auf einen Arbeitstag fallen, keinen Urlaub nehmen mussten.
Jetzt wurde ein elektronisches Zeiterfassungs System eingeführt, welches teilweise angibt, dass z. B. am 1.Weihnachtsfeiertag oder Ostermontag Urlaub genommen werden muss.
Wie ist da jetzt die genaue Regelung.