Feiertag bei 37,5 Std/Woche 4 Tage Woche

  • Hallo,


    ich arbeite in einem großen Renovierungsdiscounter (Einzelhandel) . Die Arbeitszeit beträgt 37,5 Std/ Woche einer 4 Tage Woche, in einem rolierendem System, also jede Woche 2 freie Tage, welche sich in der Folgewoche um 2 Tage verschieben.


    Bisher war es so, dass wir an Feiertagen, welche auf einen Arbeitstag fallen, keinen Urlaub nehmen mussten.


    Jetzt wurde ein elektronisches Zeiterfassungs System eingeführt, welches teilweise angibt, dass z. B. am 1.Weihnachtsfeiertag oder Ostermontag Urlaub genommen werden muss.


    Wie ist da jetzt die genaue Regelung.

  • Nur weil eure Zeitwirtschaft zu blöde ist, sollst du deinen Urlaub verballern?

    Ja ne, is klaaa.


    Ich nehme an, du arbeitest bei einem Baumarkt, der an den Feiertagen auch nicht geöffnet ist oder?

    Damit hast du frei durch den Feiertag, und nicht durch das rollierende System. Und da gilt Lohnfortzahlung.

    Und Urlaub muss auch keiner genommen werden.


    Anders wäre es, wenn du in einem Betrieb arbeiten würdest, in dem 24/7/365 gearbeitet würde. Dann müsstest du an einem Feiertag ja arbeiten. Aber selbst hier müsstest du keinen Urlaub nehmen, weil dein Arbeits- Frei Rhythmus ja nicht unterbrochen wäre.

  • Also müssen wir für die Feiertage auch keinen Urlaub einplanen.?

    Nein, natürlich nicht.


    Hier muss/möchte ich ein wenig Wasser in den Wein gießen.


    De jure ist diese Antwort

    wenn Du aufgrund Deines rollierenden Dienstplanes an einem Tag zur Arbeit eingesetzt wärst, der ein Wochenfeiertag ist, hast Du an diesem Tag Anspruch auf Freistellung und Bezahlung gem. § 2 Abs. 1 EFZG:

    ...

    Der AG darf eine fortlaufende Rollierung eines Dienstplans auch nicht so verändern, daß Feiertage "eingespart" werden.

    natürlich vollkommen korrekt. Ohne Wenn und Aber.


    Nur - wenn der AG die Rechtslage einfach ignoriert und doch so plant

    welches teilweise angibt, dass z. B. am 1.Weihnachtsfeiertag oder Ostermontag Urlaub genommen werden muss.

    werdet ihr wohl kaum umhinkommen, erst einmal den Urlaub zu beantragen (bzw. der AG wird ihn euch vermutlich einfach abziehen) und ihn im Anschluss geltend zu machen. (d.h. im Zweifelsfall einzuklagen, wenn der AG keinen Argumenten zugängig ist).


    Aber so ganz ist mir immer noch nicht klar, woher die Pflicht kommen soll, für einen Tag, an dem das Unternehmen geschlossen hat, einen Tag Urlaub nehmen zu müssen. Entweder ich habe frei, weil der Schichtplan einen freien Tag vorsieht (dann gibt es halt keinen bezahlten freien Tag), oder ich müsste arbeiten und es greift das EFzG.


    Ich hätte ja verstanden, wenn der AG jetzt auf die "schlaue Idee" gekommen wäre, die freien Tage aller AN immer auf die Feiertage zu legen und sich dadurch versucht um die Lohnfortzahlung zu drücken (was aus den von albarracin genannten Gründen genauso unzulässig ist). Aber Urlaub einreichen zu müssen? Verstehe ich schlicht nicht...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Bisher war es so, dass wir an Feiertagen, welche auf einen Arbeitstag fallen, keinen Urlaub nehmen mussten.

    geh doch hin, biete Deine Arbeitskraft an und kassiere Feiertagszuschläge ;)


    Wollen wir wetten wie oft dein AG noch einen Urlaubsantrag für Feiertage einfordert?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Vielleicht ist auch einfach nur das Zeiterfassungssystem falsch programmiert.

    Das würde ich auch mal vermuten, dass da jemand bei der Einrichtung der neuen Arbeitszeiterfassung gepennt hat.

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