Hallo Kollegen,
wieder mal eine Spezialfrage:
Bei einem Kollegen wird für 2022 eine turnusmäßige berufsbezogene Auffrischungsschulung fällig, Kosten ca. 500,00.
Die bezahlt der Arbeitgeber normalerweise.
Zur Zeit ist der Kollege aber nicht im eigentlichen Beruf eingesetzt sondern auf einer anderen Stelle in einem anderen Bereich.
Für 2022 wird das wohl auch so sein.
Langfristig würde er gerne in den eigentlichen Beruf zurück.
Ohne die Fortbildung, die gesetzliche Vorschrift ist, darf er die Tätigkeit, die zu seinem Berufsbild gehört, nicht mehr ausüben.
Konkrete Frage ( wir haben dazu keine Betriebsvereinbarung): Hat der Kollege einen Anspruch, dass ihm die Fortbildung bezahlt wird?
Sein eigentlicher Arbeitsvertrag lautet auf den Beruf, für den der "Schein" nötig ist. Der AV ist unbefristet und bestehend.
Wie setzt er das ggf. durch?