Kostenübernahme für Schulung/Auffrischungsschulung?

  • Hallo Kollegen,

    wieder mal eine Spezialfrage:

    Bei einem Kollegen wird für 2022 eine turnusmäßige berufsbezogene Auffrischungsschulung fällig, Kosten ca. 500,00.

    Die bezahlt der Arbeitgeber normalerweise.

    Zur Zeit ist der Kollege aber nicht im eigentlichen Beruf eingesetzt sondern auf einer anderen Stelle in einem anderen Bereich.

    Für 2022 wird das wohl auch so sein.

    Langfristig würde er gerne in den eigentlichen Beruf zurück.

    Ohne die Fortbildung, die gesetzliche Vorschrift ist, darf er die Tätigkeit, die zu seinem Berufsbild gehört, nicht mehr ausüben.

    Konkrete Frage ( wir haben dazu keine Betriebsvereinbarung): Hat der Kollege einen Anspruch, dass ihm die Fortbildung bezahlt wird?

    Sein eigentlicher Arbeitsvertrag lautet auf den Beruf, für den der "Schein" nötig ist. Der AV ist unbefristet und bestehend.

    Wie setzt er das ggf. durch?

  • Guten Morgen,

    erstmal die Frage, warum der Kollege woanders eingesetzt ist und für wie lange. Wollte er da womöglich selber hin?

    Wenn er wieder an seinen Arbeitsplatz will, sollte er einen Versetzungsantrag stellen, u.U. sagt die GL dann, dass das nicht ohne den Schein geht und dann muss er zur Auffrischung.... Vielleicht kann man sich auch in der Mitte treffen mit der GL.

  • Das sehe ich ähnlich. Ich gehe einfach mal davon aus, dass der Kollege nicht gegen seinen Willen dahinversetzt worden ist, wo er jetzt ist. Und weiß der AG, dass der Kollege langfristig (was auch immer damit gemeint ist) wieder an seinen alten Platz will?


    Und was passiert, wenn der Kollege den Auffrischungskurs nicht macht? Da es auch Menschen gibt, die noch nie so einen Kurs gemacht haben, muss es ja auch noch einen anderen Weg geben, die notwendige Qualifikation zu erhalten. Möglicherweise ist der Weg aber aufwendiger/kostspieliger. Insofern könnte es für den AG interessant sein, die Qualifikation des Kollegen aufrecht zu erhalten. (Er hat damit jemanden in der Hinterhand, der jederzeit einspringen kann, wenn das notwendig ist, bzw. den er nicht erst für teuer Geld wieder neu ausbilden muss.)


    Sein eigentlicher Arbeitsvertrag lautet auf den Beruf, für den der "Schein" nötig ist.

    Das mag ja sein, aber wenn der Kollege einvernehmlich versetzt worden ist, wurde der Arbeitsvertrag stillschweigend geändert.


    Wie setzt er das ggf. durch?

    Außer mit Diplomatie und guten Argumenten sehe ich hier gerade keine Möglichkeit. Zumindest nicht mit den hier vorliegenden Informationen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,


    Notwendige und vom AG verlangte Schulungen muß der AG voll bezahlen - auch wenn es dazu keine BV gibt.

    Gab es denn kein Mitbestimmungsverfahren, als der AN seine neue, arbeitsvertragsfremde Tätigkeit zugewiesen bekam?

    Wurde das Thema dabei übersehen?

    Letztendlich muß man mit dem AG reden und ihm klarmachen, daß er zwei Optionen hat:

    Entweder bezahlt der AG die anstehende "Auffrischung" oder aber er muß bereit sein, ggfs. die notwendige Nachqualifikation zu bezahlen, wenn er den AN wieder entsprechend seines ursprünglichen Arbeitsvertrages einsetzt.


    Die fehlende Fortbildung darf jedenfalls kein Argument sein, dem AG die Wiederbeschäftigung in seinem angestammten Berufsfeld zu verweigern.