Hallo!
Folgender Fall:
Ein MA hat seit 2 Jahren einen befristeten AV, der jetzt übernommen werden müsste.
Die GL möchte aber ihn weiterhin für 6 Monate befristen.
Ist das überhaupt noch möglich, wenn man bereits die 2 Jahre ausgeschöpft hat?
Was wäre mit einer Sachgrund Befristung?
Viele Grüsse