Befristeter Arbeitsvertrag

  • Hallo!


    Folgender Fall:

    Ein MA hat seit 2 Jahren einen befristeten AV, der jetzt übernommen werden müsste.

    Die GL möchte aber ihn weiterhin für 6 Monate befristen.

    Ist das überhaupt noch möglich, wenn man bereits die 2 Jahre ausgeschöpft hat?

    Was wäre mit einer Sachgrund Befristung?


    Viele Grüsse

  • 2Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat

    Das steht im TzBfG

    mal liest man das es möglich ist, aber hier steht ausdrücklich das es nicht geht.

  • Juddel

    da musst Du schon das ganze Gesetz lesen, das steht bei sachgrundlosbefristeten Verträgen und bei denen gilt das auch.

    Befristungen mit Sachgrund werden in §14 (1) angesprochen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ich würde mich da garnicht drum kümmern. Wenn der Arbeitgeber eine weitere befristung über die maximal mögliche Befristungsdauer hinaus macht, ist das sein Problem. Der oder die Kolleg:inn hat dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Das Thema ist Heiß!

    Ähnlichen Fall gibt es hier.
    Da wird mit Tochterfirmen geschummelt oder auch nicht - wie ist das Rechtlich?

    Also folgendes:
    MA hat 2 Mal einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Bei erneutem Vorsprechen und Ablauf der Befristung bekommt dieser einen neuen 1 Jahresvertrag, doch da steht im Briefkopf auf einmal eine Andere Firme (Besser beschrieben, ein anderer Firmenzusatz, der dann eine andere Adresse hat) Teilweise wurden die MA darauf hingewiesen, teilweise aber auch nicht.
    Da es 2 Tochterfirmen gibt, könnte es ja insgesamt 6 Jahre so laufen.
    Das, worüber ich dann stolpere:
    1. Es gibt verschiedene Arbeitszeitregelungen zwischen den Firmen
    1a. ... und der MA bleibt am selben Arbeitsplatz.
    2. Bin ich als BR dann ja nicht für diesen MA zuständig, obwohl er in der selben Firma arbeitet, oder?
    Wie kann sowas geregelt sein?

  • Du ein paar Fragen. Wie hängen die Firmen zusammen? Gibt es unterschiedliche Betriebsräte, Geschäftsführer,...?
    Was wird von den Firmen gemeinsam genutzt? z. B. Geschäftsführer, Personalabteilung,....?
    Erst einmal müssen wir hier klar verstehen wie die Firmen zusammenhängen oder auch nicht um das besser beurteilen zu können.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • So ins Blaue hinein, würde ich hier erst einmal auf die klassische "Konzernleihe" tippen.



    Bin ich als BR dann ja nicht für diesen MA zuständig, obwohl er in der selben Firma arbeitet, oder?

    Oder trifft es vermutlich schon ganz gut. Als BR seid ihr auch Ansprechpartner für Leiharbeitnehmer. Nicht in allen Belangen, aber grundsätzlich schon (weshalb der BR ja z.B. auch zur Einstellung von Leiharbeitern angehört wird).


    Aber das ist, wie gesagt, nur wild geraten. Der suppenkasper hat da schon die richtigen Fragen gestellt...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • @ifb wäre es möglich da zwei Beiträge draus zu machen. Auch wenn es ähnliche Fälle sein sollen? Danke.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Also, um den jetzigen Wissensstand weiter zu geben ist es so:
    Dass eine MA in der Firma nun im 3 Jahre beschäftigt ist.
    Folglich müsste er einen Festvertrag bekommen.
    Doch ohne Hinweise darauf lief der letzte Arbeitsvertag auf eine Tochterfirma, welche zu der Zeit noch die selbe Firmenanschrift und selben Inhaber hatte.
    Inzwischen ist die Anschrift eine Neue, auch wenn diese nur wenige KM entfernt ist.
    Die Inhaber sind noch die Selben.

    Problematisch - in meinen Augen - ist nicht nur das fehlen eines Überlassungsvertrages (heißt das so? Ist es dann eine Leiharbeiter?), sondern auch die im Vertag unterschiedlichen Arbeitszeiten ( Hauptfirma 38,5 Std/Wo, Tochter 40 Std/Wo) sondern (auch zum Teil) unterschiedliche Urlaubsansprüche (zwischen 25 bis 30 Tag/Jahr - obwohl ich vermute, dass diese Verhandlungssache ist).
    Manche MA wurden bei der Vertragsverlängerung auf die Tochterfirma hingewiesen - Okay! - doch eine Arbeitsplatzänderung hatte es nicht zur Folge.

    Ich bin da etwas Verwirrt und es gibt viele Ansätze, doch kaum klare Aussagen, oder?

    Ach ja ..... - Frohe Weihnachten Euch Alle.

  • Der Inhaber und die Adresse sind erst mal nicht so kritisch aus meiner Sicht.
    Das es unterschiedliche Wochenarbeitszeiten und Urlaubsansprüche gibt kann bei zwei verschiedenen Firmen durchaus gegeben sein.
    Machen die beiden Firmen den das gleiche Geschäft? Bzw. machen beide überhaupt Geschäft mit Kunden?
    Sind die weisungsberechtigten Personen für beide Firmen die Gleichen? Gibt es von der Tochterfirma wirklich eine Leihe an die Mutter? Dann sollte ja die Tochter ja schon mal eine Arbeitnehmerüberlassungbescheinigung vorzeigen können.
    Wie groß sind den die beiden Firmen und welcher Rechtsform haben sie? Für mich ist das alles noch etwas wirr.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Williwillwissen

    Ja, da klingt in der Tat einiges, na sagen wir mal, strange.

    Aber alles was sich hier möglicherweise(!) abzeichnet, führt zu keinerlei automatischen Folgen. Vielmehr könnte(!!!) das Individualrechte auslösen, die der betroffene AN einfordern könnte/müsste.

    Tut er das nicht, passiert rein gar nichts.


    Welche Rolle spielst du denn bei dem Ganzen?

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  • Hallo erstmal.

    Meine Rolle?
    einer von 9 BR von Hauptfirma - gerade 1 Monat eingesetzt.

    Indivdualrecht? "neugierigschau"
    Neuer Begriff für mich.
    Bitte um grobe Umschreibung und was sollte da der AN einfodern?

    Zu Superkasper - wie sind die Ge4schäftsverhältnisse?
    Nun, da ich selber und der alter BR sich kaum drum gekümmert hat kann ich nur wenig konkretes sagen - vielleicht hilft es etwas weiter, wenn ich mein Wissen so weiter gebe.
    Geschäftsführer sind zum Teil identisch, einer weniger in der Tochterfirma. Prokura - dazu kann ich noch wenig sagen.
    Im Grunde wird in der Tochter eine gewisse Vormontag und -fertigung ablaufen und auch eine Endmontage, wenn erforderlich. Doch in dieser Tochter sind lt. ersten Sichtung min. 20 MA beschäftigt, wobei in dem Firmengebäude selber wohl gerade Mal 5 - 8 MA arbeiten. - der Rest arbeitet, wie vor der Vertragsverlänger unter der Tochterfirma genauso weiter in der Hauptfirma, wie vorher.
    Wie geschrieben, sogar ohne das Wissen, dass sie bei einer anderen Firma beschäftigt sind.
    (Was ja erst bei der Wahl raus kam, weil sie nicht Wahlberechtigt waren)
    OK, da hat jeder MA selber die Augen offen zu halten, doch schon etwas skuril.
    Genauere Angeben würden jetzt unter Vermutungen laufen und helfen eher weniger weiter - denke ich.

    Danke!!!!

  • gerade 1 Monat eingesetzt.

    Ok, das erklärt einiges...


    Dir hier eine Schnellbleiche im Arbeits-/Betriebsverfassungsrecht verpassen zu wollen, sprengt den Rahmen dieses Forums, gleichwohl will ich zumindest versuchen, dir ein Gespür, zumindest für den Punkt Individualrecht, zu verschaffen.


    Individualrecht steht im Gegensatz zum Kollektivrecht.


    Individualrecht bedeutet, ein Recht steht einem individuellen AN zu. Beispiel: Der AN hat bei Vertragsabschluss vereinbart, dass er einen Firmenwagen bekommt. Will der AG ihm diesen Firmenwagen wegnehmen oder nicht geben, dann muss er selber vor das Arbeitsgericht ziehen um sein Recht einzuklagen. Der BR kann hier zwar die Einhaltung des AV einfordern, aber nicht durchsetzen.

    Anders sähe es aus, wenn es eine BV gäbe, in der z.B. geregelt wäre, dass jede Führungskraft ab Teamleiter aufwärts einen Parkplatz zugewiesen bekäme. Würde jetzt der AG einem AN mit einem entsprechenden Anspruch gem. der BV diesen wegnehmen/vorenthalten wollen, ist das, wegen der BV, ein kollektivrechtlicher Anspruch, den auch der BR (als Vertragspartner der BV) durchsetzen könnte.


    Wird ein Arbeitsvertrag unzulässigerweise befristet verlängert, könnte das dazu führen, dass dieser AN einen Anspruch auf unbefristete Beschäftigung hat. Diesen Anspruch hat aber nicht die Gesamtheit (das Kollektiv, vertreten durch den BR), sondern genau dieser eine, falsch behandelte, AN individuell.

    Und deswegen könnte der BR dann zwar darauf hinweisen, dass der AG hier falsch handelt, es aber, mangels Rechtsanspruch, nicht durchsetzen. Das kann nur der betroffene AN selber.


    Ob das bei Euch so ist, vermag ich immer noch nicht zu entscheiden, aber selbst wenn es so wäre müsste eben der AN aktiv werden.

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  • Indivdualrecht? "neugierigschau"
    Neuer Begriff für mich.
    Bitte um grobe Umschreibung und was sollte da der AN einfodern?

    Individualrecht bezieht sich auf eine einzelne Person (AN), Kollektivrecht bezieht sich auf die Gruppe bzw. auf die Allgemeinheit (AN).

    Kommt dann auf den Fall an den man beurteilen muss. Betrifft es ein einzelne Person (AN) ,so greift das Individualrecht, oder betrifft es die ganze Belegschaft dann kommt das Kollektivrecht ins Spiel, ausgenommen §5 Abs.3 BetrVG (LA).

    --> ganz grob, ist nicht immer einfach zu unterscheiden,


    Da Du als BR keinerlei Rechtsberatung o.ä. machen darfst und dich damit auch angreifbar machen würdest:


    erkläre dem MA, dass das deiner Meinung nach unbedingt z.B. von eine RA-Arbeitsrecht beurteilt werden sollte und dieser dann gff. auch rechtliche Ratschläge erteilen kann, wie z.B. weiter vorzugehen ist.


    Die ganze Beschreibung von euren Firmenverhältnissen ist schon etwas "skuril"

    Dass eine MA in der Firma nun im 3 Jahre beschäftigt ist.
    Folglich müsste er einen Festvertrag bekommen.

    kann sein - kann nicht sein, dafür müsste man mal alle Verträge einsehen und dann kann man das evt. bewerten.


    wenn alle eine Sachgrundbefristung hatten und der Sachgrung korrekt war/ist dann geht das auch länger. Auch erstmal 2 Jahre ohne Sachgrund und dann mit Sachgrund geht, wenn der AG das richtig gestaltet.


    Dann noch das "Firmengeflecht" dazu, macht es auch nicht einfacher.

    sogar ohne das Wissen, dass sie bei einer anderen Firma beschäftigt sind.

    Aber es gibt bei euch schon schriftliche AV, die die MA auch unterschrieben haben?

    wenn ja, dann frage ich micht (immer), warum erwachsene Menschen Verträge unterschreiben und dann ncith wissen was drinsteht?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.