Ankündigungsfrist Überstunden

  • Moin,

    folgendes Problem, wir haben am Dienstag die Zustimmung für Überstunden am Samstag erteilt. Bis heute wurde den Mitarbeitern nicht offiziell mitgeteilt, dass sie am Samstag arbeiten sollen. Gestern habe ich durch Zufall gesehen, dass an 3 Aushängen der Beschluss des Betriebsrates hing. Ich habe ihn darauf sofort abgenommen.

    Jetzt fragen die Kollegen, ob sie am Samstag kommen müssen, da ja nichts offizielles vorliegt? Wie seht ihr die Sache?

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • dass an 3 Aushängen der Beschluss des Betriebsrates hing

    der Wortlaut eurer Antwort an den AG oder was?


    Habt ihr zur Ankündigungsfrist irgendwas vereinbart?

    Ansonsten geht man ja von 4 Tagen vorher aus, obwohl das in den meisten Fällen ja leider eher an der Realität vorbei geht...


    Ich habe ihn darauf sofort abgenommen.

    ob Du das einfach so machen durftest, wage ich mal zu bezweifeln.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Normalerweise 4 Tage wenn nichts anders vereinbart.

    Das mit dem Abnehmen der Mitteilung an die Mittarbeiter war vielleicht keine wirklich kluge Idee. Wenn du die Ankündigungsfirst nicht klar kennst und aufgrund des Zufallendes auch nicht sagen kannst seit wann das hängt kann das dir noch viel Probleme machen. Weil ich gehe auch davon aus das du das nicht machen durftest.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, das Beschlussprotokolle des Betriebsrat öffentlichkeitswirksam ausgehängt werden dürfen


    Das mit den 4 Tagen weiss ich schon, gibt es da schon Urteile für?

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    Einmal editiert, zuletzt von Agassi0 ()

  • Wurde der Aushang des Beschlusses in seiner Beschlussfassung mit Ergebnis (Zustimmung/Verweigerung/Enthaltung) ausgehängt?

    Dann war es richtig den abzunehmen.

    Wenn es nur ein Ausdruck war, der ausgehangen wurde, der Betriebsrat hat per Beschluss den Überstunden zugestimmt, dann ist das die offizielle Information an die Belegschaft, wenn auch in keiner besonders wirksamen Form, aber immerhin offiziell.

    Und den abgenommen zu haben war dann milde ausgedrückt: Unklug.


    Über die Pflicht eine Belegschaft wirksam zu informieren streiten sich die Götter seit Äonen. In eurem Fall wird jedes Gericht die Wirksamkeit bestreiten, sollte ein Kollege nicht zur Schicht erscheinen und darauf gekündigt werden.

    Die Firma hat selbstverständlich die Bringpflicht für die Informationen, der Mitarbeiter aber auch in einem gewissen Rahmen die Holpflicht für Informationen. Montag für den Rest der Woche, und Freitag dann was Montag angesagt ist. Daraus resultiert dann die 4 Tages Regel ;)


    Ich kann mir nicht vorstellen, das Beschlussprotokolle des Betriebsrat öffentlichkeitswirksam ausgehängt werden dürfen


    Das mit den 4 Tagen weiss ich schon, gibt es da schon Urteile für?

    Wenn das Abstimmungsverhalten darauf ersichtlich ist, dann nicht. Ansonsten schon.

    Einmal editiert, zuletzt von BjoernPe () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von BjoernPe mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Und den abgenommen zu haben war dann milde ausgedrückt: Unklug.

    Auf dem Beschluss waren aber auch die Bedingungen, warum wir zugestimmt haben. Weiterhin standen alle Mitarbeiter darauf, die betroffen sind und 2 weitere MA, die wir nicht zugelassen haben, weil sie über 80 Überstunden haben. Das konnten dann alle lesen. Damit hätten alle gewußt, dass die beiden MA über 80h haben...


    Das Abstimmungsergebnis war nicht angegeben

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  • Ich kann mir nicht vorstellen, das Beschlussprotokolle des Betriebsrat öffentlichkeitswirksam ausgehängt werden dürfen

    dann hat das ja ein BRM ausgehangen denn das Protokoll wird nicht an den AG versandt...

    Weiterhin standen alle Mitarbeiter darauf, die betroffen sind und 2 weitere MA, die wir nicht zugelassen haben, weil sie über 80 Überstunden haben.

    egal wer es ausgehangen hat geht das überhaupt nicht.


    Als BR würde ich den AG mal an die DSGVO erinnern und ggfls. Anzeige erstatten

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  • dann hat das ja ein BRM ausgehangen denn das Protokoll wird nicht an den AG versandt...

    bei uns heisst es halt Beschlussprotokoll, die Sitzungsniederschrift wird natürlich nicht versandt...

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    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Eine Betriebsratssitzung ist nicht öffentlich.

    Und damit sind auch alle Rahmenbedingungen eines Beschlusses nicht öffentlich.

    Einzig der Beschlussantrag (Der Arbeitgeber beantragt am xx.xx.xxxx Überstunde/Zusatzschicht) und das Ergebnis (zugestimmt, nicht zugestimmt) sind zu veröffentlichen.


    Alles andere hat nichts in der Öffentlichkeit (Betrieb) zu suchen.

  • Darum geht es mir aber eigentlich..

    wie erfolgt denn bei Euch normalerweise die Ansage?

    Wenn es durch Aushang der Zustimmung des BR ist, dann ist das wohl veröffentlicht worden.

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  • Da sie Kenntnis davon haben, würde ich als BRM ihnen empfehlen anzutreten.

    Das könnte sonst ins Auge gehen.


    Dazu aber mal grundsätzlich: Ich würde nie einem Kollegen empfehlen eine Arbeit nicht zu machen/aufzunehmen/anzutreten. Immer erst machen, danach den Schaden heilen. Andersrum wäre der Schaden erheblich größer!

  • Die Firma hat selbstverständlich die Bringpflicht für die Informationen, der Mitarbeiter aber auch in einem gewissen Rahmen die Holpflicht für Informationen. Montag für den Rest der Woche, und Freitag dann was Montag angesagt ist. Daraus resultiert dann die 4 Tages Regel

    die 4-Tage-Regel ist ein Rückschluss aus dem TZBfG und nicht aus deiner "Eigeninterpretation"


    und Freitags für den Montag Überstunden anzukündigen wird auch nicht durch die 4-Tage-Regel gedeckt. (schon allein nach Harms-Rechenbuch sind das nur 3 Tage)


    Außerdem ist das mit der 4-Tage-Regel nur eine "Annahme", weil es keine konkrete Tageregel zur Überstundenanordnung gibt, es muss nur mit einer angemessenen Vorlaufzeit angekündigt sein und daher orientiert man sich am TZBfG, wo es eine 4-Tage-Regel gibt.

    Man kann auch kurzfristiger Überstunden anordnen, ggf. sogar an gleichen Tag, wenn man es den entsprechend begründen kann mit realer Dringlichkeit oder Notfall.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Großes Tohubawohu hier, in der einen Abteilung wurde schon Dienstag informiert, und in der anderen jetzt gerade.

    Die fühlen sich natürlich aufgrund der späten Benachrichtigung ungerecht behandelt, ich werde einen Teufel tun, und ihnen sagen, dass sie nicht kommen brauchen. Ich denke der Rat von BjoernPe

    Immer erst machen, danach den Schaden heilen. Andersrum wäre der Schaden erheblich größer!


    würde ich als BRM ihnen empfehlen anzutreten.

    ist schon der richtige Weg, auch wenn der Unmut nur größer wird.

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

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  • Nun, der Unmut kommt auch daher, dass der AG schlecht kommuniziert.

    Und das kann man dem auch mal mitteilen, dass man nicht die Pressestelle für schlechte Nachrichten ist, und man in Zukunft penibel darauf achtet, ob die Belegschaft rechtzeitig und wirksam informiert wurde.


    Szene aus Demolition Man hinzudenken: "Heben sie die Hand und sagen sie: Soooonst......"


    Randolf

    Danke, wieder was gelernt!

    In meinem Betrieb würde die Ankündigungszeit 4 Tage übrigens nicht reichen, da ein Freiblock schon 4 Tage sind.

    Bei uns ist die Ankündigungszeit 10 Tage.