Nachwirkung befristete BV

  • Guten Morgen Forum,


    kurze plakative Frage:

    wirkt eine zeitlich befristete BV nach?

    Die BV ist erzwingbar gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10.


    Zitat:

    "Diese BV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die BV vom 14.12.2018.

    Diese BV ist bis zum 31.12.2020 befristet. Die Vertragspartner verpflichten sich, rechtzeitig eine Folge-BV zu vereinbaren."


    Die GF hat das ganze Jahr verzögert und blockiert. Leider haben wir dagegen keine rechtlichen Schritte eingeleitet, weil sich dummerweise keine Mehrheit dafür ausgesprochen hat... :rolleyes:

    Jetzt vertritt die GF den Standpunkt, dass es keine gültige BV gibt und deswegen das Leistungsentgelt (§ 18 TVöD) nur anteilig ausbezahlt wird.

    Eine eventuelle Nachwirkung könnte schlimmeres noch verhindern, aber grundsätzlich sind die Standpunkte festgefahren.

    Eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht, die GF hat erst im Oktober gewechselt und der der BR wird in ein paar Wochen neu gewählt.


    Grüße

  • Hallo Lebenshelfer,


    da in deinem Zitat keine Nachwirkung ausgeschlossen wurde wirkt die BV nach.

    Auch haben beide Betriebsparteien klar erkennen lassen dass sie auch weiterhin eine entsprec hende Regelung wünschen (Verweis auf den Abschluss einer Folge BV)

    siehe auch Haufe


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich sehe das wie Bernd_47


    Wenn doch beide Parteien unterschrieben haben, dass sie eine Folgevereinbarung haben wollten, dann muss sich auch der AG anrechnen lassen, nicht dafür gesorgt zu haben.


    Allerdings vor dem Hintergrund

    Leider haben wir dagegen keine rechtlichen Schritte eingeleitet, weil sich dummerweise keine Mehrheit dafür ausgesprochen hat...

    bin ich mir gerade nicht so sicher, ob ihr jetzt die notwendige Mehrheit habt, um euch hier auf die "Hinterbeine zu stellen"...


    Lohnen würde es sich aus meiner Sicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • bin ich mir gerade nicht so sicher, ob ihr jetzt die notwendige Mehrheit habt, um euch hier auf die "Hinterbeine zu stellen"...

    Mit dem aktuellen Gremium sicher nicht mehr, vielleicht sieht es im Februar besser aus...

    Meine Mit-Räte kuschen halt lieber statt mal klare Kante zu zeigen.


    Nach aktuellem Stand wäre die Nachwirkung das kleinere Übel.

    Das müssen wir gegenüber der GF natürlich sauber begründen können...

    SNAFU

    Einmal editiert, zuletzt von Spanferkel () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Lebenshelfer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo Lebenshelfer,


    eine befristete BV hat volle Nachwirkung in allen Bereichen der erzwingbaren Mitbestimmung gem. § 77 Abs. 6 BetrVG unabhängig vom Grund des Auslaufens. Das ist auch in der Literatur völlig unstrittig (Stellvertretend für andere: Fitting, § 77 Rn 178f).

    Dies begründet auch weiterhin indvidualrechtliche Ansprüche der einzelnen AN, die von der BV betroffen sind.


    Es ist natürlich nicht gut, wenn Dein Gremium das nicht durchsetzt - zumindest durch Anrufung der E-Stelle. Du solltest Deinem Gremium vielleicht mal beibringen, daß ein Verzicht auf die Durchsetzung von MBR regelmäßig ein schwerer Pflichtverstoss iSd § 23 Abs. 1 BetrVG sein kann.

  • Hallo albarracin,


    habe jetzt auch im Fitting nachgeschlagen und dieselben Rn gefunden.


    das mit der Durchsetzung ist halt so ne Sache...

    Manchmal frage ich mich, warum so manches BRM überhaupt kandidiert hat, bin aber froh über jeden Mit"streiter", denn wir hatten in den letzten Jahren immer recht wenige Kandidaten und somit auch kaum EBRM. Bin gespannt auf die nächste Wahl...


    Mehrheitlich herrscht eben ein starkes Harmoniebedürfnis. Es sind auch schon Sätze gefallen, wie "ich möchte ja vielleicht mal ne Beförderung", und bei unserem ehemaligen GF war es so, dass er jeden Widerstand persönlich genommen hat.

    Mein Ruf ist eh schon ruiniert (wurde schon als Kommunist und Klassenkämpfer betitelt), von daher tue ich mir leichter, mal voranzupreschen. Ohne Rückhalt ist das aber irgendwie unbefriedigend.

    Er ist ein Narzisst wie er im Buche steht, hat allerdings auch die Gabe, Menschen um den Finger zu wickeln, die noch nicht verstanden haben, wie sein Spielchen funktioniert. Da werden auch schon mal Drohungen ausgesprochen wie: wenn der BR die Visionen des GF nicht mitträgt, fährt er den Karren an die Wand (wir sind eine sog. soziale Einrichtung), worüber ich nur lächeln konnte.


    Der neue GF ist da schon angenehmer, aber leider bezüglich der BV, um die es hier geht, zu 100% beeinflusst vom ehemaligen GF, der noch bis Jahresende als zweiter Mann an Bord ist.

  • Manchmal frage ich mich, warum so manches BRM überhaupt kandidiert hat,

    wegen Kündigungsschutz und den arbeitsfreien Sitzungen, den Job lassen die andere machen weil die sich blöd genug anstellen, das sie keine Aufgaben bekommen.

    davon hat jeder seine Exemplare im Team

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • wegen Kündigungsschutz und den arbeitsfreien Sitzungen

    Das kann ich nun gar nicht bestätigen.

    Im Gegenteil, manche gehen lieber ihrer Arbeit nach als zur Sitzung, weil unsere Personaldecke sowieso zu dünn ist und das soziale Gewissen sehr ausgeprägt.


    Und im letzten Jahr haben überraschend viele Kolleg*innen gekündigt und das sinkende Schiff verlassen.

  • wir hatten in den letzten Jahren immer recht wenige Kandidaten und somit auch kaum EBRM

    manche gehen lieber ihrer Arbeit nach als zur Sitzung

    kaum Kandidaten, keine Lust auf Sitzungen,

    weil sich dummerweise keine Mehrheit dafür ausgesprochen hat...

    wie "ich möchte ja vielleicht mal ne Beförderung",

    Meine Mit-Räte kuschen halt lieber statt mal klare Kante zu zeigen.

    ohne Witz: da bewundere ich schon deinen Durchhaltewillen, wenn Du nicht mal deine BRM auf Deiner seite hast.


    aber unter diesen Umständen stehst Du aus verlorenem Posten, wirst ja von deinen BRM auch noch "behindert" was umzusetzen.


    Mit dem aktuellen Gremium sicher nicht mehr, vielleicht sieht es im Februar besser aus...

    Zweckoptimismus?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Lebenshelfer,

    Wie Wolfgang (albarracin) scho richtig angedeutet hat: Bei Ansprüchen aus einer nachwirkenden BV handelt es sich um individuelle Rechte des einzelnen AN. Diese müssen auch von ihm eingeklagt werden.


    Als Gremium könntet ihr zwar die Anwendung der BV auch einklagen, das scheint bei euch allerdings nicht zu funktionieren.


    Vielleicht gibt es aber in der Belegschaft den ein oder anderen Streitlustigen. Am besten ein Mitstreiter aus dem BR oder ein ehemaliges BRM, das noch Kündigungsschutz hat.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • ohne Witz: da bewundere ich schon deinen Durchhaltewillen, wenn Du nicht mal deine BRM auf Deiner seite hast.


    aber unter diesen Umständen stehst Du aus verlorenem Posten, wirst ja von deinen BRM auch noch "behindert" was umzusetzen.

    Hallo Randolf,


    ganz so dramatisch ist es nicht.

    Ich schätze meine BR-Kolleg*innen grundsätzlich sehr, auch wenn ich mir mehr Mut wünsche.


    Außer mir wird keiner mehr zur Wahl antreten, und ich bin sehr gespannt, wie das Gremium zusammengesetzt sein wird. Ein paar Wunschkandidaten werde ich hoffentlich noch zur Kandidatur überzeugen können, wobei hier gleichzeitig das Problem deutlich wird: wer sich erst überreden lassen muss, wirft vielleicht schneller das Handtuch...


    Seit diese Pandemie uns im Griff hat (und das hat sie fest, Einrichtung für Menschen mit Behinderung, hochvulnerable Menschen, Verordnungen und Maßnahmen kommen oft verspätet bei uns an, weil erst geklärt werden muss, ob sie für uns überhaupt gelten...) habe ich schon öfter mit dem Gedanken gespielt, den Vorsitz bzw. das ganze Ehrenamt niederzulegen.

    Was wäre die Konsequenz? - Ich will gar nicht daran denken!

    Sicher, viele persönliche Ziele in der aktuellen Amtszeit konnte ich nicht verwirklichen, aber ich maße mir an, dass ich doch so einiges durch Hartnäckigkeit und Standfestigkeit erreichen und in vielen Punkten auch das Gremium überzeugen konnte.

    Am Ende ist es mir doch lieber, ein handlungsfähiges - wenn auch oft schwaches - Gremium zu haben als gar keines.

    Mir wurde vom GF auch schon öfter unterstellt, dass der BR doch eine One-Man-Show sei, wenn dem so wäre, habe ich entgegnet, würde er vielleicht mehr im Gerichtssaal sitzen als in seinem Büro, er solle dankbar sein, so einen kuscheligen BR zu haben.

    Zweckoptimismus?

    Der Pessimist ist Optimist mit Erfahrung... ;)


    Grüße