Guten Morgen Forum,
kurze plakative Frage:
wirkt eine zeitlich befristete BV nach?
Die BV ist erzwingbar gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10.
Zitat:
"Diese BV tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die BV vom 14.12.2018.
Diese BV ist bis zum 31.12.2020 befristet. Die Vertragspartner verpflichten sich, rechtzeitig eine Folge-BV zu vereinbaren."
Die GF hat das ganze Jahr verzögert und blockiert. Leider haben wir dagegen keine rechtlichen Schritte eingeleitet, weil sich dummerweise keine Mehrheit dafür ausgesprochen hat...
Jetzt vertritt die GF den Standpunkt, dass es keine gültige BV gibt und deswegen das Leistungsentgelt (§ 18 TVöD) nur anteilig ausbezahlt wird.
Eine eventuelle Nachwirkung könnte schlimmeres noch verhindern, aber grundsätzlich sind die Standpunkte festgefahren.
Eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht, die GF hat erst im Oktober gewechselt und der der BR wird in ein paar Wochen neu gewählt.
Grüße