Berechnung der Arbeitstage pro Woche

  • Moin zusammen,


    kann mir jemand helfen, wie ich die Tage/Woche Richtig berechne ? Ob es jetzt eine 5 Tage Woche ist oder eine 4,67 Tage Woche(Steht in einer Urlaubsübersicht im Betrieb). Vertrauen ist immer gut aber auch die Kontrolle kann nicht schaden. Aber blick es leider nicht dies zu berechnen. ;(


    Ach so, wir arbeiten in Wechselschicht auch mal an Feiertagen und Wochenende mit einem Rahmendienstplan der sich nach 12 Wochen wiederholt.



    Gruß


    Eule

  • Mein Abakus sagt mir: Wenn du in den 12 Wochen 8 Wochen mit 5 Arbeitstagen hast und 4 Wochen mit 4 Arbeitstagen, kommst du statistisch auf eine 4,67-Tage Woche. Wenn du also 3 Wochen Urlaub machen möchtest, müsstest du 14 Urlaubstage einreichen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo eule,


    wie sieht den dieser Rahmendienstplan aus? bzw. was steht im Arbeitsvertrag?


    Ja man kann es so wie der Mann mit der ledertasche vorgerechnet hat rechnen, wobei die 14 Urlaubstage für drei Wochen Urlaub auch nur bei dem Modell gilt 2 Wochen a 5 Tage gefolgt von einer Woche mit 4 Tagen


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich gebe gerne zu, so ganz habe ich den Fall noch nicht durchdrungen. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass mir da mehr als nur die Hälfte der relevanten Informationen fehlen...


    Allein das hier

    Ob es jetzt eine 5 Tage Woche ist oder eine 4,67 Tage Woche

    verwirrt mich. Arbeite ich an einem Tag, ist das ein Arbeitstag. Egal wieviel ich an dem Tag arbeite. Im allgemeinem Sprachgebrauch mag es ja üblich sein, dass man von halben Tagen redet, die gearbeitet werden (und meint damit, dass man nur die Hälfte der Tagesvollzeit an Stunden arbeitet). Aber arbeitsrechtlich ist das ein Arbeitstag. Punkt!


    Hier müssen zwei Dinge unterschieden werden: Der Urlaubsanspruch in Tagen und die Vergütung des Urlaubs in Stunden.


    Der Urlaubsanspruch in Tagen bemisst sich nach dem Arbeitsvertrag (und ich bin mir relativ sicher, dass bei euch eine 5-Tage-Woche vereinbart ist). D.h. es steht erst einmal der volle Urlaubsanspruch in Tagen zu.


    Wenn ihr, so habe ich das verstanden, aus logistischen Gründen (oder welchen auch immer) nur Vollzeittage arbeitet und über eine unterschiedliche Anzahl an Arbeitstagen in der Woche auf eine statistisch abweichende Anzahl Wochenstunden kommt, dann ändert sich (s. § 11 BUrlG) die Vergütung des Urlaubes, aber nicht die Anzahl der Tage.


    D.h. in eurem Fall, dass ihr für 5 Tage Urlaub "nur" die Vergütung von 4,67 Vollzeittagen erhaltet, weil das dem entspricht, was ihr im Durchschnitt erarbeitet habt.


    D.h. für drei Wochen Urlaub sind 15 Tage Urlaub einzureichen, die dann aber mit "nur" 14,01 Vollzeittagen vergütet werden.

    (Man könnte das auch runterrechnen und sagen, dass jeder Tag Urlaub mit 0,934 (d.h. 4,67 / 5) der Stunden der Vollzeit vergütet werden.)


    Streng genommen passt euer rollierender 12 Wochenplan nicht zu 100% auf den 13 Wochen Durchschnitt gem. BUrlG, aber da denke ich mal, würde es irgendwann unhandlich bis unübersichtlich.


    Soweit meine grundsätzliche Sicht der Dinge. Ob das jetzt so ganz bei euch passt? Keine Ahnung, habe ich, wie schon geschrieben, nicht so ganz durchdrungen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ob es jetzt eine 5 Tage Woche ist oder eine 4,67 Tage Woche(Steht in einer Urlaubsübersicht im Betrieb).

    solche komischen Berechnungen gibt es bei uns auch, aber das dient der Stundenberechnung zwecks MA-Bedarfsplanungen bzw. Einsatzplanung auf Grundlage der VZ-Woche

    bei TZ-MA kommen da dann Teiltage bei raus.


    Für die Anzahl der Urlaubstage hat das keine Auswirkung, dann auch die TZ-MA im AV immer die Anzahl der Wochenarbeitstage stehen haben und somit die Urlaubstage immer einfach zu berechnen sind.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • WocheMontagDienstagMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag
    1FrühFrühSpringerSpringer-SpätSpät
    2SpätSpät--FrühFrühFrüh
    3NachtNachtNachtNacht---
    4--FrühFrühSpringerSpringerSpringer
    5SpringerSpringer--NachtNachtNacht
    6--SpätSpätSpät--


    So ist der Umlauf und daraus würde ich gerne die Tagewoche berechnen.


    Der Rahmen gilt für 2 verschieden Tarifverträge . Die einen haben ein 38,5 und die anderen eine 39 Stundenwoche


    Hilft das weiter ?


    Gruß

    Die Eule

  • Versuche gerade selbst einen Rahmendienstplan zu erstellen, aber das ist irgendwie doch gar nicht so leicht.


    Frage: wenn man eine 5Tage Woche hat, wie viele Tage am Stück darf man Arbeiten? Gesetzlich sind ja 12 Tage kein Problem aber ändert sich durch die Tage Woche etwas?

  • Versuche gerade selbst einen Rahmendienstplan zu erstellen, aber das ist irgendwie doch gar nicht so leicht.


    Frage: wenn man eine 5Tage Woche hat, wie viele Tage am Stück darf man Arbeiten? Gesetzlich sind ja 12 Tage kein Problem aber ändert sich durch die Tage Woche etwas?

    wieso machst dafür nicht einen eigenen thread auf?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • So ist der Umlauf und daraus würde ich gerne die Tagewoche berechnen.

    die Nachtschicht wird sicher über Mitternacht in 2 Tagen sein?

    Gibt es dazu ein besondere Regelung z.B. in einem TV?


    Berechnung gleichwertiger Urlaubstage bei Schichtarbeit/Nachtschicht
    Soweit § 14 Abs. 3 Satz 2 TV-V anordnet, dass sich bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Kalenderwoche der 30 Arbeitstage…
    www.arbeit-und-arbeitsrecht.de


    .... Nachtschichten, die sich über zwei Kalendertage erstrecken (z. B. 22:00 – 6:00 Uhr), sind als zwei Tage zu rechnen.....

    BAG, Urteil vom 21. Juli 2015 – 9 AZR 145/14

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ja sie geht von 22-06 Uhr.

    wenn es im TVÖD dazu keine Regelung gibt, dann habt ihr in Woche 3 und 5 dann ja jeweils 1 Tag dazuzurechnen, weil die erste Nachtschicht 2 AT umfasst

    BAG, Urteil vom 21. Juli 2015 – 9 AZR 145/14


    ergibt 30 AT in den 6 Wochen, das wäre dann eine 5 Tage Woche im Schnitt und nicht 4,67 (wurde dann mit 28AT gerechnet)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • wenn es im TVÖD dazu keine Regelung gibt,

    Hallo Randolf,


    welche Regelung müsste es dafür geben im TVÖD , wonach muss ich gucken ? Glaub soweit schon etwas weiter zu sein . Also ist die Rechnung Arbeitstage geteilt durch die Wochen des Rahmendienstplanes. Also nur noch finden und gucken was der TVÖD-VKA sagt. Super Vielen vielen Dank.

    § 27
    Zusatzurlaub
    (1) Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 oder ständig
    Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 5
    Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 zusteht, erhalten
    a) bei Wechselschichtarbeit für je zwei zusammenhängende Monate und
    b) bei Schichtarbeit für je vier zusammenhängende Monate
    einen Arbeitstag Zusatzurlaub.



    Sind das dann 6 Tage Zusatz Urlaub nach a) ?

    Also im Jahr 36 Tage , sehe ich das Richtig





    Gruß


    Die Eule

  • Du hast doch sicher einen Ansprechpartner der Gewerkschaft, frage den bitte nach den genauen Auslegungen des TV welcher für Dich zuständig ist.

    Das macht keine Sinn, wenn ich mich zu den Inhalten und Auslegungen des TVöD im Detail äussere, das sollen am besten die machen die da 100% im Thema sind.


    wenn es im TVÖD dazu keine Regelung gibt,

    diese Formulierung von mir impliziert ja bereits, das ich die Details des TVöD nicht wirklich kenne ;)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.