Bei uns sind am kommenden Samstag angeordnete Überstunden zu leisten. Es betrifft ca. 25 MA. Wie ist es geregelt: Man bräuchte mindestens einen Ersthelfer und auch eine Aufsichtsperson?
Steht das irgendwo? Danke
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Bei uns sind am kommenden Samstag angeordnete Überstunden zu leisten. Es betrifft ca. 25 MA. Wie ist es geregelt: Man bräuchte mindestens einen Ersthelfer und auch eine Aufsichtsperson?
Steht das irgendwo? Danke
eine Aufsichtsperson?
seit ihr eine Betreuungseinrichtung?
wenn für 25 MA Überstunden angeordnet sind, dann wird da normalerweise einer bei sein, der weiß was gemacht werden soll.
dann wird da normalerweise einer bei sein, der weiß was gemacht werden soll
In Anlehnung an einen anderen Thread hier: Stand der nicht mit ausgestreckten Armen vor der Tür, drehte die Augen gen Himmel und sprach: "Vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun?" *duckundwech*
Aber mal ernsthaft: Eine Aufsichtsperson? Nur bei entsprechend gefährlichen Arbeiten.
Und ein Ersthelfer? Grundsätzlich sollte jeder Autofahrer Ersthelfer sein, bzw. ist jeder Ersthelfer der in der Nähe ist.
Wenn bei den 25 AN kein expliziter Ersthelfer dabei ist, wird das erst einmal niemanden stören. Sollte aber etwas passieren, könnte es dem AG passieren, dass er sich das von der BG als Versäumnis wird anrechnen lassen müssen. Je nach Tätigkeit würde ich das Risiko als eher gering einschätzen...
Aber mal ernsthaft: Eine Aufsichtsperson? Nur bei entsprechend gefährlichen Arbeiten.
ja, aber auch die Person wäre bei der Anordnung von Überstunden zu integrieren in die Anordnung, die kann eigentlich nicht extra dazu kommen.
Wenn für 25 MA Überstunden angeordnet sind, dann sind Vorarbeiter, Anweiser etc incl. bei den 25 MA.
Kann ja nicht richtig sein, das man für 25 MA Überstunden anordnet und beantragt und dann kommen noch 1x Vorarbeiter und 1x Anweiser und 1x Sani etc dazu, welche gar nicht von der Anordnung erfasst sind (es sei den die haben zufällig genau zu der Zeit regulär Dienst)