Hallo Zusammen,
dürfen Themen die an einer Betriebsversammlung besprochen wurden, an Dritte weitergegeben werden? Also darf eine Person, die zu einer Versammlung eingeladen war, in dem Fall der Arbeitgeber, die Themen weiter erzählen?
Gruß
Markus
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Ihr ifb-Team
Hallo Zusammen,
dürfen Themen die an einer Betriebsversammlung besprochen wurden, an Dritte weitergegeben werden? Also darf eine Person, die zu einer Versammlung eingeladen war, in dem Fall der Arbeitgeber, die Themen weiter erzählen?
Gruß
Markus
Wir sind ein freies Land. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt. Geheimnisse müssen so benannt sein oder werden in einer Betriebsversammlung kein Thema sein. Ansonsten etwas genauer.
Hallo Markus,
das kommt auf das Thema an und ggf. auch wer der Dritte ist.
Viele Grüße
Bernd
Nun. Es war eine Betriebsversammlung einer Tochterfirma unseres Konzerns. Deren Chef hat meinem Chef erzählt, dass auf der Versammlung ein Schreiben, ein Beschwerdebrief über Arbeitsbedingungen, den ich dem BR-Vorsitzenden vorher geschickt habe. Nun gibt es Ärger. Für mich stellt sich nun die Frage ob deren Chef meinem dies hätte erzählen dürfen?
wenn Du einen Brief an den BRV gesendet hast und er diesen mit Inhalt und Namen des Absenders auf einer Betriebsversammlung veröffentlicht dann stellen sich folgende Frage:
1. hatte der BRV deine Genehmigung zur Veröffentlichung?
--> wenn nein, dann solltest Du den BRV "anklagen"
--> wenn ja, dann hast Du der Veröffentlichung doch zugestimmt
2. wenn Du der Veröffentlichung zugestimmt hast, wie kommst Du auf den Gedanken, das so etwas nicht beim Chef landet?
Genau. Nicht ob der Chef es weitererzählt sondern ob der BR Chef es hätte weitererzählen dürfen ist die Frage.
Der Brief wurde zwar vorgelesen, den Absender habe ich geschwärzt. Das heißt selbst der BRV weiß nicht von wem der Brief ist. Jedoch hat dieser für ziemliche Aufregung gesorgt. Und wie gesagt die beiden Chefs haben miteinander geredet, und mein Chef "klagt " mich jetzt wegen Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an.
Der Brief wurde zwar vorgelesen, den Absender habe ich geschwärzt. Das heißt selbst der BRV weiß nicht von wem der Brief ist. Jedoch hat dieser für ziemliche Aufregung gesorgt. Und wie gesagt die beiden Chefs haben miteinander geredet, und mein Chef "klagt " mich jetzt wegen Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an.
ja was den jetzt?
bist Du der Briefschreiber oder der BRV oder beides?
Nein die Frage stellt sich nicht. Denn der BRV hat es nicht weiter erzählt, sondern sein Chef meinem Chef.
Ich noch der BRV-Vorsitzende sind die Schreiber dieses Briefes. Sondern ein Mitarbeiter aus unserer Firma. Ich habe lediglich den Brief an den BRV eines anderen Tochterunternehmens weitergeleitet.
Nein die Frage stellt sich nicht. Denn der BRV hat es nicht weiter erzählt, sondern sein Chef meinem Chef.
woher weis dein Chef das Du den Brief geschrieben hast, wenn der BRV deinen Namen nicht genannt hat?
könntest Du evt. zunächst für Klarheit sorgen, wie dein Chef auf Dich als Beschwerdeführer gekommen ist?
Und wie gesagt die beiden Chefs haben miteinander geredet, und mein Chef "klagt " mich jetzt wegen Weitergabe von Betriebsgeheimnissen an.
oder ist es so, dass der Brief Tatsachen offenbart, die der Schreiber nur von Dir haben kann?
und Du hättest diese gar nicht weitergeben dürfen?
nun ob die Beschreibung von Arbeitsbedingungen als Betriebsgeheimnis gelten würde ich stark bezweifeln, dass der AG dies gerne hätte, gerade wenn er wahrscheinlich nicht so gut dabei wegkommt. kann ich zwar verstehen, aber es ist halt nur ein Wunschdenken des AG.
Ich habe lediglich den Brief an den BRV eines anderen Tochterunternehmens weitergeleitet.
man wird dir wohl kaum das Weiterleiten eines Briefes zur Last legen?
Also mein Chef hatte schon längere Zeit Kenntnis von dem Brief und seinem Inhalt. Er hat nur den Verdacht dass der Brief von mir übermittelt wurde. Ich bin der BRV unserer Firma.
Ich habe lediglich den Brief an den BRV eines anderen Tochterunternehmens weitergeleitet.
und das hättest Du sicherlich nicht machen sollen, denn den BRV eines anderen Unternehmens geht das nix an, selbst wenn der Schreiber geschwärzt ist
Es handelt sich ja um ein Tochterunternehmen aus der gleichen Unternehmensgruppe. worum es mir nach wie vor geht.
Dürfen Themen aus Betriebsversammlungen einfach so an Dritte weitergegeben werden? Also darf Chef der anderen Firma meinem Chef erzählen was auf deren Betriebsversammlung besprochen wurde.
Also darf Chef der anderen Firma meinem Chef erzählen was auf deren Betriebsversammlung besprochen wurde.
klar, ist ja die Tochterfirma.
Außerdem kann man die Inhalte einer Betriebsversammlung aufgrund der Anwesenheit aller MA ja gar nicht geheim halten, dazu sind zu viele Menschen anwesend.
Vielen Dank
Hallo Markus,
in dem speziellen Fall, wo es um Arbeitsbedingungen bei euch geht, würde ich sagen ja darf er.
Ob es Sinn gemacht hat diesen Brief an ein anderen betrieb und Betriebsrat weiterzuleiten? Keine ahnung. Wenn die darin beschriebenen Arbeitsbedingungen Auswirkung auf den anderen betrieb haben, dann sicherlich, wenn nicht, dann stellt sich für mich die Frage warum das Schreiben überhaupt weitergegben wurde.
Ja es macht Sinn sich auch neutralerer Meinungen zu einem Sachverhalt einzuholen, aber dann bitte Vertraulichkeit mit der Gegenseite vereinbaren, wenn nicht gewollt ist dass dieses Thema größere Kreise zieht.
Viele Grüße
Bernd
Auf der anderen Seite ist es wieder ein gutes Beispiel für die "Fehlerkultur" in Chefetagen. Es werden Missstände angeprangert und anstatt diese Probleme anzugehen und nach einer Lösung zu suchen wird versucht, den Überbringer der schlechten Nachrichten zu finden und zur Verantwortung zu ziehen.
Die Weitergabe des Beschwerdebriefes war sicherlich nicht vollkommen korrekt, die Veröffentlichung in einem anderen Unternehmensteil wohl auch nicht. Die Weitergabe von Informationen aus der Betriebsversammlung ist erst einmal zulässig, wenn die Informationen nicht explizit als Geschäftsgeheimnis benannt werden. Aber auch die Informationen aus dem Brief waren vermutlich keine Geschäftsgeheimnisse.
Lösen wird das euer eigentliches Problem aber auch nicht.
Ich würde beim AG mal rückfragen, ob er es lieber sieht wenn die Arbeitsbedingungen anonym auf Kununu oder ähnlichen Portalen veröffentlicht werden, wenn er mit interner Kritik solche Schwierigkeiten hat...