Arbeitszeitverschiebung

  • Hallo Kollegen,


    ich bin neu hier und habe ein Thema wobei ich Hilfe benötige.


    Unsere Firma ist im Einzelhandel tätig und wir haben eine Teilzeitquote von 98 Prozent.


    Unser Chef möchte eine Arbeitszeitverschiebung(BV) im Verkauf für alle Mitarbeiter abschließen.

    Als Beispiel, ein Mitarbeiter arbeitet pro Monat 110 Std, er möchte das er im Februar 90 Std arbeitet und im März 100 Std, dafür soll er im Weihnachtsgeschäft dann im November 115 Std und im Dezember 135 Std arbeiten. Durch die Feiertage im Dezember erhöht sich die Tagesarbeit Zeit ja schon und dann kämen die Std noch dazu.


    Wir als Betriebsrat haben in einem ersten Gespräch dies abgelehnt mit der Begründung

    - eingriff in den Arbeitsvertrag / die monatliche Stundenarbeitszeit kann nicht einseitig geändert werden

    - der Großteil der Mitarbeiter würde sehr gerne dauerhaft mehr Arbeiten, dies wird aber von der Geschäftsleitung Abgelehnt(Begründung: mehr Hände, zu wenig Arbeitsaufkommen e.t.c)

    - wir als BR sagen in 11 Monaten im Jahr ist es nicht möglich das die Kollegen mehr arbeiten aber im 12.ten da geht es


    Wir haben ihm eine Arbeitszeitverschiebung für jeden Mitarbeiter: Verkauf von 10 Std angeboten alles was das Übersteigt ist dann mit dem einzelnen Mitarbeiter zu klären, sprich er muss sein okay dafür geben. Dies hat er nun vehement Abgelehnt und eine Drohung an den BR geschickt, mit es gibt mittel und Wege.


    Nun scheuen einige Gremiumsmitglieder einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber und man merkt das der ein oder andere eingeschüchtert ist.

    Sind wir mit unserer Darstellung so auf dem Holzweg?


    Hoffe habe es einiger Maßen verständlich geschrieben.

    Beste Grüße!!!

  • Hallo ElPanse,


    hier kommen mehrere punkte zum Tragen einerseits die Arbeitsvertraglichen Regelungen die zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber jeweils geschlossen wurden, anderseits auch der verständliche Wunsch nach mehr Flexibilität bei der Einteilung der Mitarbeiter.

    Wir haben eine BV für Personaleinsatz in welcher geregelt ist dass innerhalb des Monates die Arbeitszeit variabel verteilt sein kann, aber in der Monatssumme die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit erfüllt sein muss.

    Bei Euch soll es aber auf das ganze Jahr betrachtet/verteilt werden was etliche Fallstricke aufwirft, insbesondere wenn ein fixer Monatslohn vereinbart ist. Denn wie sieht das bei MA aus die vor Ende des Jahres das Unternehmen verlassen, denn einerseits hätten Sie dann Minusstunden, anderseits aber wäre ja keine Möglichkeit um die Stunden zu leisten.


    Ein weiterer Punkt ist das Arbeitszeitgesetz mit den entsprechenden Höchstgrenzen und Ausgleichszeiträumen.


    Und vorallem lasst euch nicht scheu machen, klar gibt es sicherlich Mittel und Wege damit ein Arbeitgeber erreicht was er will, dass kann aber auch eine Vertrauensvolle und konstruktive zudsammenarbeit mit dem Betriebsrat sein. Wobei bei einer entsprechenden Personaleinsatzplanung diese vorab durch den betriebsrat zu genehmigen ist §87 Abs 1 Punkt 2 und 3 BetrVG


    Lasst euch doch einfach mal vom Arbeitgeber einen Entwurf für eine betriebsvereinbarung geben und anhand des Entwurfes wird verhandelt. In den Betriebsversammlungen informiert ihr dann auch immer die Mitarbeiter wie die verhandlungen gerade stehen und holt ihre Meinung dazu ein.


    Aus meiner Sicht "einfacher" könnte die Möglichkeit sein ein entsprechendes Überstundenkonto zu führen, wobei dann in den Verkaufsstarken Monaten die Mitarbeiter Überstunden ansammeln können um sie dann in den schwächeren Monaten wieder abzubauen oder auch dass diese entsprechend ausgezahlt werden.


    Von daher lasst euch auf Verhandlungen ein, aber lasst euch nicht über den tisch ziehen und was Ihr immer im Hinterkopf behalten solltet das Thema ist Einigungstellenfähig, da es der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich finde den Tipp von Bernd_47 goldrichtig.

    Die AN haben einen Vertrag, der beide Seiten verpflichtet. Und der AG will hier einseitig die Konditionen ändern. Und da sollte der BR sich nicht zum Komplizen machen (lassen).

    Dass der AG vielleicht mehr Flexibilität braucht, mag nachvollziehbar sein. Aber sein wirtschaftliches Risiko auf die AN abzuwälzen ist der falsche Weg!


    Deswegen wäre der richtige Weg, die Kollegen zu ermuntern, in der Hochzeit mehr Stunden zu arbeiten. Das kann jeder AN so machen, wie er es organisieren kann, ohne wirtschaftliche Einbußen hinnehmen zu müssen. Denkbar wäre z.B. dass alle Stunden über Vertrag mit einem gewissen Zuschlag versehen werden, aber nur der Zuschlag ausgezahlt wird, die Stunden selber dann später abgeglitten werden.

    Damit hat der AG kalkulierbare Kosten, die AN ein gleichmäßiges Einkommen. Und das wirtschaftliche Risiko bleibt, wo es hingehört - beim AG.


    Noch ein Wort hierzu:

    Nun scheuen einige Gremiumsmitglieder einen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber und man merkt das der ein oder andere eingeschüchtert ist.

    Von einem Rechtsstreit seit ihr noch meilenweit entfernt. Und es ist sicher nicht falsch, wenn ein BR nicht jeden Fehdehandschuh aufhebt, der ihm hingeworfen wird. Aber so ganz ohne Konfliktbereitschaft funktioniert es auch nicht.

    Man sollte sich so wenig wie möglich streiten, aber eben doch so viel wie nötig.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!