Wenn ein Arbeitnehmer „Krank mit Ankündigung“ macht, ist dies als eine schwere Pflichtverletzung in Bezug auf seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen anzusehen?
Reicht dieser Umstand aus, eine Tatkündigung oder Verdachtskündigung auszusprechen? In dem speziellen Fall gibt es Zeugen, die die Aussagen der betroffenen Mitarbeitenden gegenüber anderen Personen bestätigen. Vorausgegangen ist die Umsetzung der vom Gesetzgeber verfügten 3G-Regel am Arbeitsplatz. Testung für ungeimpfte Mitarbeitende aller 24 Stunden. Diese Regelung lehnte die Mitarbeitende ab und brachte daraufhin (nach dem sie das anderen Mitarbeitenden verkündetet hatte) eine AU Bescheinigung bis Ende Dezember 2021.
Über die Verfahrensweise bei einer Verdachtskündigung im Vorfeld eine Anhörung der Mitarbeitenden, unter Fristsetzung von einer Woche, müssen wir hier nicht diskutieren.
Ich gehe davon aus das wir mit einer Tatkündigung rechnen müssen.
Mir wäre Eure Meinung zu dem Thema wichtig. Wenn es nach §102 BetrVG zur Anhörung kommt müssen wir uns ja eine Meinung bilden. Ich sehe es schon als schwerwiegende Pflichtverletzung. Den immerhin liegt der gravierende Pflichtverstoß der Mitarbeitenden darin, dass ein Straftatbestand, zu Lasten des Arbeitgebers („Erschleichung“ der Entgeltfortzahlung) stattgefunden hat. Meine Meinung dazu tendiert eher auf den Schutz der Mitarbeiter vor Ort Wert zu legen. Unser Arbeitgeber hält sich streng an die vom Gesetzgeber vorgegebenen Regelungen Und verweist auf seine Fürsorgepflicht.
Und bitte keine Grundsatzdiskussionen zu den Corona Richtlinien. Das haben wir hier zur Genüge getan. Mir geht es hier rein eine Sachgrund Diskussion.