Elternzeit

  • Hallo, folgendes Problem:

    Ein MA kam zu mir und schilderte:

    Seine Frau ist zuhause in Elternzeit mit den beiden Kindern. Seine Elternzeit beginnt im Januar. Nun zeichnet sich eine Krankheit bei einen der Kinder ab und seine Frau ist auch nicht ganz gesund im Moment. Seine Frage: Kann er jetzt trotzdem Karnkheitstage für sein Kind nehmen, obwohl seine Frau zuhause in Elternzeit ist?

    Ich hoffe ich habe es verständlich ausgedrückt.

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Kinderkrankentage sind nach meinem Wissen von Elternzeit nicht abhängig. Spannend wird es wenn einer der Elternpaare gesetzlich und der andere privat Krankenversichert ist.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Kinderkrankentage sind nach meinem Wissen von Elternzeit nicht abhängig

    Naja, aber wenn der eine Partner in Elternzeit ist, warum sollte der andere Partner dann Kinderkrankentage bekommen, wo doch jemand zuhause ist ( von Krankheit mal abgesehen)?

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Kinderkrankentage sind nach meinem Wissen von Elternzeit nicht abhängig.

    es besteht eine Abhängigkeit darin, das dafür keine andere geeignete Person im eigenen Haushalt sein darf, die die Betreuung übernehmen kann.


    Wenn also der Partner in Elternzeit erkrankt ist und die Betreuung daher nicht gewährleistet ist, dann kannst Du die Betreuung übernehmen.

    In dem Fall 2 Möglichkeiten:

    1. Kind ist krank und muss betreut werden

    2. Frau ist krank, daher ist das betreuungpflichtige Kind nicht betreut und Du musst die Betreuung übernehmen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Naja, aber wenn der eine Partner in Elternzeit ist, warum sollte der andere Partner dann Kinderkrankentage bekommen, wo doch jemand zuhause ist ( von Krankheit mal abgesehen)?

    Wenn der Partner in Elternzeit z. B. aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist sich um die Kinder zu kümmern und andere Personen das auch nicht können (Oma, Opa,....) dann sehe ich das als ein Grund für Kinderkrankentage an.
    Am Einfachsten ist dann aber der Anruf bei der gesetzlichen Krankenkasse und die Frage zu klären.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Spannend wird es wenn einer der Elternpaare gesetzlich und der andere privat Krankenversichert ist.

    Hier kann ein Blick in den TV hilfreich sein.

    Wir hatten mal so eine Fallkonstellation und tatsächlich sieht der TVöD hier bezahlte Freistellung zwecks Kinderbetreuung vor, aber nur falls kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht (bei Kindern unter 12) bzw. bei Erkrankung einer Betruungsperson und wenn deshalb der MA die Beteuung eines Kindes (unter acht, behindert oder pflegebedürftig) übernehmen muss.

    Allerdings je nur vier Arbeitstage im Kalenderjahr.


    Grüße