Probleme mit dem Homeoffice

  • Hallo zusammen,


    lasst mich mein Problem mal mal folgendermaßen schildern:


    Man hat uns mit der üblichen Corona-Begründung ins HO geschickt. Wer irgendwie von zuhause arbeiten kann, darf nicht mehr in die Firma. Klare Ansage der Geschäftsleitung. Die Fortführung dieses Zustandes bis Anfang/Mitte nächsten Jahres ist zu erwarten.


    Nun stehe ich vor dem Problem, zu besagter Personengruppe zu gehören, die sich in unserem Fall übrigens auf mehr als 1500 Personen am Standort bezieht. Ich möchte für den nächsten BR wieder kandidieren und müsste dazu ja sinnvollerweise eine gewisse Anzahl Stützunterschriften beibringen.


    Nun sitze aber nicht nur ich zuhause, sondern auch so ziemlich alle Kollegen die mich unterstützen würden. Ein "mit der Liste durch die Firma latschen und Autogramme sammeln" fällt damit definitiv flach. Selbst wenn ich in die Firma ginge - es ist niemand da! Ich kann nicht sammeln, sie können nicht unterstützen.


    Ich sehe darin die Tatsache, dass mir damit die Möglichkeit zur Kandidatur und damit der Beteiligung an der Wahl genommen wird. Und ich stehe ja nicht alleine mit dem Problem. Für mich ist unter diesen Umständen keine reguläre Wahl eines BR denkbar.


    Sehr Ihr Lösungsansätze für dieses Problem?


    Danke für sachdienliche Hinweise ;)


    Viele Grüße

    Dirk

  • Bei meiner Schwester haben die BR oder auch die angehenden BR dasselbe Problem. Sie ist (und auch alle anderen seit letzten Frühjahr im HO.


    Lösungsansatz grad eingefallen: Derjenige der dich unterstützt soll eine Erklärung per Mail senden, dass er dich unterstützt.


    Möchte den Richter (bzw. Wahlvorstand) sehen, der dies dann ablehnt...

  • Reicht leider nicht. Habe gerade heute von einer RA die Info bekommen, dass immer die Unterschrift im Original vorliegen muss. Weiterhin muss es immer das gleiche Formular sein. Aussage war aber auch: Es gibt dazu noch keine Rechtsprechung, weil neues Problem. Von daher alles schwammig.

    Da hat man mal was Exklusives und schon wieder isses Sch....


    Gruß

    Dirk

  • Hallo Dirk,

    wir hatten im Frühjahr vorgezogenen Wahlen aus Gründen. Im Wahlvorstandsseminar wurde uns folgendes "beigebracht", was wir auch so durchgezogen haben.

    Die Kandidatenliste wird zusammen mit der Stützerliste als pdf verschickt. Der gewillte Stützer druckt ALLES aus, unterschreibt höchst selbst, heftet alles als klar erkennbar zusammen und schickt es per (analoger) Post an den Listenvertreter.

    Der Listenvertreter hat dann die würdevolle Aufgabe vor Einreichung der Liste an den Wahlvorstand, alle, aber auch wirklich ALLES was er erhalten hat in einer sinnvollen Reihenfolge zusammenzuheften und bestenfalls noch die Seitenanzahl durchzunummerieren.

    Somit konnten wir die Stützunterschriften sammeln, auch wenn wir im HO tätig sind/ waren.


    Vielleicht hilft dir das weiter?

    Gruß

  • Bei 1500 Mitarbeitern wird es wohl Listenwahl geben.

    Meine Idee:

    Die Leute, die sich zu einer Liste zusammenfinden wollen, treffen sich, handeln die Reihenfolge auf der Liste aus. Der Wahlvorschlag (die vollständige Liste) benötigt dann die maximal 50 Stützunterschriften. Wenn ihr die Liste aufgestellt und geschlossen habt und eine erkennbare Reihenfolge auf der Liste habt und euch idealerweise einen treffenden Listennamen gegeben habt, beginnt das Sammeln der Stützunterschriften.

    Erstmal stütz ihr euch gegenseitig, das heißt, jeder auf der Liste stützt mit seiner Unterschrift nochmals die Liste. Für den Rest müsst ihr erstmal Leute finden, die Euch stützen wollen. Die bekommen ein Exemplar eurer Liste und ein von Euch gefertigtes Formular, in dem sie Erklären die Liste xy zu unterstützen. (kann per Mail geschickt werden. Beide Formulare ausdrucken, das Formular eigenhändig unterschreiben und zusammentackern. Dann in einen Briefumschlag und an den Listenführer geschickt, der hat dann das Vergnügen alles zusammen nochmals zu tackern und dann an den Wahlvorstand zu geben.


    Bitte bessere Vorschläge schicken. ;)


    Da war jemand schneller, blöd wenn die Arbeit dazwischen kommt.

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  • Ich sehe darin die Tatsache, dass mir damit die Möglichkeit zur Kandidatur und damit der Beteiligung an der Wahl genommen wird.

    Dirk, das ist die völlig falsche Einstellung.


    Die richtige wäre: Challenge accepted!


    Und wie das geht, hat Nenya schön beschrieben.



    Derjenige der dich unterstützt soll eine Erklärung per Mail senden, dass er dich unterstützt.


    Möchte den Richter (bzw. Wahlvorstand) sehen, der dies dann ablehnt...

    Das ist die Methode: Augen zu und durch. Kann funktionieren (und würde es realiter vielleicht auch), aber rechtsicher ist was anderes!

    Sind sich alle einig: Wo kein Kläger... klar. Aber sobald auch nur einem irgendwas am Ergebnis nicht passt, hat er den Aufhänger schlechthin, um alles über den Haufen zu werfen... Würde ich vielleicht in einem kleinen Betrieb wagen, aber ganz sicher nicht in einem Betrieb mit mehr als 100 AN. (Oder lass es mich anders sagen: kann man machen, würde ich aber nie laut sagen! ;) )


    blöd wenn die Arbeit dazwischen kommt.

    Kollege, dann musst Du Deine Prioritäten überdenken.... *duckundwech* ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo,


    bei einem Betrieb mit 1500 AN würde ich mich nicht darauf verlassen, daß ein WV unzulässige Stützunterschriften "durchwinkt"

    Es muß schon eine Originalunterschrift sein. Was allerdings nicht begrenzt ist, ist die Zahl der Formulare für Stützunterschriften. Das Formular selbst kann man per Mail versenden. Der Rücklauf muß halt per Post erfolgen. Wenn dann die erforderlichen 50 gültigen Stützunterschriften auf 50 verschiedenen, aber identischen Formularen geleistet werden, ist das völlig in Ordnung.

  • Hallo,


    bei einem Betrieb mit 1500 AN würde ich mich nicht darauf verlassen, daß ein WV unzulässige Stützunterschriften "durchwinkt"

    Es muß schon eine Originalunterschrift sein. Was allerdings nicht begrenzt ist, ist die Zahl der Formulare für Stützunterschriften. Das Formular selbst kann man per Mail versenden. Der Rücklauf muß halt per Post erfolgen. Wenn dann die erforderlichen 50 gültigen Stützunterschriften auf 50 verschiedenen, aber identischen Formularen geleistet werden, ist das völlig in Ordnung.

    So habe ich das auch aus der Wahlvorstandsschulung gestern mitgenommen. Aber lieber ein paar mehr als die notwenige Stützunterschriften einplanen. Es gibt ja vielleicht auch ein paar die dann noch auf einer Liste unterschreiben. Damit vermeidet man Probleme welche später massiv schwierig sind zu heilen. Weil dann die Zeit und Homeoffice das faktisch unmöglich machen.


    Bei meiner Schwester haben die BR oder auch die angehenden BR dasselbe Problem. Sie ist (und auch alle anderen seit letzten Frühjahr im HO.


    Lösungsansatz grad eingefallen: Derjenige der dich unterstützt soll eine Erklärung per Mail senden, dass er dich unterstützt.


    Möchte den Richter (bzw. Wahlvorstand) sehen, der dies dann ablehnt...

    Das kassiert jeder Richter weil es nicht den Vorschriften entspricht. Und jedem Wahlvorstand der das durchwinkt ist nach meiner Meinung nicht mehr zu helfen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von suppenkasper mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich entnehme dem Problem, dass du bereits BRM bist.

    Dann kann der AG dich nicht vom Standort aussperren, das wäre nämlich Verhinderung der BR Arbeit.

    Und als BR musst du gerade in schwierigen Zeiten mal nach den Kollegen sehen und ihnen Trost und Beistand bekunden.

    Und so ganz nebenbei kannst du dir dann natürlich auch die Unterschriften einholen.


    Man muss nicht alles kompliziert machen.


    Als nicht BRM sähe das anders aus. Aber da kann man auch mal nach Feierabend die Kollegen am Ausgang begrüßen, einen schönen Tag wünschen und den Wisch ausfüllen lassen ;)

  • Moin Björn,


    das ist mir alles bekannt, davon lasse ich mich auch nicht aufhalten, hilft mir aber nicht weiter, wenn 1500 Mitglieder der ganzen Meute auch nicht in der Firma, weil im Homeoffice sind und ich schlicht niemanden antreffe. Die dürfen im Gegensatz zu mir nämlich wirklich nicht rein.


    Gruß

    Dirk

  • hilft mir aber nicht weiter, wenn 1500 Mitglieder der ganzen Meute auch nicht in der Firma, weil im Homeoffice sind und ich schlicht niemanden antreffe.

    Wenn Du (wie Björn schreibt) bereits BRM bist, gäbe es da eine Möglichkeit, die allerdings mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden ist.

    Schritt 1: Erstmal klären, wer Deine Liste unterstützen will. Also eine Liste mit MA machen, von denen Du weißt, dass Du auch sicher Deine Unterschrift kriegen wirst.

    Schritt 2: Als BRM bist Du berechtigt alle MA während der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen (Dafür brauchst Du nicht mal einen Beschluss, das ist ein Recht das jedem BRM aufgrund der Natur seines Amtes zusteht) und ja, in diesem Fall ist das Homeoffice der Arbeitsplatz.

    Also vom AG einen Dienstwagen besorgen (oder eine ordentliche Fahrtkostenabrechnung ankündigen) und abmelden (Freistellung nach § 20 BetrVG als WV oder nach § 37 BetrVG als BRM) und los gehts. Je nachdem wie viele Unterschriften Du brauchst und wie weit verteilt die MA wohnen, kann das zwar ne Woche dauern bis Du alle abgeklappert hast, aber dann hast Du alle Deine Unterschriften im Original.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Schritt 2: Als BRM bist Du berechtigt alle MA während der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen (Dafür brauchst Du nicht mal einen Beschluss, das ist ein Recht das jedem BRM aufgrund der Natur seines Amtes zusteht) und ja, in diesem Fall ist das Homeoffice der Arbeitsplatz. Also vom AG einen Dienstwagen besorgen (oder eine ordentliche Fahrtkostenabrechnung ankündigen) und abmelden (Freistellung nach § 20 BetrVG als WV oder nach § 37 BetrVG als BRM) und los gehts. Je nachdem wie viele Unterschriften Du brauchst und wie weit verteilt die MA wohnen, kann das zwar ne Woche dauern bis Du alle abgeklappert hast, aber dann hast Du alle Deine Unterschriften im Original.

    Dir ist aber klar, dass man als BRM nur für (erforderliche) BR-Tätigkeit freizustellen ist und auch nur dafür die Kostentragungspflicht des AG besteht, dass das Einholen der Unterschriften aber keine BR-Tätigkeit ist, dass man damit dem AG gegenüber Falschangaben machen würde, um Vorteile zu erschleichen, und dass das betriebsverfassungs- (Auschlussverfahren wg grobem Pflichtverstoß), arbeits- (Kündigungsgrund) und strafrechtlich (z.B. Arbeitszeitbetrug) relevant ist?


    Analog auch für WVM, wobei hier noch zusätzlich im Raum steht, dass man in der Funktion als WVM keine solchen Unterschriften sammeln darf?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Ich teile da die Auffassung von Winfried. Das wäre Vorspiegelung falscher Tatsachen.

    Und damit weder die Freistellung noch die Kostenerstattung zu rechtfertigen.


    Sich für diesen Zweck die Privatanschrift der Mitarbeiter rauszuholen ist dann auch noch mal kritisch zu sehen.

  • Dir ist aber klar, dass man als BRM nur für (erforderliche) BR-Tätigkeit freizustellen ist und auch nur dafür die Kostentragungspflicht des AG besteht, dass das Einholen der Unterschriften aber keine BR-Tätigkeit ist, dass man damit dem AG gegenüber Falschangaben machen würde, um Vorteile zu erschleichen, und dass das betriebsverfassungs- (Auschlussverfahren wg grobem Pflichtverstoß), arbeits- (Kündigungsgrund) und strafrechtlich (z.B. Arbeitszeitbetrug) relevant ist?

    Wir wollen aber doch nicht vergessen, dass das Homeoffice ein Arbeitsplatz mit allen Konsequenzen ist. Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Gefährdungsanalyse usw. usw.

    Gerade wird zwar wieder jeder in "Homeoffice" geschickt, aber das wird dabei nie so wirklich beachtet. (und ja, auch in den Coronaverordnungen ist immer von "Homeoffice" die Rede und nicht von "mobiler Arbeit").

    D.h. als Betriebsrat ist man dann in der Situation, dass viele (evtl. hunderte wie in diesem Fall) MA an Arbeitsplätzen arbeiten sollen, an denen es nie eine Sicherheitsbegehung gegeben hat und für die keine Gefährdungsanalyse vorliegt. Wäre es nicht eher ein schwerer Pflichtverstoß diese MA einfach sich selbst zu überlassen, anstatt auch mal zu schauen, ob die im Homeoffice überhaupt angemessene Arbeitsbedingungen haben?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Sich für diesen Zweck die Privatanschrift der Mitarbeiter rauszuholen ist dann auch noch mal kritisch zu sehen.

    Absolut.


    Wir wollen aber doch nicht vergessen, dass das Homeoffice ein Arbeitsplatz mit allen Konsequenzen ist. Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Gefährdungsanalyse usw. usw.

    Hast Du verstanden, was ich geschrieben habe?


    Dass Du zum Zwecke der Unterschriftensammlung für Kandidaturen BR-Tätigkeit vortäuschst, Freistellung und Dienstauto erschleichst und dafür personenbezogene Daten missbrauchst?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Winfried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ok, ich habe mich evtl. nicht deutlich genug ausgedrückt.

    Selbstverständlich ist der Anlass/Zweck die Arbeitsplatzbegehung aus den eben von mir genannten Gründen (und zu diesem Zweck darf man natürlich auch die Privatanschriften der MA haben, bzw. die postalische Adresse des Homeoffice-Arbeitsplatzes, den Du als BRM pflichtgemäß in Augenschein nehmen willst). Aber bei einer so großen Anzahl von MA im Homeoffice wirst Du wohl nicht alle aufsuchen können. Also musst Du priorisieren... (siehe "Schritt 1").

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Lösungswege für das Sammeln der Stützunterschriften per E-Mail / Post wurden hier ja schon genannt. Und gerade wenn alle Mitarbeitenden im Homeoffice sind, ist das Sammeln sicherlich aufwändiger, aber zumindest für alle Beteiligten gleich schwer umzusetzen.

    Vielleicht gibt es ja rechtzeitig noch eine Betriebsversammlung oder Abteilungsversammlungen, bei denen du sammeln gehen könntest. Aber ein echtes "Problem" sehe ich hier nicht.

  • Selbstverständlich ist der Anlass/Zweck die Arbeitsplatzbegehung aus den eben von mir genannten Gründen (und zu diesem Zweck darf man natürlich auch die Privatanschriften der MA haben, bzw. die postalische Adresse des Homeoffice-Arbeitsplatzes, den Du als BRM pflichtgemäß in Augenschein nehmen willst). Aber bei einer so großen Anzahl von MA im Homeoffice wirst Du wohl nicht alle aufsuchen können. Also musst Du priorisieren... (siehe "Schritt 1").

    Mir war schon klar, dass Du "offiziell" als BRM unterwegs sein würdest.


    Das ändert aber nichts an der Einschätzung. Du bist rechtlich angreifbar, oder um es deutlicher zu sagen, komplett am Arsch, sobald Du vor Ort die Unterschriftenliste auspackst und um die Signaturen bittest.


    Und das vollkommen zurecht.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)