Gültigkeit/Dauer Test am Arbeitsplatz

  • Es tun sich ja immer neue Abgründe auf. So kam ein MA zu mir und meinte folgendes:

    Wenn er sich jetzt Montag um 6 Uhr vom AG ( 2 kostenlose Tests stehen ihm zu) testen lässt, würde das ja ausreichen. Jetzt meinte er, wenn er am Dienstag schon um 05:45 Uhr da wäre ( ist möglich, bevor Nachfragen kommen), dann würde der Test vom Vortag ja noch gültig sein. Beim BMAS unter Fragen und Antworten finde ich diese Formulierung:

    Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Zugangskontrolle gegeben sein.


    Das würde also auch reichen, meiner Meinung nach. Wie seht ihr den Sachverhalt?

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Natürlich wäre das nicht sinnvoll, es geht dem MA halt darum, so wenig Tests in einem Testzentrum machen zu müssen und da wird nach jeder Lücke gesucht...

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Das würde also auch reichen, meiner Meinung nach. Wie seht ihr den Sachverhalt?


    und dann steht er in der Warteschlange und kommt erst um 6.05 Uhr dran...

    und dann kann der Kollege wieder nach Hause und bekommt keinen Lohn.


    genauso würde ich das denen als mögliche Folge auch mitteilen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Heißt es nicht täglicher Test mit tagesaktuellen negativen Ergebnis?

    Dann müssten sich die MA ja schon vor der Arbeit einen Test besorgen, und das wird nicht funktionieren...

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  • Na dann müsste der Trick doch klappen? :) Um 06.05 beim AG getestet nächsten Tag um 05.45 anfangen....keine 24 Stunden!

    wenn der AG da mitspielt schon, aber als AG würde ich da schon für Sorgen, dass das nicht klappt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Und wie willst Du das machen? Gleitzeit abschaffen ohne Beteiligung des Betriebsrates?

    erste Idee wäre, die Kontrolleure erst ab 6:05 Uhr anfangen zu lassen, wenn das schule macht.


    Wobei es geht dem TE ja darum, dass die MA sich die Kosten für die Test ersparen. Wenn der Test beim AG stattfindet, wird der MA wohl keine Testkosten haben, somit kann der MA sich durch Nichttestung keinen Vorteil beschaffen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Für den MA findet sich doch sicher ein Plätzchen in der Kreativabteilung. ^^

    Dem Wortlaut des Gesetzes wurde Genüge getan. Wenn der Gesetzgeber Regelungslücken von der Größe eines Scheunentors offen lässt, ist es seine Aufgabe nachzubessern und nicht die des BR. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Naja, wo der Gesetzgeber Lücken lässt, hat der AG Gestaltungsspielraum, und in diesem Gestaltungsspielraum greift ggf auch die Mitbestimmung.


    Man kann und darf also durchaus die Mindestauflage des Gesetzgebers dergestalt verschärfen, dass arbeitstäglich zu testen ist.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wie ich einen gewissen bayrischen Hänschenvoran einschätze, lässt der sich aber nicht gerne die Arbeit aus der Hand nehmen... ;)

    Auch wenn AG und BR die bestehenden Regeln verschärfen könnten, würde ich im Sinne des Betriebsfriedens davon Abstand nehmen, bevor ich noch noch als Bessersöder beschimpft werde... :P

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Man kann und darf also durchaus die Mindestauflage des Gesetzgebers dergestalt verschärfen, dass arbeitstäglich zu testen ist.

    Ein höherrangiges Gesetz zum Nachteil der betroffenen AN in einer BV zu verschärfen halte ich für nicht machbar.

    Die Öffnung das das Gesetz abgedungen werden kann sehe ich nicht.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • erste Idee wäre, die Kontrolleure erst ab 6:05 Uhr anfangen zu lassen, wenn das schule macht. Zitat Randolf


    Überleg doch mal, dass dies nix bringt da der Test 24 Stunden gültig ist und der AN am nächsten Tag früher anfängt....

  • erco , ein ggf häufigeres Testen ist kein Nachteil iSd Normenpyramide, weil es objektiv nicht ungünstiger ist, zumindest wenn den AN die Kosten für die (zusätzlichen) Tests nicht auferlegt werden.


    Bzw müsstest Du uns mal den objektiven Beurteilungsmaßstab nennen, der festlegt, dass eine arbeitstägliche Testung für die AN ungünstiger ist als eine, die mindestens 24h zwischen den Testungen lässt.


    Und wenn ein Gesetz z.B. zum Arbeitsschutz dem AG Mindestpflichten auferlegt, braucht es auch keine Öffnungsklausel, wenn der AG diese übererfüllen will.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • und dann kann der Kollege wieder nach Hause und bekommt keinen Lohn.


    Und dann wäre da evtl. noch die Mittagspause, nach der der pfiffige AN wieder in den Betrieb will und keine gültige Testung mehr hat. Das führt dann schnell zu unfreiwilligem Überstundenabbau. Mein Mitleid wäre eng begrenzt.