Es tun sich ja immer neue Abgründe auf. So kam ein MA zu mir und meinte folgendes:
Wenn er sich jetzt Montag um 6 Uhr vom AG ( 2 kostenlose Tests stehen ihm zu) testen lässt, würde das ja ausreichen. Jetzt meinte er, wenn er am Dienstag schon um 05:45 Uhr da wäre ( ist möglich, bevor Nachfragen kommen), dann würde der Test vom Vortag ja noch gültig sein. Beim BMAS unter Fragen und Antworten finde ich diese Formulierung:
Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Zugangskontrolle gegeben sein.
Das würde also auch reichen, meiner Meinung nach. Wie seht ihr den Sachverhalt?