Umsetzung wegen bestehendem Arbeitsplatzkonflikt

  • Hallo Zusammen,


    ich suche hier Hilfe für eine Freundin.


    Vorgeschichte: Die Person ist seit dem 1.07.2016 bei dem Arbeitgeber angestellt. Im Winter 2017 / 2018 kam es zu einem Vorfall auf der Arbeit. Dieser wurde nicht aufgeklärt, sondern es wurde eine Entschuldigung von meiner Freundin verlangt. Man sagte ihr auch, sie sollte ihr Verhalten überdenken. Ihre Nachfrage, was man ihr vorwarf, wurde nie konkret beantwortet. Seit dem gab es kein vernünftiges Auskommen mit dem betroffenen Arbeitskollegen und ihrem Chef. Zudem ereigneten sich immer wieder Vorfälle mit dem betroffenen Kollegen, die auch nicht durch den Betriebsrat aufgeklärt wurden. Meine Freundin wurde zweimal abgemahnt, da sie nur ihre Krankmeldung abgegeben hatte und sich nicht bei ihrem Chef krankgemeldet haben soll (was aber falsch behauptet wurde).


    Nach diesen Ereignissen, erkrankte meine Freundin im Januar 2018 schwer an der Hauterkrankung Dyshidrose. Durch diverse Arztpraxen und auch das Krankenhaus waren diese Beschwerden nicht behandelbar. Durch starke Symptome an den Füßen konnte meine Freundin vor Schmerzen kaum noch gehen. Die Erkrankung tritt in Schüben auf. Die Schübe inklusive der Abheilung dauerten über Wochen an. Ihr fiel auf, dass diese Schübe in Verbindung mit Stress auftraten. Die Krankheit besserte sich erst, als ihre Hausärztin sie im ersten Halbjahr 2020 krankschrieb. Die Begründung für die Krankschreibung war Mobbing und auch Bossing.


    Im Juni 2020 wurde meiner Freundin Krebs in der Schilddrüse mit Metastasen in den Hals diagnostiziert.


    Eine im Frühjahr 2021 absolvierte Reha, empfiehlt unumgänglich den Wechsel des Arbeitsplatzes, wegen des bestehenden und weiterhin ungelösten Arbeitsplatzkonfliktes.


    Aktuelle Situation und FRAGE:


    In der Firma wurde es nun im Rahmen eines BEM klar formuliert, dass meine Freundin einen neuen Arbeitsplatz benötigt.


    Das Gespräch fand ohne einen BEM Beauftragten statt und das Protokoll dazu wurde nicht unterschrieben.


    Meine Freundin fand zufällig vor einiger Zeit eine passende Stellenausschreibung und bat den Betriebsrat um Prüfung, ob sie hierhin umgesetzt werden kann. Auf ihre Nachfrage hin, wie der aktuelle Stand dazu sei, wurde ihr jetzt gesagt, sie müsste sich bewerben.


    Hier stellt sich die Frage, ob dieses Verfahren so richtig ist. Vom Schwerbehindertenvertreter kam per Mail "Glückwünsche für die Bewerbung".


    Nochmal zur Erinnerung: Es geht hier darum, dass eine Mitarbeiterin umgesetzt werden soll, weil Mobbing und Bossing am alten Arbeitsplatz nicht aufgeklärt werden.


    Ein Wiedereinstieg soll mit dem Hamburger Model erfolgen. Ist das so überhaupt möglich?


    Und muss sie hinnehmen, dass sie in Konkurrenz zu anderen Mitbewerbern steht?


    Was passiert, wenn jemand anderes eingestellt wird? Wie lange soll sie sich unter Umständen auf mehrere Stellen bewerben, um endlich einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen?


    Für mich ist das alles auch sehr fragwürdig.


    Ich bin dankbar für jeden Rat.


    Grüße Lucie B.

  • Hallo,


    hier ist soviel schief gelaufen, daß das alles rechtlich höchst fragwürdig ist.

    Wenn Du hier postest, gehe ich davon aus, daß Deine Freundin einen Schwerbehindertenausweis hat. Hat sie dies dem AG auch mitgeteilt ? Daraus resultieren nämlich für den AG spezielle Fürsorgepflichten.

  • Hallo,

    meine Freundin hat im vergangenen Jahr, ihre Gleichstellung mit den Schwerbehinderten bekannt gegeben.


    Ich kenne es so, dass es generell eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Lucie B. () aus folgendem Grund: Ergänzung zur Fürsorgepflicht

  • Ein AG, der Bossing duldet bzw. praktiziert, interessiert sich wahrscheinlich auch nicht für seine Fürsorgepflicht. Ich würde deiner Freundin raten, sich ans Integrationsamt zu wenden und beim AG einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu verlangen. Umso besser wenn sie bereits eine Stelle kennt, die in Frage kommt und sowieso frei ist.


    Die Eingliederung nach Hamburger Modell verstehe ich so, dass sie an ihrem alten Arbeitsplatz wieder eingestellt werden soll. Das kann sie ablehnen, da ja gerade die Zustände am alten Arbeitsplatz für ihre Erkrankung verantwortlich sind und der Arzt ihr einen Wechsel auch dringend empfohlen hat.


    Hat deine Freundin wegen der Abmahnungen und angeblich falschen Krankmeldung sowie des Mobbings und Bossings denn eine Beschwerde beim BR eingereicht und wurde diese bearbeitet?


    Wie soll sie über ihr Verhalten nachdenken, wenn sie nicht einmal weiß, was konkret beanstandet wurde? (Ich würde hier zur Tyrion Lannister-Strategie greifen und feierlich schwören, die Suppe nicht mehr aus der Schale zu schlürfen, einer anderen Schuld wäre ich mir nicht bewusst...) ;)


    Ich schließe mich Wolfgangs Einschätzung an, dass hier sehr viel suboptimal gelaufen ist und würde deiner Freundin auch rechtlichen Beistand empfehlen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Vielen Dank für den Tipp, sich ans Integrationsamt zu wenden.


    Das hatte sie bereits im vergangenen Jahr nach den beiden Abmahnungen getan. Hierbei aber lediglich das Verhalten des Arbeitgebers geschildert.

    Beim BR hat sie keine schriftliche Beschwerde eingereicht. Bezüglich der Abmahnungen hatte sie einen Anwalt aufgesucht.


    Dass es um Mobbing und Bossing geht hat sie dem Betriebsarzt vorgetragen. Dieser schrieb per Mail an die Personalabteilung, dass er eine Umsetzung dringend empfehlt.


    Mir ist auch unklar, wie man fordern kann: denk mal darüber nach, wie du dich verhältst......wenn einem gar nicht gesagt wird worum es geht.

  • Mir ist auch unklar, wie man fordern kann: denk mal darüber nach, wie du dich verhältst......wenn einem gar nicht gesagt wird worum es geht.

    wenn sie Abmahnungen erhalten hat, dann steht da doch drin was sie falsch gemacht hat und welches Verhalten man erwartet.


    Auf ihre Nachfrage hin, wie der aktuelle Stand dazu sei, wurde ihr jetzt gesagt, sie müsste sich bewerben.

    und? hat sie sich beworben?


    Könnte ja auch sein, das sie den AP schnell bekommt, wenn die Bewerbung vorliegt, dann wäre doch alles so wie die Freundin es möchte

    Evt. wartet die PA nur auf die schriftliche "Willensbekundung" diesen AP haben zu wollen, damit es nicht im Nachhinein Beschwerden der Freundin gibt, sie wäre gegen ihren Willen versetzt worden?


    Was passiert, wenn jemand anderes eingestellt wird? Wie lange soll sie sich unter Umständen auf mehrere Stellen bewerben, um endlich einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen?

    ist doch aktuell nur Spekulation.

    Solange sie sich nicht beworben, wird sie das nicht wissen. Die freundin soll sich nicht schon vorher "verrückt" machen, einfach Bewerbung abgegeben, bestenfalls mit der Unterstützung / Beratung durch das Integrationsamt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • wenn sie Abmahnungen erhalten hat, dann steht da doch drin was sie falsch gemacht hat und welches Verhalten man erwartet.

    Das hatte der TE doch oben erwähnt, dass sie sich nicht beim Chef abgemeldet hat bei Krankheit...

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Evt. wartet die PA nur auf die schriftliche "Willensbekundung" diesen AP haben zu wollen, damit es nicht im Nachhinein Beschwerden der Freundin gibt, sie wäre gegen ihren Willen versetzt worden?

    Das wurde falsch verstanden.


    Im Übrigen gibt es durch das Integrationsamt keine Unterstützung und auch keine Beratung. Das haben wir schon hinter uns.


    Gerade sind wir zudem auf den Titel "Mobbing" im Nomos Verlag gestoßen.


    In jedem Fall interessant zu lesen. und vielleicht findet diese Anleitung auch hier Leser.