Hallo zusammen,
momentan haben wir das Thema Abspaltung (Betriebsübergang ) an meinem Standort, dieses Thema läuft jetzt auf GBR Ebene.
Ich weiß das der Örtliche SBV nicht an GBR Sitzungen teilnehmen kann und das nur der GSBV das darf.
Meine Frage wenn der GSBV verhindert ist, darf dann der Örtliche SBV an den Sitzungen teilnehmen an denen es nur um die Örtliche belange geht?
Oder muss ein Stellvertreter gewählt werden, dass dann der Stellvertreter bei Verhinderung einspringt?
Vielen Dank im Voraus
LG SoNo.