• Hallo zusammen,


    momentan haben wir das Thema Abspaltung (Betriebsübergang ) an meinem Standort, dieses Thema läuft jetzt auf GBR Ebene.

    Ich weiß das der Örtliche SBV nicht an GBR Sitzungen teilnehmen kann und das nur der GSBV das darf.


    Meine Frage wenn der GSBV verhindert ist, darf dann der Örtliche SBV an den Sitzungen teilnehmen an denen es nur um die Örtliche belange geht?

    Oder muss ein Stellvertreter gewählt werden, dass dann der Stellvertreter bei Verhinderung einspringt?


    Vielen Dank im Voraus


    LG SoNo.

  • Eigentlich sollte es eine Stellvertretung der GSBV geben. Weil hier gilt ja das gleiche wie bei der SBV mit dem Stellvertreter.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    Meine Frage wenn der GSBV verhindert ist, darf dann der Örtliche SBV an den Sitzungen teilnehmen an denen es nur um die Örtliche belange geht?

    Ganz klar und ausnahmslos NEIN !


    Es ist ausschließlich Sache der GSBV bzw. deren gewählter Vertretung, die Belange der örtlichen SBVen im GBR zu vertreten.


    Gibt es keine bzw. keine ausreichende Zahl Stellvertretungen der GSBV, haben die wahlberechtigten örtlichen SBVen geschludert.