2 Fragen zur Wahl

  • Auch das ist genau das, was jetzt passiert, wenn eine der Frauen ohne Mindestsitzanspruch verhindert ist. Es rückt einfach der nächste nach, völlig unabhängig vom Geschlecht. Ebenfalls kein Problem.

    äh, ja, nee, stimmt, bei 2 Geschlechtern hast Du recht.

    Bei 3 Geschlechtern den Minderheitenschutz auf das "mittlere Geschlecht" anzuwenden, ist unabhängig von d´Hondt eben auch nicht vorgesehen.

    Aber gut, wir drehen uns da im Kreis (was kein Vorwurf ist, das liegt in der Problematik der Sache)


    Ich sorge dafür das alle Diversen bei uns zu leitenden Angestellten erklärt werden, können wir ja nach der Wahl zurücknehmen ;) scheint mir die unproblematischste Lösung zu sein :D

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich habe bei meiner letzten Schulung (ich musste leider fremdgehen) mit dem Seminarleiter des Wahlseminars im Nebenraum über genau dieses Thema gesprochen und nach seiner Einschätzung gefragt.

    Zuerst einmal geht er davon aus, dass die Berechnung des Minderheitengeschlechts nicht durch das dritte Geschlecht ausgehebelt werden dürfe. Dem Grundgedanken des Gesetzes nach geht es bei der Quote (historisch) um die Stärkung der Frauen in den vielen klassischen Männerberufen. Inzwischen um die Stärkung der Minderheit(en) in ungleich verteilten Unternehmen. Es kann daher nicht sein, dass ein zusätzliches Geschlecht die eigentliche Intention des Gesetzes aushebelt.

    Im wörtlichen Sinne des BetrVG gäbe es, sobald eine diverse Person in der Wählerliste steht, nur noch "Divers" als Minderheitengeschlecht, die Stärkung der Frauen (oder gelegentlich auch Männer) würde damit ersatzlos wegfallen.

    Das Risiko, das er gesehen hat, war nicht, dass der Betriebsrat nicht korrekt besetzt würde (die Quote "diverser" Menschen liegt deutlich unter dem notwendigen Schwellenbereich für einen Mindestsitz - es bräuchte also schon einen außergewöhnlichen Betrieb). Vielmehr wäre es möglich, dass (z. B.) ein Mann, der seinen Platz an eine "Quotenfrau" abgeben musste, bei Vorhandensein einer "diversen" Person genau diese Quote anfechten könnte. Ich bin mir sicher, dass wir da einen spannenden Sommer mit dem einen oder anderen BAG-Urteil erwarten können.


    Zusätzlich sprach der Seminarleiter noch davon, dass die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht im Sinne der juristischen Behandlung inzwischen mitnichten von der Eintragung im Personalausweis abhängt, da dafür relativ hohe Anforderungen gelten (Ein Wechsel ist übrigens möglich, es muss nicht von Geburt an im Perso stehen). Gerichtlich auszuwerten wäre aber, wie "leicht" der Wechsel zu einem anderen Geschlecht ist. Das öffnet dann wieder andere Problemfelder, wenn ich mir auf die Schnelle eine Minderheitenliste bauen kann, indem ich der Perso erkläre, dass ich jetzt auf die Frauentoilette gehen will.


    Insgesamt ein schwieriges Thema, das leider erst nach der Wahl vernünftig ausdiskutiert und mit konkreten Urteilen belegt werden kann.


    Bei uns gibt es bislang keine bekannten nicht-Binären Personen, sodass sich das Problem bei uns vermutlich nicht ergibt. Ich beneide keinen WV, der sich diesem Problem stellen muss, gerade weil es hier vermutlich keine "richtige" Antwort gibt.

  • Hallo miteinander,

    oha da hab ich ja ne Diskussion losgetreten ...

    Zu meiner 1. Frage hab ich ein wenig recherchiert.

    Wahltermine waren:

    2018 7.+8.3.

    2016 30.+31.3. (notwendig wegen Rücktritt BR)

    2014 19.+20.3.

    Weiter in die Vergangenheit finde ich leider nichts, aber Termine waren immer eher später als früher, erinnern kann ich mich an Wahlen die auch erst im April waren - bin ja schon ein wenig in der FA.

    Abläufe waren immer korrekt von zeitlichen Abläufen.

    Müssen wir also schon Anfang März wählen oder könne wir uns ein wenig mehr Zeit nehmen?

  • 2018 7.+8.3.

    2016 30.+31.3. (notwendig wegen Rücktritt BR)

    2014 19.+20.3.

    Da die Wahl davor ausserturnusmäßig war, muss die Wahl 2018 zur Berechnung der Amtszeit herangezogen werden.


    Allerdings nicht der Tag oder die Tage der Wahl bezeichnen den Beginn der Amtszeit, sondern der Tag der Verkündung des Wahlergebnisses. Da die Unterlagen des WV der 2018er Wahl vom BR noch verwahrt werden müssen, kann das leicht recherchiert werden.


    Und die Amtszeit endet dann exakt 4 Jahre später.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Normalerweise werden die Wahlergebnisse ans schwarze Brett gehängt, und die Konsequenz wäre,dass ihr dann ab 08.03.2022 eine betriebsratslose Zeit bis zur Wahl hättet.

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Der WV hat das Wahlergebnis offiziell bekanntzugeben, und zwar unter Formerfordernis (s.u.).


    Wenn bis 7.3. gewählt wurde, kann das eh nicht am 7.3. gewesen sein, da der WV ja erst die Gewählten nach §17 WO schriftlich informieren muss, wonach diese drei Arbeitstage Zeit haben, die Wahl abzulehnen. Wenn das Schreiben am 8.3. raus- und am 9.3., einem Freitag, zuging, dann konnten die Gewählten (vorausgesetzt, bei Euch wird wochenends nicht gearbeitet), bis Mittwoch 14.3. ablehnen. Erst danach hätte der WV das Ergebnis bekanntgeben dürfen, d.h. am 15.3. oder später.


    Nach §18 WO reicht dafür auch kein Mail, sondern es ist ein schriftlicher Aushang zu tätigen, der für mindestens zwei Wochen zu hängen hat. Dieser Aushang ist datiert und muss sich in den Wahlunterlagen befinden, die der BR verwahrt. Du musst Dir schon die Arbeit machen, da reinzuschauen.


    Das Aushangsadatum ist der Beginn der Amtszeit.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Fried Auch wenn Deine Einlassungen zum Thema offizieller Bekanntgabe grundsätzlich richtig sind, wäre ich mit solchen Aussagen wie "hätte der WV das Ergebnis bekanntgeben dürfen" sehr vorsichtig.


    Denn nur weil die Kandidaten per Gesetz drei Tage Zeit haben um die Wahl abzulehnen, schließt das nicht unbedingt aus, dass alle Kandidaten bei der Auszählung anwesend waren, ihren Brief direkt erhalten haben und sofort erklärt haben, dass sie auf die Frist verzichten und die Wahl annehmen. D.h. theoretisch (und praktisch) ist es durchaus möglich, das Ergebnis noch am Tag der Wahl offiziell zu verkünden.


    Insofern halte ich das hier

    Dieser Aushang ist datiert und muss sich in den Wahlunterlagen befinden, die der BR verwahrt.

    für den entscheidenden Satz. (Gehen wir einfach mal davon aus, der Wahlvorstand wusste was er tat.)


    Und wenn ich schon beim Haare spalten bin:

    und die Konsequenz wäre,dass ihr dann ab 08.03.2022 eine betriebsratslose Zeit bis zur Wahl hättet.

    Fast. Zum Einen beginnt die Amtszeit erst mit der offiziellen Bekanntgabe des Wahlergebnisses (und warum das ein paar Tage später sein kann, hat Winfried ja gerade schön erklärt) und zum Anderen braucht es aus dem Zustand der Betriebsratslosigkeit auch noch die konstituierende Sitzung. Sonst gibt es zwar de jure einen BR, aber der ist noch handlungsunfähig bis er sich konstituiert hat.


    oder können wir trotzdem etwas nach hinten in Richtung Ende März? Und wenn wir dies tun was wären die Konsquenzen?

    Was juristisch die Konsequenzen sind, haben die Kollegen ja schon erklärt. Ob diese Konsequenzen lediglich theoretischer Natur sind oder nicht, kommt im Zweifel auf die Umstände vor Ort an. (Wäre nicht der erste Betrieb, wo der AG lieber zwei Wochen mit einem offiziell nicht mehr im Amt befindlichen BR lebt, als seine Betriebsabläufe durch eine nicht in die Abläufe passende Wahl stören zu lassen.)


    Eine mögliche Alternative wäre der Rücktritt des Gremiums um vorzeitige Wahlen einzuleiten. Damit hebelt ihr die Beschränkung auf den Zeitraum ab 01. März aus, der alte BR führt weiter die Geschäfte bis das neue Wahlergebnis bekanntgegeben ist und ihr habt es bei der nächsten Wahl 2026 deutlich entspannter (s. § 13 (3) BetrVG i.V.m § 21 BetrVG)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!