3G am Arbeitsplatz

  • Wir haben da den "Klassiker": Testpflicht für alle, aber mit einem geimpft/genesen Nachweis kann man sich sozusagen aus der Testpflicht "raus kaufen".

    Tests stellt der AG, der ist da recht pragmatisch und hält immer genug Tests vor, dass jeder MA 2 pro Woche machen kann. Allerdings haben schon über 90% der MA ihre Impfung nachgewiesen und testen nur noch anlassbezogen (Erkältung o.ä.) und die übrigen Tests kriegt dann der wo einen braucht. Im Ergebnis kriegen die paar Ungeimpften die wir noch haben damit arbeitstäglich einen kostenlosen Test vom AG gestellt. Die Tests werden als Selbsttests durchgeführt und jeweils von einem Kollegen überwacht und dokumentiert (wir sind ein Rettungsdienst und haben inzwischen praktisch keinen MA mehr, der nicht im testen geschult ist). Bei uns kommt noch erschwerend hinzu, dass die MA über den ganzen Landkreis auf 8 Rettungswachen verteilt sind, daher ist eine zentrale Teststelle bei uns nicht umsetzbar. Entsprechend werden diese Tests jeweils in den Fahrzeughallen der Rettungswachen durchgeführt und die Wache selbst darf erst beim Vorliegen des negativen Ergebnisses betreten werden.

    Finde ich eine sehr gute Lösung vom Arbeitgeber. Könnt ihr diese Tests als offizielle Testergebnisse nutzen wenn ihr alle geschulten Mitarbeiter habt?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Finde ich eine sehr gute Lösung vom Arbeitgeber. Könnt ihr diese Tests als offizielle Testergebnisse nutzen wenn ihr alle geschulten Mitarbeiter habt?

    Ob das formal tatsächlich 100%ig korrekt ist, kann ich Dir ehrlich gesagt gar nicht sagen :D aber in der Praxis werden die eigentlich immer überall anerkannt, einfach weil groß das DRK-Logo auf der Bescheinigung ist.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ob das formal tatsächlich 100%ig korrekt ist, kann ich Dir ehrlich gesagt gar nicht sagen :D aber in der Praxis werden die eigentlich immer überall anerkannt, einfach weil groß das DRK-Logo auf der Bescheinigung ist.

    mir ist ehrlich gesagt kein Restaurantbetreiber, Fitnessclub etc bekannt, der eine Chance hat eine halbwegs gute Fälschung zu erkennen.

    Schon gar nicht, wenn jeder AG das im Prinzip bestätigen kann. Woher soll der Kontrollierende wissen, ob so ein Test unter Aufsicht von ausgebildeten Personal erfolgt ist, wenn Eisen-Karl das bestätigt?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich kenne zwar den Steinscheisser-Karl, aber der Eisen-Karl ist mir unbekannt. Gehört wohl zur Verwandtschaft :D


    Die einfachste Möglichkeit wird bei uns praktiziert: Wir haben zwar viele Querköpfe, aber denken können wir alle geradeaus. Deshalb sind wir alle geimpft. Alle. :thumbup:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • mir ist ehrlich gesagt kein Restaurantbetreiber, Fitnessclub etc bekannt, der eine Chance hat eine halbwegs gute Fälschung zu erkennen.

    Schon gar nicht, wenn jeder AG das im Prinzip bestätigen kann. Woher soll der Kontrollierende wissen, ob so ein Test unter Aufsicht von ausgebildeten Personal erfolgt ist, wenn Eisen-Karl das bestätigt?

    Das wird dann das nächste Thema werden. Und geregelt ist das vermutlich auch nicht mit dem neuen Gesetz wie man Fälschungen bestraft. So wie bei den Impfausweisen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Nach nochmaligem Nachdenken hast du natürlich recht. MA müssten sich nicht zweimal am Tag testen lassen.

    Der eine Test müsste halt ein offiziell anerkannter, nicht vom AG angebotener sein.

    Um ganz genau zu sein, ein negativer Schnelltest hat 24 Stunden Gültigkeit. (Ein vom AG angebotener halt nur im Betrieb des AG, aber auch 24 Stunden).

    In der Praxis heißt das z.B. das sich bei uns einige Kollegen in der Frühschicht immer zum Feierabend hin testen lassen, weil dann der Test am nächsten Morgen keine 24h alt und damit noch gültig ist.

    Auch Gleitzeit kann man hier ausnutzen, wenn man Montags um 9 Uhr anfängt, sich testen lässt und dann Dienstags schon um 8 Uhr kommt, hat man einen erst 23 Stunden alten Schnelltest in der Tasche, der damit formal noch Gültig ist, um den 3G Nachweis zum Arbeitsbeginn erbringen zu können.

    Ob man das jetzt gut oder sachdienlich findet, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Aber mit ein bisschen Planung lassen sich durch die 24h-Regelung auch mal 2 Arbeitstage mit einem Test abdecken.

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    Hanlons Rasiermesser

  • Ob man das jetzt gut oder sachdienlich findet, muss natürlich jeder selbst entscheiden. Aber mit ein bisschen Planung lassen sich durch die 24h-Regelung auch mal 2 Arbeitstage mit einem Test abdecken.

    könnte man das über eine BV ausschließen, indem man die BV so macht, das Test nur z.B. 18 Stunden akzeptiert werden?

    müsste doch aktuell möglich sein (damit man den Sinn der aktuellen VO sicherstellt)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    das hier

    die BV so macht, das Test nur z.B. 18 Stunden akzeptiert werden?

    könnte eine unzulässige Unterschreitung des gesetzlichen Rahmens zum Nachteil der AN sein.


    Und wer Test-/Genesen-/Impfzertifikate mittels QR-Code ausliest (wie es nach meinem Eindruck immer mehr zur Kontrolle Verpflichtete machen), kommt bestimmten Fälschungen oder aber unzulässigen Zertifikaten sehr schnell auf die Schliche

  • Und geregelt ist das vermutlich auch nicht mit dem neuen Gesetz wie man Fälschungen bestraft.

    Doch, ist es anscheinend.


    „§ 75a

    Weitere Strafvorschriften

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung

    im Rechtsverkehr

    1. entgegen § 22 Absatz 4a Satz 1 oder Absatz 4c Satz 1 die Durchführung oder Überwachung einer dort

    genannten Testung nicht richtig dokumentiert oder

    2. entgegen § 22 Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 die Durchführung einer Schutzimpfung

    oder die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung nicht richtig bescheinigt.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich zur Täuschung

    im Rechtsverkehr entgegen § 22 Absatz 4a Satz 2 oder Absatz 4c Satz 2 eine Testung dokumentiert.

    (3) Ebenso wird bestraft, wer wissentlich

    1. eine in § 74 Absatz 2 oder § 75a Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete nicht richtige Dokumentation,

    2. eine in Absatz 1 Nummer 2 bezeichnete nicht richtige Bescheinigung oder

    3. eine in Absatz 2 bezeichnete Dokumentation

    zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.“


    Quelle: ÄV_IfSG.pdf



    In der Praxis heißt das z.B. das sich bei uns einige Kollegen in der Frühschicht immer zum Feierabend hin testen lassen, weil dann der Test am nächsten Morgen keine 24h alt und damit noch gültig ist.

    Wie passt das aber dazu, dass man ohne Testnachweis den Betrieb nicht betreten darf?

    Ich gehe davon aus, dass du die nicht geimpften und nicht genesenen Personen meinst, die täglich den Nachweis brauchen.

    SNAFU

    Einmal editiert, zuletzt von Spanferkel () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Lebenshelfer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wie passt das aber dazu, dass man ohne Testnachweis den Betrieb nicht betreten darf?

    Na man hat doch einen Testnachweis. Einen der dem Gesetz entsprechend nicht älter als 24h ist.

    (MA kommt morgens um 6 Uhr, legt seine Testbescheinigung vom Vortag 14 Uhr vor, aha erst 16 Stunden alt, also gültig lt. Gesetz, passt 3G-Nachweis erbracht).

    könnte man das über eine BV ausschließen, indem man die BV so macht, das Test nur z.B. 18 Stunden akzeptiert werden?

    Glaube ich kaum. Wenn dann z.B. ein MA morgens mit einem 19h alten Test auftaucht, gesagt bekommt "der gilt nicht mehr lt. BV", einen weiteren Test verweigert ("seh ich gar nicht ein, der ist gültig!") und dann Heim geschickt wird. Ja und Lohnfortzahlung ist nicht, weil Test verweigert...

    Was würde wohl passieren, wenn der klagt? Er hat einen gesetzeskonformen 3G-Nachweis erbracht und durfte trotzdem nicht arbeiten und kriegt keine Vergütung. Damit ist dann ja ziemlich offensichtlich, dass für diesen MA die gesetzliche Regelung die günstigere ist, als die 18h Regelung der BV.

    In diesem Fall ist das Problem mit dem Günstigkeitsprinzip, dass es nicht darum geht was günstiger für die Allgemeinheit ist, sondern darum was für den betroffenen MA günstiger ist, der den gesetzlichen 24h Spielraum gerne voll ausnutzen möchte.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • ich bin nur auf die Frage gekommen, weil man ja offentsichtlich in der aktuellen Lage auch eine Testpflicht für alle MA per BV Regeln könnte.

    das ginge dann nach dem Günstigkeitsprinzip auch nicht? weil das für Geimpfte ungünstiger ist?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • das ginge dann nach dem Günstigkeitsprinzip auch nicht? weil das für Geimpfte ungünstiger ist?

    Die Anwendung des Günstigkeitsprinzips bedarf eines objektiven Vergleichsmaßstabs. Zumindest so lange keine Kostentragungspflicht bestünde und die Testungen während der Arbeitszeit stattfänden, wäre niemand durch eine häufigere Testung objektiv ungünstiger behandelt.


    ich bin nur auf die Frage gekommen, weil man ja offentsichtlich in der aktuellen Lage auch eine Testpflicht für alle MA per BV Regeln könnte.

    Kann man. Man kann aber in der BV weder eine zusätzliche Testpflicht außerhalb der ArbZ vereinbaren noch die Kosten zusätzlicher Tests den AN auferlegen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Winfried mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die Anwendung des Günstigkeitsprinzips bedarf eines objektiven Vergleichsmaßstabs. Zumindest so lange keine Kostentragungspflicht bestünde und die Testungen während der Arbeitszeit stattfänden, wäre niemand durch eine häufigere Testung objektiv ungünstiger behandelt.

    das müsste dann doch auch hier gelten?

    Glaube ich kaum. Wenn dann z.B. ein MA morgens mit einem 19h alten Test auftaucht, gesagt bekommt "der gilt nicht mehr lt. BV", einen weiteren Test verweigert ("seh ich gar nicht ein, der ist gültig!") und dann Heim geschickt wird. Ja und Lohnfortzahlung ist nicht, weil Test verweigert...

    Was würde wohl passieren, wenn der klagt? Er hat einen gesetzeskonformen 3G-Nachweis erbracht und durfte trotzdem nicht arbeiten und kriegt keine Vergütung. Damit ist dann ja ziemlich offensichtlich, dass für diesen MA die gesetzliche Regelung die günstigere ist, als die 18h Regelung der BV.

    In diesem Fall ist das Problem mit dem Günstigkeitsprinzip, dass es nicht darum geht was günstiger für die Allgemeinheit ist, sondern darum was für den betroffenen MA günstiger ist, der den gesetzlichen 24h Spielraum gerne voll ausnutzen möchte.

    irgendwie stehe ich da "aufm Schlauch" :/

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  • Randolf:

    Es geht darum, dass man in einer BV erklären könnte ein Test darf höchstens 16h her sein. Jetzt komme ich und habe einen Test der 20h alt ist. Daraufhin darf ich ned arbeiten und werde nach Hause geschickt.

    Günnstiger für mich ist aber die gesetzliche Regelung, dass ein Test 24h gilt. Also ist in der BV gegen das Günstigkeitsprinzip verstoßen worden.

  • Günnstiger für mich ist aber die gesetzliche Regelung, dass ein Test 24h gilt. Also ist in der BV gegen das Günstigkeitsprinzip verstoßen worden.

    das habe ich begriffen.


    Wenn es aber zulässig ist, das eine BV Test für alle MA vorschreibt und das als zulässig erachtet wird, dann könnte ich als Geimpfter doch sagen:

    muss ich nicht machen, das Gesetz sagt als Geimpfter brauche ich mich nicht testen solange ich keine Symtome habe.

    Das müsste nach dem Günstigkeitsprinzig dann auch die BV "überstimmen"?


    ttps://www.anwaltonline.com/arbeitsrecht/tipps/1969/corona-tests-und-covid-19-impfung-am-arbeitsplatz


    Ich versuche gerade den Unterschied zu begreifen, warum einmal das Günstigkeitsprinzip gilt und einmal nicht?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • das müsste dann doch auch hier gelten?

    irgendwie stehe ich da "aufm Schlauch" :/

    Ich erweitere meine Aussage: Die arbeitstägliche Testverpflichtung an sich wäre m.E. kein Nachteil.


    Die Sanktion des unbezahlt nach Hause Schickens bei Testverweigerung und Vorliegen eines Testergebnisses jünger als 24h wäre aber durchaus ein Nachteil, und zudem wäre das m.E. auch arbeitsrechtlich ungangbar und in einer BV nicht legal regelbar.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Na man hat doch einen Testnachweis. Einen der dem Gesetz entsprechend nicht älter als 24h ist.

    (MA kommt morgens um 6 Uhr, legt seine Testbescheinigung vom Vortag 14 Uhr vor, aha erst 16 Stunden alt, also gültig lt. Gesetz, passt 3G-Nachweis erbracht).

    Klar, aber hat der Kollege dann am Vortag zwei Tests gemacht?

    Wenn er sich erst kurz vor Schichtende testen lässt, hätte er ja schon den Betrieb ohne gültigen Nachweis betreten.

    Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch, wird alles recht viel gerade...

  • Die Sanktion des unbezahlt nach Hause Schickens bei Testverweigerung und Vorliegen eines Testergebnisses jünger als 24h wäre aber durchaus ein Nachteil, und zudem wäre das m.E. auch arbeitsrechtlich ungangbar und in einer BV nicht legal regelbar

    ok, jetzt wird es klar.


    aber Lohnverweigerung aufgrund einer BV hatte ich gar nicht in Erwägung gezogen, da liegt evt der Knackpunkt in dem Diskurs zu Paragrafenreiter und Hawky

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.