Hallo,
Wie wird bei euch die 3G-Regel am Arbeitsplatz durchgesetzt?Da das ja wohl heute beschlossen wird,müssen wir uns wohl darauf einstellen.Macht der AG die Tests oder müssen die AN sie selber machen?
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Hallo,
Wie wird bei euch die 3G-Regel am Arbeitsplatz durchgesetzt?Da das ja wohl heute beschlossen wird,müssen wir uns wohl darauf einstellen.Macht der AG die Tests oder müssen die AN sie selber machen?
Hallo,
wer bezahlt die geforderten Tests bei den ungeimpften Kollegen und ist die Zeit für den Test Arbeitszeit?
Nichts genaues weiß man noch nicht. Momentaner Stand ist (wenig überraschend): Die Gewerkschaften fordern, dass der AG bezahlt, die Arbeitgeberverbände fordern, dass der Staat bezahlt. Da aber überwiegend nach dem Adenauer-Prinzip (was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?) gehandelt wird, mache ich mir erst dann einen Kopp darum, wenn wirklich etwas spruchreif ist und auch voraussichtlich eine Halbwertszeit von mehr als ein paar Tagen hat.
Ich habe aber keinerlei Problem damit, dem AG meinen Impfstatus zu zeigen, ob er danach fragen darf oder nicht...
Das wird dann ab Morgen ein Thema wenn das auch durch den Bundestag gekommen ist und nicht in die Ehrenrunde Vermittlungsausschuss geht. Wobei wenn das passiert haben wir ab 25.11.2021 erst mal richtig Probleme.
Tests sind eigentlich das kleinere Problem, viel kritischer sehe ich die Aussage von Hubertus Heil, sinngemäß "wer nicht geimpft ist und deswegen nicht arbeiten darf, bekommt kein Geld bzw die Kündigung"
Prinzipiell interessant ob diese Ansage vor BAG bzw BVG Bestand haben wird, aber damit ist dem impfverweigernden Kollegen zeitnah nicht geholfen.
Wir haben 3G am Arbeitsplatz bereits in der letzten Woche eingeführt.
Die Tests zahlt der AG, der ungeimpfte Kollege testet sich selber und dokumentiert das Testergebnis (Foto mit Name und Datum) bei sich. Der Vorgesetzte kontrolliert das.
Funktioniert völlig problemlos.
Ich denke,dass die Tests schon das Problem sind.Wann werden sie gemacht?Ist nur der AN in der Pflicht oder auch der AG? Gehört es denn zur Arbeitszeit etc..
Die Tests werden morgens mit Beginn der Arbeit gemacht und zwar während der Arbeitszeit, die Führungskraft hat sicherzustellen, dass die Tests gemacht und entsprechend dokumentiert werden.
Wie gesagt, ist nur die Regelung in unserem Haus. Muss jetzt nicht unbedingt juristisch alles so richtig sein, ich kann aber gut damit leben.
Guten Morgen,
wir testen aufgrund der Angebotspflicht schon länger durch geschulte Personen auf freiwilliger Basis, von daher ist die Infrastruktur schon vorhanden.
Bei uns in Bayern gilt 3G schon seit 09.11., wovon wir anfangs recht wenig mitbekommen haben im Betrieb.
Dazu muss ich allerdings sagen, dass wir die Abfrage des Impf- und/oder Seroststatus schon hinter uns haben, die geimpften MA sind also namentlich bekannt (ca. 85% der Belegschaft; und natürlich nicht öffentlich bekannt).
Nach Rücksprache mit dem DSB kann der bekannte Status auch für die 3G-Regel herangezogen werden.
Ungeimpfte bzw. nicht Genesene benutzen nicht den Haupteingang, sondern gehen durchs Lager durch die "Teststation", wo durch geschulte MA ein Schnelltest durchgeführt wird.
Das alles findet zu Beginn der AZ statt und der AG bezahlt auch die Tests.
In Diskussion war auch, den MA Selbsttests mit nach Hause zu geben, damit diese im Fall eines positiven Ergebnisses idealerweise den Betrieb gar nicht betreten.
Das wurde aber verworfen, da nicht sichergestellt werden kann, dass nicht das positive Testkästchen einfach verschwindet.
Ein Foto kann man ja auch von einem älteren negativen Test machen...
Bisher fahren wir ganz gut so, und wie erwähnt hält sich der Testaufwand aufgrund der hohen Impfquote sehr in Grenzen.
Unabhängig davon hat auch jeder geimpfte MA (fast) jederzeit die Möglichkeit, sich testen zu lassen.
Ein bisschen OT:
Wie es aussieht werden wir Anfang Dezember auch die Möglichkeit zur Boosterimpfung im Betrieb bekommen, es werden gerade Termine gemacht.
Außerdem haben wir angeregt, dass der AG evtl. eine Titerbestimmung anbieten könnte, was zum persönlichen Sicherheitsgefühl beitragen könnte. Eine Antwort steht noch aus.
Grüße
Mal wieder etwas unzufrieden sind wir allerdings mit der Tatsache, dass unser lieber Söder uns alleine lässt in Bezug auf die Umsetzung von 3G.
Das habe ich aus Gastronomiekreisen schon öfter gehört. Da kommt eine Vorgabe, niemand sagt, wie das umzusetzen ist und bei einer Kontrolle bekommt man dann eins auf den Deckel...
Bei uns wurde 3G am Montag (unsinniger Weise) eingeführt, Jeden Tag vor Schichtbeginn in eine Liste eintragen. Wer nicht geimpft ist muss sich 10 Stunden vor Dienstaufnahme testen, damit der PEP Ersatz einteilen kann.
Moin,
ich hab das so verstanden:
1 Test pro Woche als kostenloser Bürgertest
2 Tests pro Woche zahlt der Arbeitgeber
2 Tests pro Woche muss der AN selbst tragen
Regelung des Arbeitgebers: Bei uns in Hessen dürfen wir den Test zuhause selbst durchführen, sollen ihn dann angemessen dokumentieren (Foto vom Teststreifen mit Zettel dazu auf dem Datum, Uhrzeit und Name steht). Den Nachweis muss der ungeimpfte Kollege dann mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
Bei den Kollegen in Bayern wird die Testpflicht strenger gehandhabt: Die müssen den Test unter Aufsicht vor dem Betriebsgelände durchführen. Das kontrolliert der Sicherheitsdienst.
der Knackpunkt wird wohl eher in der Dokumentation der Geimpften und Genesenen liegen oder will ein AG das auch jeden Tag kontrollieren?
Da müssen Daten erfasst und gespeichert und ausgewertet werden, gerade bei Gensenen, weil der Status auch ausläuft.
Ich erwarte eigentlich nicht, das unsere Politiker daran denken, das ggf. auch persönliche Daten erforderlich sind, die aktuell vom AG nicht verarbeitet werden dürfen.
Die Frage finde ich viel spannender, auch wer dann solche Auswertungen einsehen darf. Das müssten dann ja quasi die Teamleiter und Abteilungsleiter sein, wenn das sinnvoll zu händeln sein soll.
Ich erwarte eigentlich nicht, das unsere Politiker daran denken,
Politiker und denken in einem Satz zu sagen ist naja....
Ab wann gilt denn das nun neu beschlossene Gesetz, das soeben den Bundesrat passiert hat? Ab sofort?
Ab wann gilt denn das nun neu beschlossene Gesetz, das soeben den Bundesrat passiert hat? Ab sofort?
ich vermute der Bundespräsident muss erst noch unterschreiben, wenn dann kein Datum genannt ist, wäre das sofort.
Was natürlich schlau wäre übers Wochenende ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, das sicher etwas Vorbereitung in der Umsetzung benötigt.
Die am meistens von mir gehörte Variante war: mit Auslaufen der Pandemie, also 25.11., aber ob das stimmt?
Naja... dass der Bundespräsident "sehr schnell" unterschreibt,also heute noch, dürfte aufgrund der aktuellen Lage reine Formsache sein.
Immerhin hat die Politik Wort gehalten, dass es keinen weiteren Lockdown gibt. Der heisst jetzt Wellenbrecher. 😄
Wenn der Bundespräsident den Füller eh schon in der Hand hat, kann er auch gleich die Cannabis-Legalisierung unterschreibeen, damit wir durch den Winter kommen. Ansonsten fahrt schnell noch mal zum tanken über die Grenze, macht ein Selfie in der Kneipe und hamstert Klopapier...
Hallo,
da die Pandemielage noch bis einschließlich 25.11. gilt, können die Änderungen des InfSchG frühestens zum 26.11. in Kraft treten.
da die Pandemielage noch bis einschließlich 25.11. gilt, können die Änderungen des InfSchG frühestens zum 26.11. in Kraft treten.
nach aktueller Meldung gilt das ab dem 24.11.2021
Genau. Arbeitgeber müssen weiterhin zwei Tests / Woche anbieten ( können natürlich auch fünf Tage sein) aber täglich Kontrollieren. Das kann nicht der MA zuhause machen.
(1) Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten und Arbeitgeber dürfen Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nur durchführen, wenn sie geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen sind und einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben
Alle Arbeitgeber sowie die Leitungen der in Absatz 2 Satz 1 genannten Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren.
zu diesem Zweck darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten einschließlich Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeiten.
Unternehmen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde zweiwöchentlich folgende Angaben in anonymisierter Form zu übermitteln:
1. Angaben zu den durchgeführten Testungen, jeweils bezogen auf Personen, die in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt sind oder behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind, sowie bezogen auf Besuchspersonen und
2. Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, jeweils bezogen auf die Personen, die in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt sind oder behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind.