Das ist doof, aber legal.
Wo das Gesetz keine schärferen Bedingungen fordert oder zulässt bleibt dem AG nur, den AN entgegenzukommen und z. B. eine Testung während der Arbeitszeit oder mehr kostenlose Tests anzubieten.
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Das ist doof, aber legal.
Wo das Gesetz keine schärferen Bedingungen fordert oder zulässt bleibt dem AG nur, den AN entgegenzukommen und z. B. eine Testung während der Arbeitszeit oder mehr kostenlose Tests anzubieten.
Wer ist im Betriebsratsbüro verantwortlich für die Einhaltung der 3G Regel wenn der Betriebsrat in diesen Räumlichkeiten das Hausrecht hat und das Büro sich gelöst vom eigentlichen Betrieb in einem Co-Working Space befindet?
wie willst Du in das BR-Büro kommen ohne das Betriebsgelände zu betreten?
Wenn der AG den Zutritt zum Gelände regelt, das gilt das automatisch auch für das BR-Büro.
Oder gilt bei euch im BR-Büro auch "Alkohol frei" weil Hausrecht im Space-Büro beim BR?
wie willst Du in das BR-Büro kommen ohne das Betriebsgelände zu betreten?
Wenn der AG den Zutritt zum Gelände regelt, das gilt das automatisch auch für das BR-Büro.
Oder gilt bei euch im BR-Büro auch "Alkohol frei" weil Hausrecht im Space-Büro beim BR?
Ja, das gibt es. Betriebsratsbüros in Co-Working Spaces, losgelöst vom eigentlichen Betrieb und weit und breit niemand willens 3G umzusetzen.
Betriebsratsbüros in Co-Working Spaces, losgelöst vom eigentlichen Betrieb und weit und breit niemand willens 3G umzusetzen.
Das ändert aber nichts daran, dass Ihr nicht nur Betriebsräte, sondern auch MA seid. Womit der AG ja verpflichtet ist eine entsprechende 3G-Zugangskontrolle durchzuführen. Die hat der AG vor dem betreten der Arbeitsstätte durchzuführen und auch das BR-Büro ist eine Arbeitsstätte die zum Betrieb gehört, auch wenn sich diese nicht direkt auf dem Betriebsgelände befindet.
weit und breit niemand willens 3G umzusetzen.
Ja, das gibt es. Betriebsratsbüros in Co-Working Spaces,
damit dürfte das aber auch Betriebsgelände sein, wenn der AG die Büroräume zur Verfügung stellt (zumindestens sehr wahrscheinlich)Abgesehen davon, gelten auf jeden Fall die allegemienen Covid-Vorschriften.
Evt. wäre indem Fall sogar der BRV als AG gleichzusetzen, wenn er das Büro verwaltet und die BRM ihrer Tätigkeit nachkommen.