3G am Arbeitsplatz

  • Ich gebe Dir, Allesfresser , ja prinzipiell recht.


    Aber die Kolleg:innen sind kein Monolith, es gibt in einer Belegschaft immer mal wieder widerstreitende Interessen, und ggf muss man sich da sowohl als Einzel-BRM als auch als Gremium klar positionieren.


    Und weil ich Kolleg:innen in der Klinik vertrete, also Menschen, die unter der derzeitig pandemiebedingt eskalierenden Situation zunehmend schwer zu leiden haben, positioniere ich mich in diesen Fragen recht deutlich.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Bei der Entscheidung ob auch Vorort Testungen Durchgeführt werden hat der BR sehr wohl mitzuentscheiden.

    nur wenn der AG das anbieten möchte, sonst nicht

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Es tun sich ja immer neue Abgründe auf. So kam ein MA zu mir und meinte folgendes:

    Wenn er sich jetzt Montag um 6 Uhr vom AG ( 2 kostenlose Tests stehen ihm zu) testen lässt, würde das ja ausreichen. Jetzt meinte er, wenn er am Dienstag schon um 05:45 Uhr da wäre ( ist möglich, bevor Nachfragen kommen), dann würde der Test vom Vortag ja noch gültig sein. Beim BMAS unter Fragen und Antworten finde ich diese Formulierung:

    Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Zugangskontrolle gegeben sein.

    Das würde also auch reichen, meiner Meinung nach. Wie seht ihr den Sachverhalt?

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Sehe ich auch so, der Gesetz- bzw Verordnungsgeber schreibt das ja nicht vor.

    Würde das Gesetz es vorschreiben gebe es keinen Spielraum für den BR.

    Da das Gesetz aber die Option offen lässt hat der BR hier, meiner Meinung nach, ein Initiativrecht.

    auch nur, wenn der AG den vorgegebenen Rahmen überschreitet

    Was wäre den der vorgegebene Rahmen?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Was wäre den der vorgegebene Rahmen?

    Vorname, Nachname und ein Kreuz in der Liste, das der Impfnachweis vorgezeigt wurde, bei Genesenen noch das Datum.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Vorname, Nachname und ein Kreuz in der Liste, das der Impfnachweis vorgezeigt wurde, bei Genesenen noch das Datum.

    Und wie darf er Fragen? dürfen da die ganzen Kollegen bei sein oder geschied das vertraulich.

    Wer darf denn fragen jeder den der AG bestimmt, wer darf die Listen Einsehen oder auf Wiedervorlage buchen? usw. Ist alles im Gesetzt geregelt ne ja ist klar.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Und wie darf er Fragen? dürfen da die ganzen Kollegen bei sein oder geschied das vertraulich.

    das machen diejenigen die sowieso alle persönlichen vertraulichen Daten haben : die Personalverantwortlichen

    Ob der MA das persönlich in der PA machen möchte oder eine e-mail sendet kann er selbst entscheiden.

    Wenn der MA das veröffentlichen möchte, kann er das auch machen, seine freie Entscheidung


    Einsehen auch nur: die Personalverantwortlichen


    Das gibt die DSGVO so her


    Ich weiss ja nicht wie das bei euch so gehandhabt wird, bei uns hält man sich an Gesetze und VO

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • das machen diejenigen die sowieso alle persönlichen vertraulichen Daten haben : die Personalverantwortlichen

    Ob der MA das persönlich in der PA machen möchte oder eine e-mail sendet kann er selbst entscheiden.

    Wenn der MA das veröffentlichen möchte, kann er das auch machen, seine freie Entscheidung

    Und diese Vorgehensweise ist wo geregelt?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Und diese Vorgehensweise ist wo geregelt?

    wo ist geregelt im Gesetz wer deine AUB einsehen und bewerten und ablegen darf?

    wo ist geregelt im Gesetz wer deine persönlichen Daten ablegen und einsehen darf?


    da steht nirgendwo welche Abteilung das zu machen hat, nur wie das zu geschehen hat.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Moinsen,


    der AG gibt folgendes vor:


    Die Testpflicht kann ausschließlich erfüllt werden durch
     tägliche Antigen-Tests in Form von
     Antigen-Test im Unternehmen (Testangebot 2x wöchentlich) und/oder
     Antigen-Test extern -> nicht älter als 24 Stunden einschl. geplanter Arbeitszeit mit Zertifikat
     PCR-Test extern -> nicht älter als 48 Stunden einschl. geplanter Arbeitszeit mit Zertifikat

    bei uns haben die AN folgende Frage:

    Müssen die AN nun ein Zertifikat vorzeigen?

    Es gibt am Montag und am Mittwoch einen Test vom AG der Kontrolliert und auch dokumentieret wird.

    Nun sollen die AN für Dienstag, Donnerstag und Freitag ein Testzertifikat vorlegen.


    Ich konnte im Gesetzestext dazu nichts gefunden. Nur welche Test dazu geeignet sind.


    Gruß aus Thüringen

  • Die Gültigkeit des Testnachweises muss zum Zeitpunkt der betrieblichen Zugangskontrolle gegeben sein. Das würde also auch reichen, meiner Meinung nach. Wie seht ihr den Sachverhalt?

    Wenn die gesetzliche Formulierung so ist, und seit der letzten Testung wären 23h45m statt mindestens 24h vergangen, dann reichte das.


    Ob es aber sinnvoll wäre? Eher nein.


    Und z.B. da sehe ich nun Regelungsbedarf und -möglichkeit: BR und AG könnten und sollten vllt auch die arbeitstägliche Testung über die 24h-Regel hinaus vereinbaren.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • wo ist geregelt im Gesetz wer deine AUB einsehen und bewerten und ablegen darf?

    wo ist geregelt im Gesetz wer deine persönlichen Daten ablegen und einsehen darf?

    Bei uns sind die Rahmenbedingungen der Datenverarbeitung in Rahmen-BVen Örtlich sowie KBR ebene geregelt.

    Daher bleibe ich bei meiner Aussage das der BR hier sehr wohl etwas regeln kann wenn er den Bedarf sieht.


    Und jemandes Meinungsäußerung kritisch z.B. als dumm oder perfide oder unsolidarisch oder sozialdarwinistisch zu benennen, mag zwar ein hartes Statement sein, aber eben ein legitimes und seinerseits von der Meinungsfreiheit gedecktes.

    Vielleicht nimmt sich mal jeder die 3/4 STD Zeit um auch andere Denkanstöße zu erfahren. Ich finde diesen beitrag sehr neutralgehalten.

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    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

    Einmal editiert, zuletzt von erco () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von erco mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Daher bleibe ich bei meiner Aussage das der BR hier sehr wohl etwas regeln kann wenn er den Bedarf sieht.

    Wie diese Daten erhoben und gespeichert werden, unterliegt mangels genauer gesetzlicher Regelung der Mitbestimmung der BR, m.E. nach § 87 I 1, 6 und 7 BetrVG.


    Bei uns im Betrieb wird z.B. nicht zentral gesammelt, sondern von den jeweils zuständigen Abteilungs- und Stationsleitungen für ihre AN auf datenschutzrechtlich sicher zu verwahrenden Papierformularen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Daher bleibe ich bei meiner Aussage das der BR hier sehr wohl etwas regeln kann wenn er den Bedarf sieht.

    diese Aussage möchte ich auch nicht bezweifeln, da stimme ich Dir zu.


    kann, wenn er Bedarf sieht


    Bei uns im Betrieb wird z.B. nicht zentral gesammelt, sondern von den jeweils zuständigen Abteilungs- und Stationsleitungen für ihre AN auf datenschutzrechtlichen zu verwahrenden Papierformularen.

    da wäre auch dann bei mir der Bedarf gegeben

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Vielleicht nimmt sich mal jeder die 3/4 STD Zeit um auch andere Denkanstöße zu erfahren. Ich finde diesen beitrag sehr neutral gehalten.

    Und schon wieder, erco , meinst Du nicht nur, Andere sollten "aufwachen", sondern unterstellst, man würde nicht unterschiedliche Denkanstöße oder Quellen konsultieren.


    Ich persönlich konsultiere unterschiedlichste Quellen, orientiere mich aber eher weniger an der Youtube-Universität und dem Google-Institut.


    Sehr witzig, allerdings eher unfreiwillig witzig, finde ich, dass Du ein Video mit dem Titel "Das Impferium schlägt zurück" als neutral bezeichnest, in dem die Impfspritze eine tödliche Waffe der dunklen Seite der Macht darstellt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    2 Mal editiert, zuletzt von Fried ()

  • erco, ich habe reingeschaut. Allerdings nur ausschnittsweise, weil die Absurditäten Gunnar Kaisers (der ja schon lange als Aushängeschild der Covidiotie-Szene fungiert und wirklich allerübelste Dinge von sich gegeben hat und immer wieder von sich gibt, z.B. dass ältere Menschen es nicht "zu Überleben verdient" hätten, wenn "Kinder zu ihrem Schutz in Angst und Schrecken versetzt" würden) schon von den ersten Sätzen an kaum auszuhalten sind und mir meine Lebenszeit zu wichtig ist, um sie an 45 Minuten sozaildarwinistischen und andersartig übelkeitserregenden Bullshit zu verschenken.


    Dass das aus Deiner Sicht "Neutralität" ist, spricht Bände.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()