Wahlvorstand einzeln wählen?

  • Frage zum Wahlvorstand:


    Wenn sich mehrere Arbeitnehmer für den Wahlvorstand interessieren und wir im Gremium das entscheiden sollen.

    Wie wählen wir die Mitglieder?

    jeden einzeln? oder zusammen?

    Der Vorsitzende wird auch durch uns festgelegt aber bei mehreren Kanditaten?


    Danke für eure Eingebungen :)

  • Gegenfrage: Worin seht ihr einen Unterschied ob ihr Müller, Mayer Schulz im Block in den Wahlvorstand wählt und Anton, Martina und Uwe dann als Ersatzmitglieder im Block bestellt oder ob ihr jeden einzeln Mitarbeiter einzeln in den Wahlvorstand wählt.

    Der Wahlvorstand wird dann in einem weiteren Beschluss festgelegt wenn die ordentlichen Wahlvorstandsmitglieder feststehen. Ich sehe da keinen Unterschied ob die im Block oder jeweils einzeln dorthin gewählt werden.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Stempelkissen,


    ich weiß ja nicht, wie groß euer Betrieb, für den dere WV gewählt werden soll, ist.


    Wenn ich aber mal davon ausgehe dass ihr mehr Kandidaten habt, als ihr meint, zu benötigen, würde ich die Kandidaten einzeln wählen und den Vorsitzenden separat.

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  • Hallo,


    das ist doch eine ganz normale Persönlichkeitswahl.


    Alle Bewerber*innen kommen auf eine Liste und diejenigen drei mit den meisten Stimmen sind gewählt. Wenn der BR will, kann er noch vor der Wahl bestimmen, daß die nachfolgenden Bewerber*innen in der Reihenfolge ihres Ergebnisses Stellvertreter*innen sind und/oder, daß im ersten Wahlgang ein bestimmtes Mindestquorum gilt.

  • Ok. Ich muss meine Aussage in dem Punkt das es mehr Interessenten als Plätze im Wahlvorstand gibt korrigieren. In dem Fall kann man nicht im Block wählen. Das geht nur wenn sich alle Beteiligten einig sind.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von Fitting, 30. Aufl. Rn 23 zu § 16 BetrVG

    Die Bestellung der Mitgl. des Wahlvorst. erfolgt durch Beschluss des BR mit einfacher Stimmenmehrheit (§ 33). Eine förmliche Wahl kann vom BR beschlossen oder in der Geschäftsordnung festgelegt werden (§ 36). Sie ist aber nicht von Gesetzes wegen vorgeschrieben.

    Mit anderen Worten: das könnt ihr frei entscheiden. D.h. theoretisch könntet ihr also wohl auch Müller und Meier direkt festlegen (weil sich bei denen alle einig sind) und anschließend per Wahl entscheiden ob noch Krause, Schmidt oder Schulz dazu kommen. Wichtig ist nur, dass ihr am Ende einen Beschluss habt, wen ihr genau als Mitglieder des Wahlvorstandes bestellt. Und natürlich einen zweiten Beschluss (oder einen Kombibeschluss), wen ihr zum Vorsitzenden bestimmt.


    Ob ihr die Entscheidung im Losverfahren, nach Bauchgefühl oder nach Höhe der Reparationszahlungen festlegt - dazu schweigt sich das Gesetz aus. Am Ende müsst ihr nur mehrheitlich etwas beschließen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • danke. so hatte ich mir das auch vorgestellt. Was passiert denn bei Stimmengleichheit?

    kommt auf die Formulierung an, aber bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt, weil die Mehrheit der Stimmen ja nicht vorliegt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Hallo Randolf,


    das hier

    bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt, weil die Mehrheit der Stimmen ja nicht vorliegt.

    hat aber bei Wahlen, wie zB der Bestellung eines WV, keine Bedeutung.


    Bei Wahlen gibt es bei Stimmengleichheit eine Stichwahl, wenn die Reihenfolge der betroffenen Kandidierenden für das Ergebnis relevant ist.

  • Bei Wahlen gibt es bei Stimmengleichheit eine Stichwahl, wenn die Reihenfolge der betroffenen Kandidierenden für das Ergebnis relevant ist.

    ja, stimmt.

    Aber bei Stimmgleichheit ist auch in der Stichwahl dann nichts entschieden, weil eine Mehrheit benötigt wird, korrekt?


    Letzte Lösung ist dann Losverfahren?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wie Moritz schon richtig festgestellt hat, wird der Wahlvorstand nicht gewählt (Ausnahme: Betreibsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes) sondern vom Betriebsrat bestellt. Dies erfolgt in Form eines Beschlusses.


    In der Sitzung könnt ihr darüber diskutieren, wer in den Wahlvorstand bestellt werden soll, und mit etwas Glück werdet ihr euch so weit einig, dass ihr dann einen Beschlussantrag bekommt, der auch mehrheitsfähig ist. Sollte das nicht funktionieren, könnt ihr euch Gedanken machen, wie ihr die Mitglieder des Wahlvorstandes hinbekommen wollt. Dies kann dann in einer oder auch mehreren Wahlen stattfinden, hier seid ihr frei in eurer Entscheidung wie ihr das machen wollt. Auch wie ihr es regeln wollt, was bei Stimmengleichheit geschieht. Ihr könnt eine Stichwahl machen, losen oder was auch immer. Das Verfahren muss nur, am Besten vorher, festgelegt werden. Aber auch hier steht am Ende ein Beschlussantrag, dass die Kolleginnen X, Y und Z in den Wahlvorstand berufen werden und die Kollegen U, V und W Ersatzmitglieder sind.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand