seltsame Einstellung

  • Wir haben einen sehr interessanten Fall, den wir irgendwann wohl nicht mehr entgegenstehen können aber von Anfang an.


    In Zeiten von Corona wurden am Standort freiwillige Helfer eingestellt, die in einem gewissen Zeitrahmen Aufgaben erledigten, wie Gepäcktransport oder aber auch in den jeweiligen Abteilungen unterstützte. Diese Einstellungen liefen über die Mutter und das Weisungsrecht an die Tochter übergeben.

    Diese Verträge waren befristet.

    Nun hatten wir einen Fall das eine Tochter der Teamassistentin eben eine Gepäcktransporteuren Tätigkeit übernahm.

    In Quartalsgesprächen im Sommer wurde uns berichtet das ab August die Verträge der Covid-Helfer auslaufen würden, was dann auch bei fast allen passiert ist, eben nur nicht bei der einen Dame.

    Der Betriebsausschuss bekam einen Umsetzungsantrag vorgelegt indem die besagte Dame vom Gepäcktransport in das Beschwerdemanagement wechseln wolle.

    Der Betriebsausschuss war irritiert, weil wir in der Tochter eine solche Abteilung gar nicht hatten.

    Daraufhin wurde diese abgelehnt. Dann rief das Dezernat an und fragte nach, wieso wir ablehnen würden.

    Wir teilten mit das es die Stelle nicht gebe, sie sich nicht beworben und keinen Umsetzungsantrag gestellt habe.

    Man teilte uns mit das in der Task Force ( an der wir nicht teilnehmen) darüber gesprochen wurde in Ausnahmefällen der ein oder andere Covid-Helfer verlängert werden könnte.

    Daraufhin verlangten wir den Auszug aus dem Protokoll der Task Force. Dieses bekam wir nicht dafür aber eine Information, das die Gepäcktransporteure ab einem gewissen Zeitraum entfernt werden würden.


    Es wurde dann wieder abgelehnt, nachdem dann wieder ein Mitbestimmungsantrag kam. Allerdings jetzt vom Beschwerdemanagement in den Pforten und Empfang Bereich. Ein weiterer Fehler.


    Dann dachten wir, es käme jetzt etwas Ruhe rein, doch leider war dem nicht so. Es gibt bei uns natürlich immer wieder neue offene Stellen zu vergeben, so dass sie sich in einem anderen Bereich ganz offiziell beworben hatte. Kann sie ja auch tun. Wurde auch eingestellt mit dem Eintrittsdatum 01.11.2021. Dann und jetzt kommt es hat sich sich aber auch auf eine andere Stelle beworben und am 09.11.2021 ein Vorstellungsgespräch bekommen. Sie war auch dort. Ich saß dabei. Wir teilten mit das wir sehr verwundert sind, da sie doch schon in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stünde und sie seit dem 01.11.2021 nur ein halben Tag dort war und danach sofort "Krank" wurde. Toller Start.

    Wir suggerieren das die Frau die Stelle nicht bekommen wird und das sie umgehend in der Probezeit entfernt werden muss.


    Wie seht ihr das? Habe ich das vielleicht unverständlich ausgedrückt? habt ihr etwas nicht verstanden? Dann fragt, ich versuche nachzubessern ;)

    Sind wir zu hart? oder zu weich?

  • So ganz blicke ich nicht durch, aber es nicht BR-Aufgabe, Krankmeldungen zu bezweifeln und Entlassungen zu fordern (außer nach § 104 BetrVG). Wenn keine bereits Beschäftigten durch die Einstellung Nachteile erleiden, dann gönnt der Dame doch den Job, als was auch immer.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ich sehe das so das sich die Mitarbeiterin, welche am zweiten Tag krank geworden ist nachdem sie sich auf eine Stelle erfolgreich beworben hat aus dem befristeten Vertrag, weiter auf andere Stellen im Unternehmen bewirbt.
    Und das vollkommen unabhängig von Tochter / Mutter Verhältnissen in einem Konzern oder einer Familie wo auch andere Familienmitglieder beschäftig werden.

    Ich würde das jetzt eher als ein Problem des Arbeitgebers sehen wenn sich jemand nach einem Tag Arbeit auf einer unbefristeten Stelle auf andere Stellen bewirbt. Aus Betriebsratssicht sehe ich da eigentlich kein Problem. Auch unabhängig wann die Bewerbungen jeweils erfolgt sind.
    Wenn der Arbeitgeber die aktuell AU geschriebene Kollegin auf der anderen Stelle für geeignet sieht und einstellen will dann wird er ganz normal eine Betriebsratsmeldung einstellen für eine Versetzung/Einstellung. Und darüber hat dann dann der Betriebsrat entscheiden.

    Ich kann nicht verstehen warum ich die Entfernung der Mitarbeitern als Betriebsrat begründen sollte.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Stempelkissen.


    die vielen Mütter und Töchter finde ich verwirrend?

    Kannst Du mir das bitte etwas entwirren?

    Diese Einstellungen liefen über die Mutter und das Weisungsrecht an die Tochter übergeben.

    Personen oder Gesellschaften?

    wenn Person: die Mutter stellt die Tochter ein?


    Tochter der Teamassistentin eben eine Gepäcktransporteuren Tätigkeit übernahm

    Person, die auch eine beschäftigte Mutter hat


    Der Betriebsausschuss bekam einen Umsetzungsantrag vorgelegt indem die besagte Dame vom Gepäcktransport in das Beschwerdemanagement wechseln wolle.

    Der Betriebsausschuss war irritiert, weil wir in der Tochter eine solche Abteilung gar nicht hatten.

    das wird (hoffentlich) jetzt eine Gesellschaft sein?

    Daraufhin wurde diese abgelehnt.

    das ist dann wieder die Tochter als Person?



    Allerdings jetzt vom Beschwerdemanagement in den Pforten und Empfang Bereich

    was es in der Tochter nicht gibt?

    Wir suggerieren das die Frau die Stelle nicht bekommen wird und das sie umgehend in der Probezeit entfernt werden muss.

    wer ist wir?

    und wer suggeriert etwas? als BRM schon merkwürdig, weil das kann doch nur nach einem Beschluss bzw. ggf. auch nach einer Beratung im BR mitgeteilt werden.

    Und warum muss sie entfernt werden? wegen Krankheit?

    Habe ich das vielleicht unverständlich ausgedrückt? habt ihr etwas nicht verstanden?

    Ja und ja ;)



    Sind wir zu hart? oder zu weich?

    zu weich, wenn ihr eine MA entfernen lassen wollt wegen Krankheit?


    Wirkt für mich eher, als wenn ihr euren Frust über den AG an einer MA ausleben wollt.

    Soweit ich mir das zusammenreimen kann, wollt ihr den AG bestrafen, weil er eine Tochter einer AG-beliebten MA´in bevorzugt behandelt (nehme ich so wahr)


    ich würde sagen: da schiesst ihr über das Ziel hinaus.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Mir geht es gerade wie Randolf. Es wimmelt nur so von Müttern und Töchtern (womit vermutlich irgendwelche Gesellschaften gemeint sind, weil alles andere irrelevant wäre). Gleichwohl scheint es an einer Stelle tatsächlich um eine biologische Mutter-Tochter-Beziehung zu gehen. Mir hat sich aber nicht erschlossen, wofür das relevant ist.


    Insgesamt werde ich aber auch diese Gefühl nicht los

    Wirkt für mich eher, als wenn ihr euren Frust über den AG an einer MA ausleben wollt.


    Aber das mag dem Umstand geschuldet sein, dass ich den Sachverhalt nur mäßig durchdrungen habe...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Was ist denn eigentlich Euer eigentliches Problem? Stoßt Ihr Euch in erster Linie an der Vetternwirtschaft, also dass hier die Tochter einer Teamassistentin offenbar bevorzugt behandelt wird?

    Oder ist die tatsächlich so schlimm, dass Ihr sie auch ohne Verwandschaft im Betrieb nicht haben wolltet?

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • ok ich merke, ich habe euch ziemlich durcheinander gebracht.


    Also das eine ist die tatsächliche Mutter Tochter Beziehung. Die Mutter ist Teamassistentin im Pforten und Empfang Bereich.


    Das andere ist die Gesellschaft. Wir sind das Tochter Unternehmen des Mutterkonzerns.


    Ich bekomm das mit den Zitaten irgendwie nicht so hin, wie ich das möchte, sorry.


    Randolf: zu Frage 1: Ja hier handelt es sich um Gesellschaften

    zu 2: ja die Mama ist Teamassistentin im Unternehmen

    zu3: ja es handelt sich um eine Gesellschaft

    zu4: ja die Tochter der Mama wurde abgelehnt ( keine gesellschaft)

    zu5: genau es gibt in unserem Unternehmen kein Beschwerdemanagement Bereich.

    zu6: mit "wir" ist der Betriebsausschuss gemeint. sie soll nicht wegen Krankheit entfernt werden. Uns geht es um die Art und Weise, wie man versucht hinten rum, wieder an den Arbeitsplatz ( Pforten und Empfang) zu kommen. Von den falschen Abläufen mal ganz ab.



    Wie Moritz es auch sieht, ist vielleicht noch nicht ganz durchgedrungen, das in der Vergangenheit ähnliche "spielchen" abgelaufen sind.

    Mit AN deren Arbeitsverhältnis endet. Bewusst endet damit man jemanden anderes einstellen kann, der für die Stelle gar nicht in Frage kommt und andere Beispiele. Vertrauensvoll ist das wohl eher nicht.


    Wir haben prinzipiell nichts gegen diese Einstellung aber dann soll man das auch richtig machen und uns nicht ständig verarschen.

    Andersherum sind die MA im Pforten und Empfang Bereich froh das sie nicht kommt, weil sie nicht mit ihr zurechtgekommen sind.


    Was ist denn eigentlich Euer eigentliches Problem? Stoßt Ihr Euch in erster Linie an der Vetternwirtschaft, also dass hier die Tochter einer Teamassistentin offenbar bevorzugt behandelt wird?

    Oder ist die tatsächlich so schlimm, dass Ihr sie auch ohne Verwandschaft im Betrieb nicht haben wolltet?

    zum einen würde ich sagen: "ja", das sie eigentlich nur für den Gepäcktransport eingestellt war. Dann aber rumgemault hat, das ihr das zu blöde und langweilig sei. Daraufhin wurde sie dann damit beauftragt die Türöffnung zu verwalten.

    Auch hier würde ich schon sagen, ein bisschen bei Mami heulen gehen, die regelt das.


    Zum anderen ist sie im Pforten und Empfang Bereich nicht gerade beliebt aufgefallen. Klar mit dem ein oder anderen, war es wohl ganz witzig aber im grossen und ganzen gab es nicht viel gutes zu berichten.

    Einmal editiert, zuletzt von Stempelkissen () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Stempelkissen mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Die Kollegin arbeitet nun bei euch und hat sich auf eine, ich nehme mal an, Interne ausgeschriebene Stelle beworben.

    Ihr habt im Vorstellungsgespräch schon signalisiert das der BR seine Zustimmung verweigern wird.

    Warum?

    Welche Gründe aus dem § 99/2 BetrVG werdet ihr anführen?

    Wieviel MA habt ihr?

    Ist der § 95/2 auf euch anwendbar?


    Alles andere von dir hier geschilderte sind neben Schauplätze die nichts mit der Eigentliche Sache zu tun haben.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Ergänzend die Frage: Habt Ihr eine Auswahlrichtlinie nach §95 (2) BetrVG?
    Stempelkissen Wenn du mal die Rollen tauscht und dich in die Mutter und die Tochter versetzt wie würdest du dich fühlen mit dem was ihre bzw. du jetzt als Betriebsrat bzw. Betriebsratsgremium mit der Tochter machst? Also wie würdest du dich fühlen als Betroffene wenn man so mit dir umgehen würde?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Mit AN deren Arbeitsverhältnis endet. Bewusst endet damit man jemanden anderes einstellen kann, der für die Stelle gar nicht in Frage kommt und andere Beispiele. Vertrauensvoll ist das wohl eher nicht.

    hier sehe ich zwei Verständnisfehler:

    1. ein befristetes Arbeitsverhältnis endet immer bewußt, weil die Frist bereits bei Abschluß des AV bekannt ist. Was übrigens auch dem befristeten AN bekannt ist und dem AG da jetzt Absicht zu unterstellen ist komisch, weil das ja schon bei Abschluss des AV beabsichtigt war.

    2. wenn der AG jemanden einstellen will, der für die Stelle gar nicht in Frage kommt, weil ungeeignet, dann habt ihr als BR doch die Möglichkeit der Einstellung zu wiedersprechen, soweit objektive sachliche Gründe vorliegen.

    Warum widersprecht ihr nicht?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Randolf das ist kein Widerspruchsgrund nach §99 BetrVG !

    ich wäre so dreist gegenüber dem AG zu behaupten, dass die Einstellung einer nicht geeigneten Person zu Lasten der anderen MA geht.

    §99 BetrVG - Nr 3


    oder Widerspruch weil eine andere Bewerberin geeigneter ist (wenn es den mehr als eine gab)


    Ob man damit bei Gericht durchkommt, darf bezweifelt werden, aber besser als alles abnicken ist es auf jeden Fall.


    Wie heißt es so schön: eine starke Behauptung kann mehr bewirken, als ein schwacher Beweis :)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Selten so einen Quatsch gehört....als AG würde ich einstellen wenn mein Betriebsrat so einen Mist verzapft soll der doch vors Gericht gehen!

    Erstmal muss ich ja wenn ich Korrekt unterwegs sein will die Zustimmung ersetzen lassen vor Gericht. Wenn ich da alles klar begründen kann würde ich das machen als Arbeitgeber und nicht einfach einstellen um dann vom Betriebsratsgeremium eine Klage zu bekommen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Suppenkasper in diesem Fall würde ich als AG davon ausgehen, dass dieser Widerspruch nicht ordnungsgemäß ist und die Zustimmung zur Einstellung erteilt wurde.

    Ich würde dann aber lieber Arbeitgeber noch anmerken das die §102 BetrVG mässig nicht vollständig war und keine Bearbeitungsfrist angefangen hat zu laufen. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Nein, wir haben nicht signalisiert das wir widersprechen werden. Wir haben dem Recruiting und der Teamleitung erklärt das die Dame bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht. Und das es wohl nicht sehr Vertrauenserweckend wird, wenn man seit dem 01.11. nicht die andere Stelle antritt sondern darauf hofft, den Pforten und Empfang Bereich zu bekommen.


    hier sehe ich zwei Verständnisfehler:

    1. ein befristetes Arbeitsverhältnis endet immer bewußt, weil die Frist bereits bei Abschluß des AV bekannt ist. Was übrigens auch dem befristeten AN bekannt ist und dem AG da jetzt Absicht zu unterstellen ist komisch, weil das ja schon bei Abschluss des AV beabsichtigt war.

    Ja da widerspreche ich dir nicht. Allerdings, werden befristete Arbeitsverhältnisse von guten MA auslaufen gelassen um jemanden einzustellen, weil man dem Mutterkonzern was versprochen hat. Aber das wäre eine andere Geschichte.

    Ergänzend die Frage: Habt Ihr eine Auswahlrichtlinie nach §95 (2) BetrVG?
    Stempelkissen Wenn du mal die Rollen tauscht und dich in die Mutter und die Tochter versetzt wie würdest du dich fühlen mit dem was ihre bzw. du jetzt als Betriebsrat bzw. Betriebsratsgremium mit der Tochter machst? Also wie würdest du dich fühlen als Betroffene wenn man so mit dir umgehen würde?

    Klar andersherum, würde ich genauso so denken. Aber sie hat unsere Zustimmung in einem anderen Bereich bereits erhalten und kann seit dem 01.11 unbefristet hier arbeiten. Was soll also dieses hinterhältige getue?

    2. wenn der AG jemanden einstellen will, der für die Stelle gar nicht in Frage kommt, weil ungeeignet, dann habt ihr als BR doch die Möglichkeit der Einstellung zu wiedersprechen, soweit objektive sachliche Gründe vorliegen.

    Warum widersprecht ihr nicht?

    Bisher lag kein weiteres Mitbestimmungsverfahren zu Einstellung der Person vor.

  • Ich glaube dann habe ich das falsch verstanden.

    Wir suggerieren das die Frau die Stelle nicht bekommen wird und das sie umgehend in der Probezeit entfernt werden muss.


    Nein, wir haben nicht signalisiert das wir widersprechen werden.

    Vielleicht beantwortest du auch noch die andren Fragen.

    Nach dem §95/2

    Und welche Ablehnungsgründe euch einfallen würden?

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Ich glaube dann habe ich das falsch verstanden.


    Vielleicht beantwortest du auch noch die andren Fragen.

    Nach dem §95/2

    Und welche Ablehnungsgründe euch einfallen würden?

    Ablehnungsgründe würde ich jetzt sagen, Sie hat keinen


    1. keinen Umsetzungsantrag gestellt.

    2. Vertrauensbruch durch nicht antritt der bereits genehmigten Stelle

    3. Probezeit nicht überstanden


    wären jetzt so meine ideen. Ob ich damit weit komme weiss ich jetzt nicht.