MA wird gegen seinen Willen zum Arzt geschickt

  • Hallo zusammen,


    heute hatten wir hier folgende Herausforderung: Ein Mitarbeiter wurde von einem Vorgesetzten zum Arzt geschickt, gegen seinen Willen. Er war offensichtlich verschnupft.

    Meines Wissens nach darf der Arbeitgeber ihn zumindest nach Hause schicken ( Direktionsrecht ) wenn er hier die Sicherheit der anderen Kollegen in Gefahr sieht. Die Frage die sich dem Mitarbeiter wie auch mir stellt ist folgendes: Es gibt in unserem Unternehmen eine zusätzliche Entlohnung, die abhängig von der Krankenquote ist. Der Kollege befürchtet, dass er diese dann für diesen Monat nicht bezahlt bekommt, und empfindet das als nicht fair ( er fühle sich ja ansonsten "fit" )

    Hatte hier jemand schon einen ähnlichen Fall und wie seid Ihr damit umgegangen?


    Liebe Grüße,


    Micha

  • Arztbesuche sind Privatsache. Kein AG kann einem AN vorschreiben, einen Arzt aufzusuchen, er kann es bestenfalls empfehlen (es sei denn du würdest hier von einem Betriebsarzt sprechen, aber aufgrund deiner Schilderung gehe ich davon aus dass kein Betriebsarzt gemeint ist).


    Der AG kann den AN von der Arbeit freistellen, wenn er meint dass er die Gesundheit anderer AN gefährdet, und seine eigene Gesundheit vielleicht auch. Dann geht der AN nach Hause, erhält aber trotzdem sein Gehalt.


    Was die "Gesundprämie" angeht: Da kommt es auf die exakten Regelungen in der BV an, die ihr hoffentlich zu dem Thema abgeschlossen habt. Ich hoffe mal sehr, dass da drin steht, dass das reine "Nach Hause schicken" nicht ausreicht, sondern ein Minimum an AU-Tagen (ärztlich bescheinigt) Voraussetzung ist, die Prämie zu verlieren. Aber der Sachverhalt selbst zeigt schon, wie blödsinnig eine solche Prämie insgesamt ist. Als BR würde ich mich auf sowas nicht einlassen.

    Viele Grüße

    Ex-BRV aus Frankfurt

    Einmal editiert, zuletzt von EDDFBR () aus folgendem Grund: Inhaltliche Ergänzungen.

  • Arztbesuche sind Privatsache. Kein AG kann einem AN vorschreiben, einen Arzt aufzusuchen, er kann es bestenfalls empfehlen (es sei denn du würdest hier von einem Betriebsarzt sprechen, aber aufgrund deiner Schilderung gehe ich davon aus dass kein Betriebsarzt gemeint ist).


    Was die "Gesundprämie" angeht: Da kommt es auf die exakten Regelungen in der BV an, die ihr hoffentlich zu dem Thema abgeschlossen habt. Aber der Sachverhalt selbst zeigt schon, wie blödsinnig eine solche Prämie ist. Als BR würde ich mich auf sowas nicht einlassen.

    Das die sinnbefreit ist - keine Frage! Aber solche Fälle sind ( ich müsste da noch mal recherieren ) nicht explizit geregelt - zu dem Zeitpunkt wäre der AG NIEMALS auf die Idee gekommen jemanden freiwillig nach Hause zu schicken... Ich muss das aber nochmal nachlesen. Grundlegend sehe ich nicht ein, dass dem Kollegen dadurch ein Nachteil entsteht - Pandemie hin oder her.

  • Wenn es dazu keine BV gibt, dann würde ich als BR sofort mein Mitbestimmungsrecht einfordern und eine BV dazu verhandeln. Ich entnehme deiner Schilderung auch implizit, dass das keine Regelung aus einem Tarifvertrag o.ä. ist, was bei euch angewendet wird, sondern eine "freischwebende" AG-Maßnahme.


    Wenn ihr nicht tarifgebunden seid, dann unterliegen alle Gehaltsbestandteile der Mitbestimmung des §87 (1) 10. Also auch so eine Regelung. Prinzip: Der Arbeitgeber stellt einen Topf bereit (Prämie), BR bestimmt mit bei den Regeln, nach denen sie ausbezahlt wird. Aber Vorsicht: Dem AG steht es frei zu sagen "OK, dann mach ich den Topf zu und zahle gar keine Prämie". Hier muss der BR beim Verhandeln entsprechend vorsichtig sein. Bzw. dem AG klarmachen, dass man in einem solchen Falle sehr deutlich kommunizieren würde, dass es dem BR um Regeln für eine gerechte Anwendung geht und der AG in einem solchen Fall der Buhmann wäre.

  • Wenn es dazu keine BV gibt, dann würde ich als BR sofort mein Mitbestimmungsrecht einfordern und eine BV dazu verhandeln. Ich entnehme deiner Schilderung auch implizit, dass das keine Regelung aus einem Tarifvertrag o.ä. ist, was bei euch angewendet wird, sondern eine "freischwebende" AG-Maßnahme.


    Wenn ihr nicht tarifgebunden seid, dann unterliegen alle Gehaltsbestandteile der Mitbestimmung des §87 (1) 10. Also auch so eine Regelung. Prinzip: Der Arbeitgeber stellt einen Topf bereit (Prämie), BR bestimmt mit bei den Regeln, nach denen sie ausbezahlt wird. Aber Vorsicht: Dem AG steht es frei zu sagen "OK, dann mach ich den Topf zu und zahle gar keine Prämie". Hier muss der BR beim Verhandeln entsprechend vorsichtig sein. Bzw. dem AG klarmachen, dass man in einem solchen Falle sehr deutlich kommunizieren würde, dass es dem BR um Regeln für eine gerechte Anwendung geht und der AG in einem solchen Fall der Buhmann wäre.

    Es gibt eine BV zu dem Thema. Nur ist der Fall "MA wird aktiv vom AG nach Hause geschickt" in der BV meines Wissens nach nicht. Das muss ich noch einmal nachlesen, da ich die jetzt nicht im Kopfe habe.

    Wie gesagt mein Verständnis sagt mir: MA wird aktiv nach Hause geschickt ( zum Arzt ) - hat der AG diese Prämie trotzdem zu zahlen aber ich bin mir halt zu 99% sicher dass dieser Fall dort nicht regelemtiert ist. Muss ich nochmal nachlesen.

    Viele Grüße aus dem hohem Norden

  • Moin,


    die Anweisung kann nur lauten "Geh nach Hause". Der Passus "Geh zum Arzt" ist nur eine Empfehlung, da der AG kein Recht hat das anzuweisen. Also greift die BV nicht, denn es geht hier nur darum dass der AG das Angebot der Arbeitsleistung nicht annehmen möchte. Damit ist er im Annahmeverzug, und hat Lohnfortzahlung zu leisten. Das ganze Thema "Krank" oder "AU" ist hier außen vor.

  • Der Arbeitgeber kann auf Grund der Pandemie Hysterie fordern, dass der MA sich testen lässt.

    Aber er kann ihn nicht in den Krankenstand nach Hause schicken!

    Wenn der Mitarbeiter seine Arbeit anbietet (negativer Test voraus gesetzt), dann kann der AG den AN nur freistellen.

    Durch die Freistellung darf dem AN aber kein Nachteil entstehen.


    Wann ein AN krank ist, also Arbeitsunfähig entscheidet ein Arzt, und nicht der AG!

  • MA bietet seine Arbeitskraft an.

    In diesem falle würde ich das unter Zeugen machen oder den AG ein schreiben überreichen in dem er mir bestätigen soll, das er meine Arbeitskraft nicht annimmt. Wahrscheinlich wird er das nicht unterzeichnen, das vermerke ich dann auf dem Schreiben mit Datum und Uhrzeit.

    AG nimmt die Arbeitskraft nicht an.

    Zum Arzt muss ich dennoch nicht.

    Am nächsten Tag widerholt sich das Spiel.

    Eure Regelung bezieht sich auf die Krankenquote.

    Da der Kollege aber nicht AU ist dürfte diese Regelung nicht greifen, oder?

    Es gibt in unserem Unternehmen eine zusätzliche Entlohnung, die abhängig von der Krankenquote ist.

    Der AG hätte noch die Möglichkeit den MA zum Medizinischen dienst zu schicken oder Medizinischen TÜV.

    Bis zur Klärung könnte er den Lohn verweigern den der MA dann einklagen müsste.

    Der MA könnte auch gegen die Weisung Klagen.

    Der AG würde hier das Lohnrisiko tragen. Soll heißen das nach so einer Klärung, wenn es sich rausstellt der MA ist und war Arbeitsfähig, der AG den Lohn nachzahlen muss.

    Also du siehst schon was das für ein Verfahren werden könnte nur weil der MA verschnupft ist.

    Soll er doch einen schnelltest machen und dem AG mitteilen das dieser Negativ ist.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Also du siehst schon was das für ein Verfahren werden könnte nur weil der MA verschnupft ist.

    Soll er doch einen schnelltest machen und dem AG mitteilen das dieser Negativ ist.


    Ja aber ich glaube wir müssen hier grundsätzlich was machen. Je länger die Situationb ist wie sie ist wird das sicher häufiger vorkommen und dafür sollten wir eine Regelung finden...

  • Er war offensichtlich verschnupft.

    damit dürfte der AG einen Test verlangen, weil es sich um typische Symthome handelt und es damit eine anlassbezogene Weisung ist.

    Ob der AG mit einem Schnelltest zufrieden ist oder einen "hochwertigeren Test" durch autorisiertes Personal vorzieht, ist doch erstmal nur eine Frage der Kostenübernahme.

    Wenn der AG die Kosten trägt und den MA auffordert einen entsprechenden ärztlichen machen zu lassen, dann ist es nach meiner Einschätzung in diesem Fall gerechtfertigt.

    Und "AU" ist der MA nicht, solange der Arzt das nicht bescheinigt hat.

    Selbstverständlich hat der AN Anspruch auf seinen Lohn in diesem Fall, solnage keine Diagnose oder Anweisung vom GA vorliegt.


    Was soll der AG den machen? MA mit typischen Symthomen weiterarebiten lassen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Es gibt in unserem Unternehmen eine zusätzliche Entlohnung, die abhängig von der Krankenquote ist. Der Kollege befürchtet, dass er diese dann für diesen Monat nicht bezahlt bekommt, und empfindet das als nicht fair ( er fühle sich ja ansonsten "fit" )

    schon erstaunlich, das so etwas legal ist.

    Das entspricht für mich eher dem Gegenteil von "Gesundheitsfürsorge" wenn man für kranksein bestraft wird.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Es geht ja um die oben aufgeführte Prämie - nicht um den Sachverhalt dass der AG den Kollegen zum Arzt geschickt hat.

    Du sagst doch selbst, dass du die BV dazu erst nochmal lesen musst um genau zu wissen, was da drin steht, wenn Du das getan hast dann sag uns was da drin steht und wir können ggfls weiterhelfen.



    schon erstaunlich, das so etwas legal ist.

    Das entsprciht für mich eher dem Gegenteil von "Gesundheitsfürsorge" wenn man für kranksein bestraft wird.

    legal schon aber richtig...

    Hatten wir auch aber vom AG gekündigt worden weil er selbst gemerkt hat, dass sich Kollegen krank zur Arbeit schleppen

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ohne die BV zu kennen, vermute ich mal, dass für die dort benannte "Krankenquote" die Anzahl der AU-Tage zählt (egal ob vom Arzt bestätigt oder nicht).

    Bei einem Mitarbeiter, der sich von der Arbeit krank meldet und nach Hause geht, beginnt die AU aber erst am Folgetag.

    Der Kollege kann also verschnupft nach Hause gehen und am nächsten Tag mit negativem Test wiederkommen, ohne seine Prämie zu gefährden.

    Und mit positivem Test sollte er ja nun wirklich nicht auf der Arbeit erscheinen.