Erfüllung des Hygienekonzepts

  • Hallo, vielleicht weiß jemand von hier Bescheid.


    Folgendes heute kam E-Mail raus in unseren Betrieb


    das bis Donnerstag alle Ihren Impfausweis oder Nachweis für Genesung vorlegen müssen.


    um dann weitere Vorgehensweise zu besprechen für verpflichtende Selbsttest.


    Betriebsrat wurde davon nicht unterrichtet.


    Müssen wir das als Betriebsrat hinnehmen oder kann man dagegen etwas unternehmen?


    MfG

  • In unserem schönen Bundesland ist der Arbeitgeber seit heute verpflichtet im Betrieb 3G sicherzustellen.


    Ich sehe uns hier nicht in der Mitbestimmung, "ob" er diese Verordnung umsetzt, sondern lediglich in dem "wie" die Umsetzung im Betrieb erfolgen soll.


    Wenn es also bei Euch auch eine Verordnung der Staatsregierung ist gibt es aus meiner Sicht nicht über das "ob" nicht viel zu diskutieren.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


    Noch ein Tipp für die derzeitige Nachhaltigkeitsdebatte:

    Save Water - Drink Wine !!

  • Es wurde doch aber auch in diesem Forum schon soooo oft geschrieben, dass der AG nicht berechtigt ist, den Impfstatus der MA zu erfragen. Da ist es mMn unerheblich, welche gesetzlichen Regelungen in dem jeweiligen Bundesland herrschen.

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Es wurde doch aber auch in diesem Forum schon soooo oft geschrieben, dass der AG nicht berechtigt ist, den Impfstatus der MA zu erfragen. Da ist es mMn unerheblich, welche gesetzlichen Regelungen in dem jeweiligen Bundesland herrschen.

    Da hast Du aber die Rechtspyramide nicht verstanden. Wenn höherrangiges Recht etwas fordert, dann muss dem gefolgt werden. Gilt also am Arbeitsplatz aufgrund einer Landesverordnung 3G, dann muss der AG den Impfstatus abfragen - und wenn er es muss, darf er es logischerweise auch.


    Wer die Antwort verweigert, gilt dann eben als ungeimpft und hat Testpflicht.


    In meinem Betrieb (Klinik in Bayern) ist das seit Wochen so.


    McDooly : Wie ist die Rechtslage bei Euch? Wird des dem AG vorgeschrieben? Dann kann man nur, wenn es überhaupt Spielraum gibt, die Ausgestaltung vereinbaren (bei uns ist das nur die Art der Erhebung und Aufbewahrung der Impfstatus). Oder wird das nicht vorgeschrieben? Dann betrifft das a) § 87 I 1 und 7 BetrVG, mit allen Konsequenzen, und ist b) dem AG letztlich verboten.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

    Einmal editiert, zuletzt von Fried ()

  • Es wurde doch aber auch in diesem Forum schon soooo oft geschrieben, dass der AG nicht berechtigt ist, den Impfstatus der MA zu erfragen. Da ist es mMn unerheblich, welche gesetzlichen Regelungen in dem jeweiligen Bundesland herrschen.

    Hallo Agassi,


    wie Winfried schon schrieb gibt es mittlerweile einige Vorgaben die das Abfragen in einigen Bereichen zulässig/erforderlich machen.

    Siehe hier §23 IfSG in Verbindung mit §23a IfSG sowie §36 IfSG in Verbindung mit §33 IfSG.

    Weiterhin gibt es Landesverordnungen, wie aktuell z.Bsp. in Bayern die 3G am Arbeitsplatz vorschreiben und dem Arbeitgeber damit die entsprechenden Kontrollen vorschreiben.

    Somit ist der Betriebsrat "nur" noch in der Mitbestimmung wie die Abfrage durchgeführt wird, das ob hat der Gesetzgeber ja schon vorgegeben.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ok,Ok, es gibt natürlich Ausnahmen, gerade im Gesundheitswesen, Gastronomie etc., und Bayern ist natürlich mal wieder Vorreiter in Sachen 3G am Arbeitsplatz

    Fried, ich habe die Normenpyramide schon verstanden, hatte halt nur nicht gewußt, das es da schon Ausnahmen gibt, sorry, Asche auf mein Haupt, abgeduckt und wech...

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  • Guten Morgen,


    aus aktuellem Anlass habe ich mich gestern auch mit dieser Frage beschäftigt und bin auf diesen Artikel gestoßen.

    Auszug:

    "Zu beachten ist zudem, dass die Abfrage des Status „nicht geimpft“ nicht zielführend ist. Als Arbeitgeber sind Sie aus Gründen der Fürsorgepflicht zum einen an der Information interessiert, ob der Beschäftigte nicht Corona-infiziert ist und zum anderen geht es darum, bei einer Infektion in der Organisation Infektionsketten nachverfolgen zu können. Aus diesen Gründen wäre nur die Information über ein negatives Testergebnis (neben dem erfolgten Impfstatus oder Genesen-Status) hier von Belang und aussagekräftig genug, um die verfolgten Ziele zu erreichen."


    Mein AG darf schon seit September den Impfstatus abfragen, - unabhängig von der Frage nach dem Entschädigungsanspruch - um über "die Art und Weise der Beschäftigung" zu entscheiden.

    Wir haben uns nur mit dem "Wie" auseinandergesetzt, sind ordnungsgemäß beteiligt worden und haben deutlich gemacht, dass nur der Status dokumentiert werden darf, keine unzulässigen Kopien der Bescheinigungen in der Personalakte o.ä.


    Gruß

  • wie es immer so schön heißt:


    Fragen darf (muss) er, das war es dann aber auch.


    Ob der MA seinen Impfstatus preisgibt liegt in der Entscheidung des MA, mit den Konsequenzen muss der MA dann leben.

    --> in diesem Fall muss der dann die Test vorlegen


    Wer die Test dann bezahlt wäre interessant zu wissen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Ich bin von den Thema unmittelbar betroffen. Auch, weil ich nicht geimpft bin.


    1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den 3G Status zu prüfen - Er hat also Fragepflicht!

    2. Die Tests die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss sind ohne Zertifikat. Also nicht gültig für 3G (kann er anbieten, muss er aber nicht!)

    3. Verweigert der AN die Antwort auf den Status darf er das Betriebsgelände nicht betreten

    4. Im Falle der Weigerung muss geprüft werden, ob HomeOffice in Betracht kommt

    5. Kommt HomeOffice nicht in Betracht, gibt es keine Lohnfortzahlung

    6. Die Mitarbeiter die nicht geimpft sind, müssen alle 48 Stunden ein aktuelles Testergebnis vorlegen

    7. Die Tests zahlt der AN selber. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme durch den AG besteht nicht

    8. Der AG muss den Nachweis mindestens 2 Wochen aufheben (Infektionskettenverfolgung)

    9. Ungeklärt ist, ob jemand der den Nachweis verweigert Anspruch hat auf Lohnersatzleistung


    Wir sind aktuell in der Umsetzung mit dem Datenschutzbeauftragten, wegen Aufhebung, Löschung etc.

  • Die Mitarbeiter die nicht geimpft sind, müssen alle 48 Stunden ein aktuelles Testergebnis vorlegen

    Wäre das nicht auch eine Lösung für MA, die ihren Impfstatus - warum auch immer - nicht preisgeben wollen?

    Wenn ein Testergebnis vorliegt, kann es dem AG ja fast egal sein, ob der/diejenige geimpft ist...


    Ich persönlich rechne irgedwie damit, dass bald ohne Test gar nichts mehr geht, egal ob geimpft, genesen oder beides oder nichts davon.

  • 5. Kommt HomeOffice nicht in Betracht, gibt es keine Lohnfortzahlung

    darf ich fragen auf welcher Grundlage das erfolgt?


    7. Die Tests zahlt der AN selber. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme durch den AG besteht nicht

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Randolf mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • darf ich fragen auf welcher Grundlage das erfolgt?


    §§ 17, 17a der 14. BayIfSMVO


    14.) Was ist mit Beschäftigten, die sich weigern einen „3 G Nachweis“ vorzulegen?

    Diese Personen dürfen die geschlossenen Räumlichkeiten des Betriebes, in denen sie auf

    andere Menschen treffen, nicht betreten. Sofern kein „mobiles Arbeiten“ möglich ist, liegt ein

    Leistungshindernis in der Person des Beschäftigten vor, mit der Folge, dass er auch seinen

    Entgeltanspruch verliert.

    Das Leistungshindernis ist nicht die Eigenschaft nicht geimpft oder genesen zu sein, sondern

    die Weigerung einen Nachweis, ggf. den über einen Test, zu erbringen.

    Sofern die Entgeltfortzahlung bei einer Verhinderung aus Gründen in der Person des

    Beschäftigten nicht schon Tarifvertraglich geregelt ist (§ 10 B MTV Metall/Elektro Bayern),

    dürfte die Verhinderung unverhältnismäßig sein, so dass auch ein Anspruch nach § 616 BGB

    ausfällt.


    Wäre das nicht auch eine Lösung für MA, die ihren Impfstatus - warum auch immer - nicht preisgeben wollen?

    Wenn ein Testergebnis vorliegt, kann es dem AG ja fast egal sein, ob der/diejenige geimpft ist...


    Ich persönlich rechne irgedwie damit, dass bald ohne Test gar nichts mehr geht, egal ob geimpft, genesen oder beides oder nichts davon.

    Es gibt Firmen, die testen ALLE Mitarbeiter und stellen ein Zertifikat aus. Unabhängig vom Status.

    Ich erachte das auch als die einzig sinnvolle Maßnahme.

    Denn mittlerweile ist erwiesen, dass auch ein Geimpfter und Genesener sich infizieren kann und den Virus weiter verbreiten kann.

    Nimmt man die Sache also Ernst, dann sollte man alle testen.

    Einmal editiert, zuletzt von BjoernPe () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von BjoernPe mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • ok, das hatte ich falsch verstanden.

    Die "Strafmassnahmen" gelten nur für Personen die keines der 3G nachweisen möchten.


    Danke für die Erklärung

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Was ist mit Beschäftigten, die sich weigern einen „3 G Nachweis“ vorzulegen?

    Diese Personen dürfen die geschlossenen Räumlichkeiten des Betriebes, in denen sie auf

    andere Menschen treffen, nicht betreten. Sofern kein „mobiles Arbeiten“ möglich ist, liegt ein

    Leistungshindernis in der Person des Beschäftigten vor, mit der Folge, dass er auch seinen

    Entgeltanspruch verliert.

    Das kann ich so aber in der angegebenen Verordnung §§ 17, 17a der 14. BayIfSMVO nicht finden 8|

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  • Zu der Aussage von Björn möchte ich mal meinen Senf dazugeben: Die hört sich an, als wäre das eine Info vom Arbeitgeberverband.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Unser Arbeitgeber hat jetzt noch eins draufgesetzt.


    Er verlangt bei internen Schulungen den Status 3G+, also geimpft, genesen oder PCR-Test. Die Kosten für den Test soll der AN selber zahlen.

    Hierzu kann ich in der bayrischen Verordnung nicht finden, dass diese Anforderung stützen würde.

    Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen

    (Aristoteles)


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