Wir sind dabei, eine BV zum Thema Home-Office zu verhandeln. Da dies noch eine freiwillige "Leistung" des AG ist, wirkt eine solche BV ja nicht (automatisch) nach, und die Beiträge hier im Forum raten auch eher davon ab, eine Nachwirkung reinzunehmen.
Nun die Frage: Wenn die BV ohne Nachwirkung abgeschlossen wird und innerhalb der Laufzeit der BV die Gesetzesänderung in Kraft tritt, dass es ein verpflichtendes Home-Office gibt, wirkt die laufende BV dann quasi nachträglich nach? Und hängt das ggf. davon ab, ob einfach nichts über die Nachwirkung in der BV festgelegt ist oder diese ausdrücklich ausgeschlossen wird?