Hallo Kollegen,
die Geschäftsführung möchte einen schwerbehinderten Kollegen, Alter 57 Jahre, künftig fern seines Berufes und seiner Ausbildung einsetzen.
Überdies soll das mit weniger Stunden einher gehen, so dass ihm doch einige Hundert Euronen fehlen würden.
Die künftige Tätigkeit wäre eine reine Helfertätigkeit, weil ihm für alles andere als das, wofür er vor gut 15 Jahren angestellt wurde, die Ausbildung fehlt.
Ich halte eine solche Versetzung für unzulässig.
Es geht hierbei ursächlich nicht um Schwerbehinderung sondern um persönliche Animositäten zwischen dem schwerbehinderten Kollegen und dessem Vorgesetzten.
Darf der Arbeitgeber sich auf sein Direktions-und Weisungsrecht berufen und den Kollegen einfach so umsetzen auf eine Helfertätigkeit, ihn nicht mehr in seinen Beruf zurücklassen? Angeboten ist derzeit nur, dass er den Stundenlohn behält, aber eben mit weniger Stunden als bisher (ca. 10% würden fehlen).