Vorstellungsgespräch

  • Hallo Zusammen,


    bei uns hat sich auf eine Stelle, mit "Entwicklungsmöglichkeiten" Richtung Leitungsposition, eine schwerbehinderte Person beworben. Es gab hierzu im Vorfeld bereits Gespräche, bei denen ich noch nicht involviert war, da die sb Person sich jetzt erst beworben bzw. im ersten Gespräch "geoutet" hat. Ich war nun beim 2. Gespräch mit dieser Person dabei und habe die Bewerbungsunterlagen erhalten. Die anderen Bewerber*innen haben alle bereits eine Absage erhalten. Der schwerbehinderten Person soll nun auch abgesagt werden, da die fachlichen Kenntnisse hinter unseren Erwartungen liegen und nicht für die potenzielle Leitungsposition ausreichen. Muss ich (SBV) jetzt erstmal in weiteren Gespräch mit involviert werden (aktuell keine geplant, da entsprechend qualifizierte Bewerber fehlen) oder kann ich aus nachvollziehbaren Gründen der Absage schon jetzt zustimmen?


    Danke und VG


    Nachtrag. Muss/darf ich trotz erfolgter Absage noch an nachfolgenden Bewerbungsgesprächen teilhaben? Aktuell habe ich ja weder andere Bewerbungen, noch Vorstellungsgespräche mitmachen dürfen und somit keine Vergleichsmöglichkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von Miki () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Miki mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo,


    wenn die Gründe für Dich nachvollziehbar sind, dann bringt es nichts, ein Bewerberverfahren künstlich in die Länge zu ziehen.


    Du solltest allerdings Deinem AG klarmachen, daß Du auch bei verspätetem "Outimg" eines/einer Beschäftigten Anspruch auf alle Bewerberunterlagen hast und das ggfs. der AG bei verspätetem Outing das Verfahren unterbrechen und ggfs. sogar absolvierte Gespräche wiederholen muß, damit Du Dir einen Überblick verschaffen kannst.

  • Zwischenfrage:

    Du solltest allerdings Deinem AG klarmachen, daß Du auch bei verspätetem "Outimg" eines/einer Beschäftigten Anspruch auf alle Bewerberunterlagen hast und das ggfs. der AG bei verspätetem Outing das Verfahren unterbrechen und ggfs. sogar absolvierte Gespräche wiederholen muß, damit Du Dir einen Überblick verschaffen kannst.

    gilt das auch wenn:

    Die anderen Bewerber*innen haben alle bereits eine Absage erhalten.


    Da alle bisher eine Absage erhalten haben, ist doch keiner dem SB-Kandidaten vorgezogen worden?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Randolf,


    da der genaue Zeitablauf aus dem Posting nicht klar erkennbar war (war der sb Bewerber der einzige, mit dem ein zweites Gespräch geführt wurde?), handelte es sich bei dem "Klarmachen" um einen grundsätzlichen Hinweis.

    Es schadet nie, wenn der AG von der SBV klare Ansagen bekommt.