Wählerliste Funktionsbeschreibung

  • Guten Abend Zusammen,

    ich bin im Wahlvorstand und wir haben von der Geschäftsleitung eine Wählerliste erhalten.

    Nun weichen die Funktionen im Betrieb, teilweise stark von den Funktionsbeschreibungen in den

    Stellenbeschreibungen ab.

    Wir haben es der Form halber angemerkt und darum gebeten dies zu korrigieren.


    Meine Frage, hätte das tatsächliche Auswirkungen auf die Wahl oder ist das hier nur ein "Schönheitsfehler"?


    Danke für eure Info.

  • Das ist solange noch nicht einmal ein Schönheitsfehler, als immer noch jeder identifizierbar ist.


    Beispiel: Lieschen Müller, Verwaltung


    Reicht völlig, wenn es entweder überhaupt nur ein Lieschen Müller gibt, oder zumindest nur eins in der Verwaltung, weil das zweite Lieschen Müller im Lager arbeitet.


    Lediglich wenn beide in der Verwaltung arbeiten, wäre es sinnvoll (noch nicht einmal wirklich notwendig, solange die Geburtsdaten unterschiedlich sind), sie genauer zu spezifizieren. (Lieschen Müller, Einkauf und Lieschen Müller, Rechnungswesen)


    Die Wählerliste dient erst einmal dazu, jeden einzelnen Wähler eindeutig zu identifizieren, damit sich jeder auf der Liste wiederfindet. (Da in der veröffentlichten üblicherweise kein Geburtsdatum mit drin steht, könnte es Rückfragen vermeiden, wäre aber kein echtes Problem, wenn eines oder gar beide der Lieschen Müllers nachfragen, ob sie das sind. (Es müssen nur beide drauf stehen!!!))


    Eine möglichst genaue Angabe ist bei den Kandidaten viel wichtiger (die AN sollen ja wissen, welches Lieschen Müller da kandidiert). Aber auch hier sind solche Dinge wie Stellenbeschreibung oder Abteilung oder was auch immer nicht wirklich relevant, solange jeder erkennen kann, wer gemeint ist.


    Wenn auf den Listen des AG irgendetwas anderes steht, bedeutet das im Zweifel nur, dass der AG inkonsistente Daten hat, weil niemand einen Wechsel nachgepflegt hat. Aber solange es reicht, um die AN eindeutig zu identifizieren - kein Problem.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Mehr als ein Schönheitsfehler könnte vorliegen, wenn z.B. der "Leiter Einkauf" mit Personalbefugnis zum "Einkäufer" heruntergeschrieben wird und damit als leitender Angestellter aktives und passives Wahlrecht hätte.

    Ich würde nachhaken, wenn es sich um eine größere Firma mit verschiedenen Standorten handelt. Wenn ich aber alle MA von Namen und Funktion her kenne, sehe ich es tatsächlich als reinen Schönheitsfehler an.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)