Erstellung BV für Einführung eines EDV-Systems - Bei Datenschutzverstoß Geldstrafe mit einbauen?

  • Hallo zusammen,

    wir sind dabei eine BV für das neue EDV-System, das eingeführt werden soll, zu erstellen.

    Können wir darin einen Paragraphen einbauen, der bei Verstoß der DSGVO seitens der GL, ein Bußgeld fordert?

    Und wenn ja, in welcher Höhe?

    Oder wird das Bußgeld nur vom Gericht selbst festgelegt?



    Habt ihr eventuell Tipps für uns?

    Vorab schon mal ein Dankeschön an alle, die sich an diese Diskussion beteiligen :)

  • Hallo,


    an wen sollte denn ein derartiges "Bußgeld" gehen? Wer sollte den Bußgeldtatbestand rechtssicher feststellen?


    Lasst bitte die Finger von so einem wenig durchdachten Quatsch. Es gibt in der Tat Gerichte, die für derartige sfeststellungen und ggfs. Sanktionierung von Verstössen gesetzlich zuständig sind.

  • Hallo,


    Ihr wollt eine BV in dem Ihr sagt das darfst du nicht machen. Wenn du es aber machst dann musst du 10 € in die Kaffeekasse bezahlen....


    Das wird so nix...


    Eine BV und auch die DSGVO sind einzuhalten. Wenn wer dagegen verstößt wird dies ein Gericht schon regeln.


    Das erinnert mich an unsere Arbeitsanweisung: Es ist verboten Masseln in den Trog mit dem flüßigem Alu zu geben. Wenn man es aber doch macht so ist eine Zange zu benutzen... (Hintergrund: Wenn man das ohne Zange macht kann man die Masseln wegen der Erwärmung nicht lange halten und dann fallen die in der Schmelze nach unten und machen evtl. den Trog kaputt. Mit Zange macht man es deswegen ungern, da man die Zange nachher von dem Alu befreien muss)

  • Jetzt musste ich erst einmal nachschlagen, was Masseln sind. Noch nie gehört. Aber ist ja auch nicht wirklich mein Arbeitsbereich... [/OFFTOPIC]


    KleinGross Wie meine Vorredner auch, kann ich nur davon abraten, so etwas in einer BV zu "verdrahten". Zum Einen werdet ihr das nie gerichtsverwertbar durchsetzen können und zum Anderen, könnte der Effekt ein gegenteiliger sein: Schau, ich muss ja nur Summe X zahlen, dann kann ich tun und lassen, was ich will...


    Schreibt lieber ein Verwertungsverbot für unerlaubt erlangte Erkenntnisse in die BV.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Jetzt musste ich erst einmal nachschlagen, was Masseln sind. Noch nie gehört.

    Ging mir auch so. Ich kannte aus meiner oberbayerischen Heimat immer schon den Ausdruck "Massel haben" iSv Glück haben (und habe erst sehr viel später gelernt, dass der Ausdruck aus dem Jiddischen kommt, von z.B. "mazel tov").


    Und jetzt dachte ich beim Lesen, warum ist es verboten, Glück in einen Trog zu geben? 8o

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Bloß nicht ver-masseln, in punkto Dinge in der BV abbilden, die man ggf. nicht nachweisen kann.


    Wie die Vorherigen bereits geschrieben haben, gibt die DSGVO hier bereits Strukturen vor, an die sich der AG halten muss, wenn z.B. eine Panne passiert (Meldung innerhalb 72 Stunden).


    Habt ihr ein:e Datenschutzbeauftragte:n ?

    Denke selbt dieser würde so einen Punkt in der BV nicht gut heißen.


    Als wichtigen Bestandteil einer BV zu einem EDV-System finde ich den Punkt, dass erlangte Kenntnis von Mitarbeiter-Verhalten nicht negative Auswirkungen haben dürfen. (vorsätzliches Fehlverhalten MA braucht natürlich einen eigenen Unterpunkt in der BV).

    Vorrangig sollte pseudonymisiert (wo es geht, z.B. Statistiken) gearbeitet werden, aber das geht halt auch nicht überall.


    Gutes Gelingen.

  • Wieso soll ich als Arbeitgeber den überhaupt an diese BV halten. Die ist doch wegen dem Punkt zur Strafe bei einem DGSVO Verstoss sowieso ungültig. Es gibt ja auch nicht mal eine Salvatorische Klausel wenn ein Punkt ungültig ist, also mache ich da jetzt mal was ich will lieber Betriebsrat...... :)


    Also bitte Finger weg von solch gefährlichen und dummen Formulierungen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ihr reißt hier Themen auf .... :D

    Ich kann nächsten Monat zum "Boostern" zur dritten Impfung. Darf ich dann noch auf 2G-Veranstaltungen, wenn ich schon 3mal geimpft bin? LOL

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.